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Ombudsmann startet öffentliche Konsultation zu verspäteten Zahlungen der Kommission

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat Einzelpersonen, Unternehmen, Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und andere Interessierte eingeladen, an einer öffentlichen Konsultation zu verspäteten Zahlungen der Europäischen Kommission teilzunehmen. Seit 1995 hat der Ombudsmann 63 Untersuchungen zu verspäteten Zahlungen der Kommission durchgeführt. Außerdem hat er drei Untersuchungen aus eigener Initiative zu den Maßnahmen eröffnet, die die Kommission zur Verbesserung der Situation ergriffen hat. Die aktuelle Untersuchung startete im Februar 2009 und dauert noch an.

Dem Ombudsmann zufolge hat die Kommission in den vergangenen Jahren Fortschritte gemacht. Es könnten jedoch weitere Verbesserungen ins Auge gefasst werden. Bevor er weitere Schritte unternimmt, ist er deshalb sehr daran interessiert, Rückmeldungen von Betroffenen zu erhalten, was die Kommission tun könnte und sollte, um Rechnungen pünktlicher zu zahlen.

Hintergrund

Seit der Gründung der Institution im Jahre 1995 hat der Ombudsmann 63 Untersuchungen zu verspäteten Zahlungen der Kommission durchgeführt. Die meisten dieser Beschwerden wurden von Unternehmen, NGOs, Forschungszentren, Universitäten oder anderen Organisationen eingereicht, die an EU-geförderten Projekten und Verträgen beteiligt waren.

Im Jahre 2007 fand der Ombudsmann heraus, dass jede fünfte Kommissionszahlung, also 20%, verspätet war.  Gleichzeitig lobte der Ombudsmann bereits ergriffene Maßnahmen, wie vereinfachte Prozeduren und bessere interne Kontrollen. Er begrüßte außerdem die Entscheidung, bei  bestimmten Zahlungsverspätungen automatisch Zinsen zu zahlen.

Während seiner aktuellen Untersuchung übermittelte die Kommission in ihrer Stellungnahme Daten, die zeigen, dass im Jahre 2008 immer noch 22% aller Zahlungen verspätet waren. Sie kündigte außerdem weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an, wie strengere Fristen und mehr Pauschalzahlungen.

Der Ombudsmann begrüßte diese zusätzlichen Maßnahmen. Um herauszufinden, ob sie ausreichend sind und, wenn nicht, welche weiteren Schritte eingeleitet werden könnten, um verspätete Zahlungen zu verringern, lädt er jedoch Interessierte aus der Zivilgesellschaft ein, ihre Meinung zu dem Thema mitzuteilen. Allerdings ist es nicht das Ziel der öffentlichen Konsultation, individuelle Fälle von  Zahlungsverzügen zu lösen. Solche Fälle können, wie immer, mit Hilfe des elektronischen Formulars auf seiner Webseite, beim Ombudsmann als Einzelbeschwerden eingereicht werden.

Beiträge zu dieser öffentlichen Konsultation können bis zum 31 März 2010 in jeder der 23 EU-Amtssprachen eingesandt werden.

Die Einladung des Ombudsmannes, Kommentare einzureichen, finden Sie unter:

http://www.ombudsman.europa.eu/cases/correspondence.faces/de/4500/html.bookmark

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