You have a complaint against an EU institution or body?

OLAF akzeptiert Vorschlag des Ombudsmannes, Dokumente zu Zolluntersuchung freizugeben

Mit Hilfe des Europäischen Ombudsmannes, P. Nikiforos Diamandouros, konnte ein Streit um den Zugang zu Dokumenten zwischen der Europäischen Anti-Betrugsbehörde OLAF und zwei belgischen Unternehmen beigelegt werden. Aufgrund einer Anfrage von OLAF im Jahre 2002 untersuchten die belgischen Zollbehörden, ob die beiden Unternehmen falsche spanische Zertifikate für den Import von Bananen aus Lateinamerika zu Vorzugstarifen benutzt hatten. Die Untersuchung dauert noch an.

Um den Sachverhalt zu klären und möglicherweise Berufung einzulegen, forderten die Unternehmen Zugang zu den relevanten Dokumenten im Besitz von OLAF. OLAF weigerte sich jedoch, den Großteil der Dokumente freizugeben. Der Ombudsmann nahm Einsicht in die betreffenden Dokumente und schlug als einvernehmliche Lösung vor, dass OLAF ihre Position überdenken solle. OLAF nahm den Vorschlag an und gab alle Dokumente frei.

Verweigerung von Dokumenten über mutmaßlich gefälschte Import-Zertifikate für Bananen

OLAF eröffnete im Jahr 2000 eine Untersuchung über mutmaßlich falsche spanische Import-Zertifikate für Bananen. Aufgrund einer Anfrage von OLAF eröffneten die belgischen Zollbehörden 2002 eine Untersuchung, die einen belgischen Obst-Importeur und eine belgische Firma betraf, die Dienstleistungen als Zollvermittler anbietet. Die Untersuchung dauert noch an.

Um die Sachlage zu klären und möglicherweise eine Berufung vorzubereiten, forderten die belgischen Firmen von OLAF Zugang zu einer langen Liste von Dokumenten, die die Untersuchung über die angebliche Fälschung betrafen. OLAF gewährte Zugang zu einigen Dokumenten. Die Behörde verweigerte jedoch den Zugang zum Großteil der Dokumente mit der Begründung, die Freigabe würde den Schutz von OLAFs Untersuchungen und Gerichtsverfahren in einigen Mitgliedstaaten untergraben.

Beide Unternehmen waren mit OLAFs Antwort nicht zufrieden und beschwerten sich 2005 beim Ombudsmann. Der Ombudsmann nahm Einsicht in die betreffenden Dokumente und kam zu dem Schluss, dass OLAF den Zugang zu einer Reihe von Dokumenten zu Unrecht verweigerte. Er schlug als einvernehmliche Lösung vor, dass OLAF seine Position überdenken solle.

OLAF akzeptierte den Vorschlag und gewährte den beiden belgischen Unternehmen Zugang zu insgesamt 168 Seiten. Die Firmen bedankten sich beim Ombudsmann für den erzielten Erfolg.

Die Entscheidung des Ombudsmannes finden Sie unter:

http://www.ombudsman.europa.eu/cases/decision.faces/en/4506/html.bookmark

Latest press releases



For press inquiries

For further information about the Ombudsman's media activities, please contact: Ms Honor Mahony, Acting Head of communication, Tel. +32 (0)2 283 47 33.