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Ombudsmann fordert möglichst transparente europäische Bürgerinitiative

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat einen Beitrag zur öffentlichen Konsultation über die europäische Bürgerinitiative eingereicht. Darin fordert er die Europäische Kommission dazu auf sicherzustellen, dass diese neue Form öffentlicher Mitgestaltung der EU-Politik (eingeführt durch den Vertrag von Lissabon), so transparent und bürgerfreundlich wie möglich funktioniert. Die Bürgerinitiative sieht vor, dass eine Million Staatsangehörige aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten die Kommission zur Vorlage von Gesetzesvorschlägen auffordern kann, die im Zuständigkeitsbereich der EU liegen.

Diamandouros erklärte: "Die Bürgerinitiative wird einen bedeutenden Beitrag zur Mitwirkungsmöglichkeit europäischer Bürger leisten. Es ist wichtig, dass die Regeln zur Ausgestaltung der Bürgerinitiative allen Bürgern die Ausübung dieses neuen Rechts erleichtern." Bestimmte Aspekte der künftigen Kommissions-Rolle in Bezug auf Bürgerinitiativen könnten zu Beschwerden über schlechte Verwaltung führen. Der Ombudsmann hat sich deshalb an der öffentlichen Konsultation über das Funktionieren der Bürgerinitiative beteiligt und unterstrich dabei folgende Punkte:

  • Die Registrierung einer Bürgerinitiative (die vor der Unterschriftensammlung stattfinden sollte) sollte keine bürokratische oder politische Hürde werden. Insbesondere sollte die Zulässigkeit einer Initiative nicht Bedingung für die Registrierung sein.
  • Um nicht umsonst Zeit und Aufwand in die Sammlung von Unterschriften zu investieren, sollte die Kommission nach der Registrierung eine Stellungnahme zur Zulässigkeit einer Initiative verfassen.
  • Die Organisatoren von Initiativen müssen Informationen über die Finanzierung und teilnehmende Organisationen angeben. Der Ombudsmann ruft die Kommission auf, sich mit Beschwerden über mangelnde Transparenz seitens der Organisatoren zu befassen.
  • Eine Sechs-Monats-Frist, in der die Kommission eine Bürgerinitiative prüfen sollte, ist vernünftig. Falls die Kommission entscheidet, einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, sollte sie sich auch dafür einen Zeitrahmen setzen.
  • Um eine effektive Überwachung zu erleichtern, sollte die Kommission ihre rechtlichen Schlussfolgerungen über die Zulässigkeit einer Initiative (die vom Ombudsmann untersucht werden könnten) getrennt von ihren politischen Schlussfolgerungen über den Inhalt einer Initiative präsentieren (die Sache des Europäischen Parlaments sein sollten).

Die öffentliche Konsultation über die europäische Bürgerinitiative endete am 31. Januar 2010. Am 22. Februar organisiert die Kommission eine Anhörung mit interessierten Parteien in Brüssel. Sie wird dann einen Vorschlag für die Annahme einer Verordnung zu den Abläufen und Bedingungen für die Bürgerinitiative machen. Das System für die Bürgerinitiative soll Anfang 2011 die Arbeit aufnehmen können.

Den Beitrag des Ombudsmannes zur öffentlichen Konsultation finden Sie unter:

http://www.ombudsman.europa.eu/resources/otherdocument.faces/de/4592/html.bookmark

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