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Bürgerbeauftragte hilft, Streit um 1,5 Millionen Euro beizulegen
Press release no. 23/2002 - Date Tuesday | 17 September 2002
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, hat dazu beigetragen, dass die Kommission einer Forderung nachkommt, welche vor sechs Jahren von einem in Großbritannien ansässigen Unternehmen geltend gemacht wurde. Auf dem Spiel stand ein Betrag von über 1,5 Millionen Euro - eine der höchsten Summen, die je in einer Entscheidung des Bürgerbeauftragten vorkamen.
Der Bürgerbeauftragte war der Ansicht, dass es "keine gültige Rechtfertigung" für die meisten Verzögerungen gab und empfahl der Kommission, eine Beilegung des Konfliktes vorzuschlagen. Die Kommission informierte den Bürgerbeauftragten, dass sie seine Empfehlung annehmen und die Angelegenheit beilegen würde. Der Beschwerdeführer dankte den Bürgerbeauftragten für seine Arbeit.
HintergrundDas Unternehmen wurde im Jahre 1993 mit einem Projekt zur technischen Hilfestellung in Nigeria beauftragt, welches vom 7. Europäischen Entwicklungsfonds finanziert wurde. Im Jahre 1996, stellte die Kommission einseitig jegliche Projekthilfe in Nigeria ein. Folglich wurde das Projekt des Unternehmens beendet. Dies hatte für das Unternehmen beträchtliche finanzielle Einbußen zur Folge, und es stellte in 1996 einen Antrag auf Entschädigung an die Kommission.
Die Kommission führte an, dass sie nicht der richtige Adressat für diese Forderung sei, sondern die Regierung von Nigeria. Der Bürgerbeauftragte stellte dies in Frage, da Beweise des Beschwerdeführers darauf hinwiesen, dass dem Unternehmen "angeraten worden war, die Forderung an die Kommission zu richten". Die Kommission gab ebenso an, dass sie nicht haftbar wäre, da sie keine Vertragspartei darstelle. Dies hinderte die Kommission nicht daran, eine Beilegung des Streites vorzuschlagen.
Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten kann im Internet
unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.ombudsman.europa.eu/decision/en/000444.htm
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Maria Engleson, Justitiarin; Tel : 00 33 3 88 17 24 02.
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