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Ombudsfrau: Folgenabschätzung hätte vor Abschluss des EU-Mercosur-Handelsabkommens abgeschlossen sein müssen
Pressmeddelande nr. 2/2021 - Datum Fredag | 19 mars 2021

Die Europäische Kommission hätte eine aktualisierte Nachhaltigkeits-Folgenabschätzung durchführen sollen, bevor das Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Ländern vereinbart wurde. Das ergab eine Untersuchung der Europäischen Ombudsfrau Emily O‘Reilly. Sie betonte, dass bei zukünftigen Handelsverhandlungen solche Folgenabschätzungen vor dem endgültigen Abkommen abgeschlossen sein sollten.
“Die EU projiziert ihre Werte durch ihre Handelsabkommen. Ein Handelsabkommen abzuschließen, bevor seine potenziellen Auswirkungen vollständig bewertet wurden, birgt das Risiko, diese Werte zu untergraben und nimmt der Öffentlichkeit die Gelegenheit, das Abkommen zu diskutieren. Es birgt auch das Risiko, dass die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament das Abkommen nicht umfassend diskutieren können", so O’Reilly.
Die Untersuchung der Ombudsfrau folgte auf eine Beschwerde von fünf zivilgesellschaftlichen Organisationen, die besorgt darüber waren, dass die Kommission die Handelsgespräche ohne eine abgeschlossene Bewertung der möglichen wirtschaftlichen, sozialen, menschenrechtlichen und ökologischen Auswirkungen führte.
Eine Einigung über das EU-Mercosur-Handelsabkommen wurde im Juni 2019 erzielt. Weder die abschließende Folgenabschätzung, noch die formale Antwort der Kommission darauf, noch die letzte Konsultationsrunde mit Interessenvertretern wurden bei den Verhandlungen berücksichtigt.
Die Ombudsfrau stellte fest, dass es Aufgabe der Kommission war, sicherzustellen, dass die Bewertung rechtzeitig abgeschlossen war. Ihr Versäumnis sei schlechte Verwaltungspraxis.
“Das EU-Mercosur-Handelsabkommen könnte für beide Seiten tiefgreifende Auswirkungen haben, sowohl positive als auch negative. Die Europäische Kommission hätte in der Lage sein müssen zu zeigen, dass sie die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt und andere Fragen vollständig berücksichtigt hat, bevor das Abkommen zustande kam.
Der Verzicht auf eine abschließende Bewertung setzt die EU dem Vorwurf aus, nicht alle Bedenken ernst zu nehmen. Das könne sich, wenn es vom Europäischen Parlament und in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss, darauf auswirken, wie das Abkommen wahrgenommen wird“, sagte die Ombudsfrau.
Hintergrund
Die EU nahm 1999 Verhandlungen mit den Mercosur-Ländern auf. Im Juni 2019 wurde ein "Grundsatzabkommen" erzielt. Eine erste Nachhaltigkeitsprüfung wurde 2009 abgeschlossen und veröffentlicht. Die Kommission begann 2017 mit einer zweiten Nachhaltigkeitsprüfung.
Die Untersuchung der Ombudsfrau ergab, dass seit der Einführung von Folgenabschätzungen das EU-Mercosur-Abkommen das einzige Fallbeispiel ist, bei dem keine abschließende Bewertung vor Ende der Verhandlungen erstellt wurde.
Die Kommission erklärte ihre Absicht, die endgültige Nachhaltigkeits-Folgenabschätzung und ihre eigene Antwort darauf zu veröffentlichen, bevor sie den Text des EU-Mercosur-Handelsabkommens zur Ratifizierung vorlegt.
Die Ombudsfrau hat schon früher untersucht, wie die Auswirkungen von EU-Handelsabkommen bewertet werden. Im Jahr 2015 befand die Ombudsfrau, dass die Kommission vor dem Abschluss des EU-Handelsabkommens mit Vietnam eine Menschenrechtsprüfung hätte durchführen müssen.
Die vollständige Entscheidung der Ombudsfrau finden Sie hier.
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