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2003, das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen: Bürgerbeauftragter untersucht die Integration von Menschen mit Behinderungen

Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat eine Untersuchung aus eigener Initiative zu der Integration von Menschen mit Behinderungen eingeleitet. Während sich das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen seinem Ende zuneigt, wird der Bürgerbeauftragte untersuchen, welche Maßnahmen die Europäische Kommission ergriffen hat, um zu gewährleisten, dass Behinderte im Umgang mit ihr nicht diskriminiert werden. Der Bürgerbeauftragte hat beschlossen, die Untersuchung vorläufig auf die Kommission zu beschränken, und dies im Hinblick auf deren zentrale Rolle innerhalb des institutionellen Rahmens der EU.

Der Bürgerbeauftragte möchte prüfen, ob die von der Kommission auf diesem Gebiet getroffenen Maßnahmen mit ihren rechtlichen Verpflichtungen und ihrem erklärten Engagement im Einklang stehen. Der Bürgerbeauftragte erkennt das klare Engagement der Kommission für Menschen, die eine der am stärksten benachteiligten Gruppen unserer Gesellschaft bilden, an und führt aus: "Der Ernst der Lage dieser Menschen macht es erforderlich, dass die erklärten Verpflichtungen durch wirksame Maßnahmen in die Tat umgesetzt werden. Gute Verwaltungstätigkeit erfordert unverzügliches und wirksames Handeln zur Verwirklichung dieser Zusagen.” Er ersuchte die Kommission daher um Informationen

  • zu den von ihr getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Menschen mit Behinderungen im Umgang mit ihr nicht diskriminiert werden sowie
  • zum Zeitplan für die Annahme dieser Maßnahmen.

Die Kommission wurde gebeten, bis zum 29. Februar 2004 zu antworten.

Um dafür zu sorgen, dass interessierte Personen die Möglichkeit haben, ihre Auffassungen kundzutun, falls sie dies wünschen, wird der Bürgerbeauftragte einschlägige Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen über seine von Amts wegen eingeleitete Untersuchung informieren und alle die Untersuchung betreffenden Dokumente auf einer eigens eingerichteten Abteilung seiner Internetseite unter folgender Adresse zugänglich machen:

http://www.ombudsman.europa.eu/cases/correspondence.faces/de/3541/html.bookmark 

Hintergrund

Menschen mit Behinderungen machen einen erheblichen Teil der Bevölkerung der Gemeinschaft aus. Wie sowohl die europäischen Institutionen als auch die Mitgliedstaaten öffentlich erklärt haben, ist diese Gruppe mit einer Vielzahl von Beeinträchtigungen konfrontiert, die sie an der Erlangung der Chancengleichheit, der Unabhängigkeit und der vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Eingliederung hindern. Auf der Ebene der EU sind mehrere Initiativen zu diesem Thema ergriffen worden, viele von ihnen von der Kommission(1). Artikel 26 der EU-Charta der Grundrechte erkennt an, dass Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Selbständigkeit, ihren sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft haben.

 

Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn José Martínez Aragón, Hauptrechtsberater (Tel.: +33 3 88 17 24 01).


(1) Im Jahre 1998 verabschiedeten die Organe einen "Kodex beispielhaften Verhaltens bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen", der eine Darstellung der Politik der europäischen Institutionen auf diesem Gebiet enthält, sowie Leitlinien für ihre Dienststellen hinsichtlich entsprechender Maßnahmen. In einer im Jahr 2000 verabschiedeten Mitteilung mit dem Titel "Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen", bekräftigte die Kommission die in dem Kodex dargelegten Verpflichtungen und formulierte zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Herausbildung beispielhafter Praktiken in ihrer eigenen Arbeit.

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