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Ombudsmann veröffentlicht Entscheidung zu Intel-Beschwerde
Press release no. 19/2009 - Date Wednesday | 18 November 2009
Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat eine nichtvertrauliche Version seiner Entscheidung zur Beschwerde des Chip-Herstellers Intel über die Europäische Kommission veröffentlicht. Die Beschwerde betraf angebliche verfahrensrechtliche Fehler der Kommission während ihrer Anti-Trust-Untersuchung von Intel. Der Ombudsmann stellte eine schlechte Verwaltungspraxis fest, mit der Begründung, die Kommission habe es versäumt, einen ordnungsgemäßen Aktenvermerk über ein Treffen mit dem Computer-Produzenten Dell anzulegen, das mit der Intel-Untersuchung zusammenhing.
Diamandouros erklärte: "Ich hoffe, dass meine Entscheidung in diesem Fall der Kommission dabei helfen wird, ihre Verwaltungsabläufe zu verbessern, indem sie sicherstellt, dass künftige Anti-Trust-Untersuchungen vollständig dokumentiert werden."
Die Entscheidung des Ombudsmannes
Intel reichte die Beschwerde am 10. Juli 2008 ein. In seinem ersten Beschwerdepunkt argumentierte das Unternehmen, die Kommission habe es versäumt, ein Protokoll über ein Treffen am 23. August 2006 mit einem leitenden Angestellten von Dell anzufertigen, obwohl dieses Treffen sich unmittelbar auf die Anti-Trust-Untersuchung der Kommission von Intel bezog.
Der Ombudsmann stellte fest, dass die Untersuchung der Kommission in der Tat Gegenstand des Treffens vom 23. August 2006 war. Er fand außerdem heraus, dass die Kommission keinen ordnungsgemäßen Aktenvermerk zu diesem Treffen angefertigt hatte und dass die Untersuchungsakte keine Tagesordnung des Treffens enthielt. Der Ombudsmann kam zu dem Schluss, dass dies eine schlechte Verwaltungspraxis darstellte. Er äußerte sich jedoch nicht zu der Frage, ob die Kommission die Verteidigungsrechte von Intel verletzt hatte.
Der Ombudsmann stellte keine schlechte Verwaltungspraxis in Bezug auf den zweiten Beschwerdepunkt von Intel fest, wonach die Kommission Dell ermutigt habe, mit dem Chip-Hersteller AMD eine Übereinkunft zu einem Informationsaustausch zu treffen. Dem Beschwerdeführer zufolge ermöglichte diese Übereinkunft AMD Zugang zu Informationen, die in der Untersuchungsakte der Kommission enthalten waren. Der Ombudsmann stellte jedoch fest, dass es die Kommission versäumt hatte, einen ordnungsgemäßen Aktenvermerk zu einem Telefonat zwischen ihr und Dell anzulegen, in dem die Übereinkunft zu einem Informationsaustausch besprochen wurde. Solch ein Aktenvermerk hätte geholfen, die relevanten Fakten zu klären. Er empfahl deshalb in einer weiteren Anmerkung, dass in Zukunft ordnungsgemäße Aktenvermerke über alle Treffen oder Telefonate mit Dritten angefertigt werden sollten, die wichtige verfahrensrechtliche Punkte betreffen.
Während seiner umfassenden Untersuchung erhielt der Ombudsmann drei Stellungnahmen von der Kommission und inspizierte Dokumente in den Büros der Kommission. Seine Entscheidung, die als vertraulich eingestuft wurde, wurde am 14. Juli 2009 an die Kommission und Intel geschickt. Für die Vorbereitung einer nichtvertraulichen Version der Entscheidung waren Konsultationen mit Intel, Dell und AMD nötig um sicherzustellen, dass die Veröffentlichung weder die Interessen des Beschwerdeführers noch von Dritten verletzt.
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie in allen Amtssprachen unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/cases/summary.faces/de/4399/html.bookmark
Die Entscheidung des Ombudsmannes finden Sie unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/cases/decision.faces/en/4164/html.bookmark
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