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Die Europäische Kommission nimmt die Empfehlung des Europäischen Bürgerbeauftragten an, Studien zur Einhaltung des EG-Umweltrechts seitens des Vereinigten Königreichs und Gibraltar freizugeben
Press release no. 13/2001 - Date Tuesday | 12 June 2001
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, dem Umweltverband Friends of the Earth unbeschränkten Zugang zu zwei Umweltstudien zu geben. Dies erfolgt auf seine Empfehlung zu Beginn dieses Jahres an die Kommission, Zugang zu diesen Studien zu gewähren. Die Studien behandeln die Einhaltung von Umweltrichtlinien seitens des Vereinigten Königreichs und Gibraltar. Herr Söderman unterstrich die Bedeutung, Europäischen Bürgern den größtmöglichen Informationszugang zu gewähren.
Friends of the Earth hat seine Zufriedenheit mit dieser Aktion geäußert.
Einzelheiten zum FallDie beiden Studien beziehen sich auf die Einhaltung der Richtlinien über Abfälle und gefährliche Abfälle seitens des Vereinigten Königreichs und Gibraltar, sowie deren Einhaltung der Richtlinie zur Erhaltung der Lebensräume. Sie wurden von einem unabhängigen Berater erstellt. Die Kommission verweigerte Friends of the Earth den Zugang zu beiden Studien. Sie bewilligte lediglich bestimmte Teile der Studien freizugeben. Dabei verwies sie auf die im Kodex für den Zugang zu Dokumenten vorgesehenen Ausnahmen, d.h. den Schutz öffentlichen Interesses. Die Kommission führte an, die Studien seien relevant für zukünftige Vertragsverletzungsverfahren und dass diese Information Teil der Voruntersuchungen der Kommission hinsichtlich der Einhaltung von Gemeinschaftsrecht seitens eines Mitgliedsstaates sei.
In seinem Empfehlungsentwurf vom März 2001 war der Bürgerbeauftragte der Ansicht, dass die Kommission die Ausnahme herangezogen habe, die nur dann angewandt werden dürfe, wenn die angeforderten Dokumente während der Untersuchung im Rahmen eines Vertrags-Verletzungsverfahrens erstellt worden seien. Die beiden Dokumente wurden vor einer Untersuchung in Auftrag gegeben. Der Bürgerbeauftragte empfahl der Kommission, die Dokumente in ihrer Gänze vor dem 30. Juni 2001 freizugeben. Die Kommission hat nun den Bürgerbeauftragten unterrichtet, ihre ursprüngliche Entscheidung überprüft und dem Beschwerdeführer unbeschränkten Zugang zu den angeforderten Dokumenten gegeben zu haben.
Hintergrund - Wahrung des Zugangs zu DokumentenZiel des Verfahrenskodex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten ist es, dem Bürger den größtmöglichen Zugang zu Informationen zu gewähren. Der Zugang kann lediglich auf der Basis strikt anzuwendender Ausnahmen verwehrt werden. Eine Interpretation des Ausmasses von Inspektionen und Untersuchungen, wie zuerst von der Kommission in diesem Fall vorgeschlagen, würde bedeuten, dass ganze Dokumentenkategorien, dessen Inhalt die Einhaltung des Gemeinschaftsrechtes seitens der Mitgliedsstaaten betrifft, der Öffentlichkeit unzugänglich gemacht werden könnten.
Die Entscheidung steht unter folgender Internet-Adresse
zur Verfügung:
http://www.ombudsman.europa.eu/decision/en/000271.htm
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn José Martínez-Aragón, Juristischer Hauptberater, Tel. +33 (0) 3 88 17 24 01.
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