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Das Versäumnis der Europäischen Kommission, Korrespondenz zu beantworten

Beschwerde Nr. 1066/2021/MIG

Das Versäumnis der Europäischen Kommission, Korrespondenz zu beantworten

Sehr geehrter Herr X,

Sie haben sich mit einer Beschwerde gegen die Europäische Kommission an die Europäische Bürgerbeauftragte gewandt. Ihre Beschwerde betraf das Versäumnis der Kommission, Ihre Anfragen betreffend Ihre Vertragsverletzungsbeschwerde vom 17. April 2017 zu beantworten.

Wir haben die Kommission über Ihre Beschwerde informiert und gebeten, Ihnen zu antworten. Die Kommission hat uns nunmehr darüber informiert, dass sie dem zwischenzeitlich nachgekommen ist.

Der Fall wird daher mit dem Ergebnis geschlossen, dass die Beschwerde beigelegt wurde.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Untersuchung ausschließlich mit dem Versäumnis der Kommission, Ihnen zu antworten, befasst hat.

Mit freundlichen Grüßen

Tina Nilsson

Leiterin des Referats Fallbearbeitung

Straßburg, den 27/07/2021