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Das Gemeinschaftsrecht muss beachtet werden, sagt der Bürgerbeauftragte
Press release no. 24/2002 - Date Thursday | 26 September 2002
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, hat heute die Notwendigkeit unterstrichen, das Gemeinschaftsrecht auf allen Ebenen der Union zu beachten. "Die Bürger werden nie vollständig an die Europäische Union glauben, wenn das Recht nicht beachtet wird", sagte er. Der Bürgerbeauftragte bestand darauf, dass der Grundrechtecharta der EU rechtliche Verbindlichkeit für alle Fälle verliehen werden sollte, in denen Gemeinschaftsrecht angewendet wird.
Der Bürgerbeauftragte sprach sich für eine Stärkung des Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten und Petitionsausschüsse in den Mitgliedstaaten aus, um sicherzustellen, dass das Gemeinschaftsrecht in der ganzen Union beachtet wird. Dieses - vom Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 1996 eingerichtete - Verbindungsnetz könnte dazu beitragen
- die korrekte Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten
zu überwachen
Nach der Ansicht des Bürgerbeauftragten könnten viele Beschwerden über Verletzungen des Gemeinschaftsrechts in effektiver Weise von Bürgerbeauftragten und Petitionsausschüssen in den Mitgliedstaaten bearbeitet werden. Dies würde es der Kommission als "Hüterin des Vertrags" erlauben, ihre Mittel auf die wichtigsten Grundsatzfragen zu konzentrieren;
- die korrekte Anwendung der Grundrechtecharta zu überwachen
Das Verbindungsnetz könnte eine wesentliche Rolle bei der Überwachung der korrekten Anwendung der Charta spielen. Sollte eine gewöhnliche Untersuchung durch einen Bürgerbeauftragten keine Lösung herbeiführen, könnte der Europäische Bürgerbeauftragte Fälle, in denen es um Grundrechte geht, dem Gerichtshof vorlegen.
Herr Söderman antwortete auf Vorschläge, der Europäische Bürgerbeauftragte solle sich mit Beschwerden befassen, die das Gemeinschaftsrecht betreffen, wo auch immer dieses in der Union angewendet werde. Er legte seine Ansichten anläßlich der Vorstellung des Jahresberichts 2001 vor dem Parlament dar.
In einer Würdigung der Arbeit des ersten Bürgerbeauftragten der Union lobte Herr Eurig Wyn - der Berichterstatter zum Jahresbericht 2001 des Bürgerbeauftragten - "die hervorragende Art und Weise, in der Herr Söderman die Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten festgelegt hat".
Herr Söderman begann seine Arbeit als erster Europäischer Bürgerbeauftragter im Jahre 1995. Das Europäische Parlament wählte ihn im Oktober 1999 erneut zum Bürgerbeauftragten. Er wird im April 2003 im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand treten.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Ian Harden, Leiter der Rechtsabteilung; Tel : 00 33 3 88 17 23 84.
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