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Ombudsmann: Kommission soll Rückforderung von 92 000 EUR von NGO streichen

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission aufgerufen, den größten Teil einer Zahlungsrückforderung von 92 000 EUR gegen eine französische Nicht-Regierungsorganisation (NGO) zu streichen. Die NGO Earth Data Network for Education and Scientific Exchange (EDNES) mit Sitz in Strassburg hatte sich zuvor beschwert. Die Kommission forderte die Rückzahlung von EU-Fördermitteln, die EDNES für drei Forschungs- und Technologieprojekte in der früheren Sowjetunion erhalten hatte, weil es einen Untervertrag mit einer russischen Firma in Moskau geschlossen hatte. Dies war vertraglich nicht gestattet. Die NGO wehrte sich dagegen. Allein mit ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern hätte sie die Projekte nicht durchführen können. Die Kommission sei außerdem regelmäßig über diese Organisationsstruktur informiert worden und habe nie Einspruch erhoben. EDNES zufolge waren alle drei Projekte ein Erfolg. Der Ombudsmann kam zu dem Schluss, dass die Zahlungsrückforderung in diesem Fall unverhältnismäßig und unfair sei, weil sie die Existenz der NGO bedrohe.

Zahlungsrückforderung nach Abschluss von drei erfolgreichen Projekten in Ex-Sowjetunion

Bis zum Jahre 2003 war EDNES Projekt-Koordinator für drei von der EU geförderten Forschungs- und Technologieprojekte in der früheren Sowjetunion. Alle drei Projekte waren ein Erfolg. Im Jahre 2006 forderte die Kommission EDNES auf, 92 000 EUR hauptsächlich Fixkosten (unter anderem für Verwaltung und Management) zurückzuzahlen, mit der Begründung, EDNES habe unerlaubterweise Arbeit an eine russische Firma in Moskau delegiert.

EDNES beschwerte sich beim Ombudsmann, die Rückforderung der Fixkosten sei unfair und bedrohe die Existenz der NGO. Sie beschäftige als gemeinnützige Organisation nur ehrenamtliche Mitarbeiter, die ohne Gehalt arbeiteten. Sie habe deshalb keine Wahl gehabt, als die russische Firma um Hilfe beim Management des vor Ort rekrutierten Personals zu bitten. EDNES zufolge war die Kommission jederzeit über die Organisationsstruktur der Projekte informiert und habe nie Einspruch erhoben. Die NGO warf der Kommission außerdem vor, sie habe das positive Resultat der Projekte nicht berücksichtigt. Sie fügte hinzu, dass ihr als kleine NGO die finanziellen Mittel für die Rückzahlung fehlten.

Nach seiner Untersuchung des Falls stellte der Ombudsmann fest, dass die Kommission nicht an den guten Absichten von EDNES zweifelte. Er wies darauf hin, dass die NGO die drei Projekte trotz schwieriger Umstände in der früheren Sowjetunion erfolgreich durchgeführt hatte. Seiner Meinung nach habe EDNES trotz einiger Fehler bewiesen, dass sie vertrauenswürdig und qualifiziert genug sei, um EU-Projekte durchzuführen.  Der Ombudsmann stellte außerdem fest, dass die Existenz der NGO wegen der Probleme mit der Kommission gefährdet ist. Er beurteilte deshalb die Rückforderung der Fixkosten in diesem besonderen Fall als unverhältnismäßig und unfair. Der Ombudsmann rief die Kommission dazu auf, eine ausführliche Stellungnahme bis zum 31. Dezember 2010 einzureichen. Er warnte die Kommission außerdem vor negativen Auswirkungen dieses Falles für andere NGOs, die von der künftigen Teilnahme an EU-Projekten abgeschreckt werden könnten.

Die vollständige Empfehlung des Ombudsmannes finden Sie unter:

http://www.ombudsman.europa.eu/cases/draftrecommendation.faces/en/5326/html.bookmark

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