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Europäischer Bürgerbeauftragter rügt Kommission wegen Weigerung, holländischer Einrichtung Kosten zu erstatten
Press release no. 29/2004 - Date Friday | 12 November 2004
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission gerügt, weil sie sich geweigert hatte, einer holländischen Einrichtung Kosten für erbrachte Bürodienstleistungen zu erstatten. Nach Ansicht des Bürgerbeauftragten war diese Entscheidung unfair. Die Kommission habe es versäumt, den Beschwerdeführer innerhalb eines angemessenen Zeitraums und in angemessener und eindeutiger Weise über ihre Entscheidung zu informieren, mit ihr keinen Vertrag über diese Dienstleistungen abzuschließen. Der Bürgerbeauftragte befand, das Argument der Kommission, der Beschwerdeführer habe ihre normalen Arbeitsverfahren kennen müssen, sei weder rechtmäßig noch überzeugend. Die Kosten, die die Einrichtung einforderte, betrugen mehr als 170 000 Euro.
Der FallBei der Einrichtung handelte es sich um eines der Foren im "European Network of Urban Forums for Sustainable Development", einem von der Kommission geleiteten Programm. Obwohl die Kommission der Einrichtung mündlich versichert hatte, dass sie die Kosten, die für Bürodienstleistungen für das Netzwerk anfielen, erstatten würde, wies sie diese Forderung am Ende zurück. Die Einrichtung wandte sich an den Bürgerbeauftragte, wobei sie betonte, sie habe die Kommission mehrere Male schriftlich aufgefordert, mit ihr einen förmlichen Vertrag über die Bürodienstleistungen abzuschließen.
Die Kommission argumentierte, dass sie Vertragsangelegenheiten immer schriftlich abwickle. Sie wies auch darauf hin, dass der Beschwerdeführer mündlich informiert worden sei, dass sein Angebot nicht in Betracht gezogen werden konnte. Sie bedauerte, dass auf die Schreiben des Beschwerdeführers nicht schriftlich geantwortet worden war, gab aber an, dass der Beschwerdeführer mit den normalen Arbeitsverfahren der Kommission hätte vertraut sein müssen und dass dies ihn davon hätte abhalten müssen zu glauben, dass die Kommission ihm gegenüber Verpflichtungen eingegangen sei.
Der Bürgerbeauftragte kam zu dem Schluss, dass die Weigerung der Kommission, der Forderung auf Kostenerstattung nachzukommen, unfair und auf unklare Information gestützt war. Obwohl die Kommission angegeben hatte, dass sie Vertragsangelegenheiten immer schriftlich regle, hatte sie es versäumt, Briefe des Beschwerdeführers vom 4. Juli und 7. Oktober 1997 schriftlich zu beantworten. Der Bürgerbeauftragte rief die Kommission dazu auf, ihre Position zu überdenken, um eine gütliche Einigung möglich zu machen. Er fügte hinzu, dass Bestandteil einer solchen Einigung ein vernünftiges Angebot, möglicherweise über einen geringeren als den eingeforderten Betrag, sein könnte.
Da die Kommission sich weigerte, der Einrichtung ihre Kosten zu erstatten, schloss der Bürgerbeauftragte den Fall mit einer kritischen Anmerkung ab. Die Entscheidung finden Sie auf seiner Website unter:
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Olivier Verheecke, Hauptverwaltungsrat, Tel.: +32 - 2 2 84 20 03.
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