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Ombudsmann kritisiert Fehler der Kommission bei Fischerei-Fangquoten für Kabeljau
Press release no. 05/2010 - Date Friday | 12 February 2010
Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission für einen Verwaltungsfehler bei Fischerei-Fangquoten für West-Schottland kritisiert. Zuvor hatte sich ein schottischer Fischerei-Verband beschwert.
Nach seiner Untersuchung kam der Ombudsmann zu dem Schluss, dass die Kommission fälschlicherweise die Daten zweier Spalten in einer Tabelle eines Dokuments vertauscht hatte, das als Basis für die EU-Verordnung zu Fangquoten für 2007 diente. Dieser Fehler führte zu einer 10%igen Verringerung der zugeteilten Fangtage für bestimmte Schiffs-Kategorien in West-Schottland. Der Ombudsmann forderte die Kommission auf, ihren Fehler zu korrigieren, um negative Konsequenzen für die folgenden Jahre zu vermeiden. Die Kommission lehnte jedoch die Empfehlungen des Ombudsmannes ab.
Der Ombudsmann erklärte: "Die defensive Haltung der Kommission in diesem Fall bedeutet eine verpasste Gelegenheit für die Institution und könnte das Ansehen der EU-Verwaltung aus Sicht der Bürger beschädigen. Ich hoffe, dass die Folgeantwort der Kommission, die ich bis zum 30. Juni 2010 angefordert habe, ermutigender und konstruktiver ausfallen wird."
Verwaltungsfehler führte zu Verringerung der Fangtage in West-Schottland
Jedes Jahr verabschiedet der Rat der Europäischen Union einen Fischereiplan für die EU-Gewässer, der verschiedenen Schiffs-Kategorien eine bestimmte Anzahl von Fangtagen zuteilt. Dazu gehört auch ein "Bestandserholungsplan für Kabeljau" zum Schutz von Kabeljau in West-Schottland und der Nordsee.
Im März 2008 beschwerte sich ein schottischer Fischerei-Verband beim Ombudsmann über die Zuteilung von Fangtagen für Kabeljau für 2007 in West-Schottland. Dem Verband zufolge hatte die Kommission fälschlicherweise die Daten zweier Spalten in einer Tabelle eines Dokuments vertauscht, das als Basis für die Rats-Verordnung diente. Für West-Schottland führte der Fehler zu einer 10%igen Verringerung der zugeteilten Fangtage für die betroffenen Schiffs-Kategorien, von 280 auf 252 Tage. Dem Verband zufolge hätte die Reduzierung der Fangtage stattdessen für die Nordsee gelten müssen.
Die Kommission erklärte in ihrer Stellungnahme, sie habe die Fakten überprüft und bestehe darauf, dass kein Fehler gemacht worden sei. Sie erklärte außerdem, dass die Verringerung von den Mitgliedsstaaten diskutiert und angenommen worden war.
Nach seiner Untersuchung kam der Ombudsmann zu dem Schluss, dass die Kommission tatsächlich einen Verwaltungsfehler in dem betreffenden Dokument gemacht hatte. Er forderte die Kommission auf, den Fehler zu beheben. Er wies darauf hin, dass der Fehler sonst negative Konsequenzen für die folgenden Jahre haben könnte. Die Kommission weigerte sich jedoch, seine Empfehlungen anzunehmen. Der Ombudsmann ersuchte die Kommission, ihn bis zum 30. Juni 2010 über Maßnahmen zu informieren, die sie nach seinen Untersuchungsergebnissen ergriffen hat.
Die vollständige Entscheidung finden Sie unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/cases/decision.faces/en/4548/html.bookmark
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