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Ombudsmann löst Zahlungsstreit zwischen Kommission und Wiener Universität

Nach Einschreiten des Europäischen Ombudsmannes, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission einen Zahlungsstreit mit der Technischen Universität Wien beigelegt. Die Universität hatte sich zuvor über das Versäumnis der Kommission beschwert, einen ausstehenden Betrag von 97 000 EUR für einen EU-Forschungsvertrag im Bereich Verfahrenstechnik zu zahlen.

Die Kommission rechtfertigte ihre Weigerung zu zahlen damit, dass die abschließenden Kostenaufstellungen nicht pünktlich eingegangen seien. Der Ombudsmann beurteilte eine Strafe in Höhe von 97 000 EUR für die Verspätung als unverhältnismäßig. Er forderte deshalb die Kommission auf, ihre Position zu überdenken. Die Kommission erklärte sich bereit, zur Beilegung des Falles 54 000 EUR zu zahlen. Die Universität akzeptierte den Vorschlag und bedankte sich beim Ombudsmann für sein Einschreiten.

Hintergrund

Im Jahre 1996 unterschrieb die Technische Universität Wien mit der Europäischen Kommission einen EU-Forschungsvertrag im Bereich Verfahrenstechnik. Die Gesamtkosten für dieses Projekt betrugen 127 000 EUR.

Der Universität zufolge wurden die abschließenden Wissenschafts- und Finanzberichte im Oktober 2001 an die Kommission geschickt. Zwei Jahre später forderte die Kommission die Universität auf, die "fehlenden Kostenaufstellungen" innerhalb eines Monats einzureichen. Als die Universität dem nicht folgte, schloss die Kommission das Dossier ab. Das hatte für die Universität den Verlust von 97 000 EUR zur Folge.

Die Universität versuchte daraufhin zwei Jahre lang, die Kommission umzustimmen. Als das erfolglos blieb, wandte sie sich im Dezember 2006 an den Ombudsmann. Der Ombudsmann eröffnete eine Untersuchung und beurteilte die Position der Kommission als unverhältnismäßig. In einem Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung forderte er die Kommission auf, ihre Position zu überdenken.

Die Kommission erklärte sich bereit, zur Beilegung des Falles 54 000 EUR zu zahlen. Die Universität akzeptierte und bedankte sich beim Ombudsmann für den Vorschlag zur einvernehmlichen Lösung.

Die vollständige Entscheidung finden Sie unter:

http://www.ombudsman.europa.eu/decision/en/063784.htm

 

 

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