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Ombudsmann kritisiert Altersdiskriminierung durch Kommission
Press release no. 16/2008 - Date Monday | 15 December 2008
Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission für die Diskriminierung von freiberuflichen Dolmetschern kritisiert, die älter als 65 sind. Zuvor hatte sich ein Dolmetscher beschwert, der ab seinem 65. Geburtstag keine Aufträge mehr erhielt, obwohl er weiter arbeiten wollte.
In einem Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung forderte der Ombudsmann die Kommission auf, ihre diskriminierende Politik abzuschaffen. Er empfahl außerdem eine Entschädigung für den Beschwerdeführer. Die Kommission lehnte die Vorschläge ab. Der Ombudsmann hat deshalb einen Sonderbericht an das Europäische Parlament (EP) geschickt, mit der Bitte um Unterstützung.
Diamandouros sagte: "Das Europäische Parlament hat seine diskriminierende Politik nach meinem Einschreiten eingestellt. Es ist deshalb umso bedauerlicher, dass die Kommission weiterhin Personen aus Altersgründen diskriminiert."
Hintergrund
Die EU Charta der Grundrechte untersagt Diskriminierung aus Altersgründen.
Der belgische Beschwerdeführer arbeitete mehr als 35 Jahre lang als freiberuflicher Dolmetscher für die Europäische Kommission und das EP. Er dolmetschte bei Konferenzen und anderen Treffen vom Niederländischen, Englischen, Deutschen, Italienischen und Spanischen ins Französische. Seit 2004, als er 65 wurde, erhielt er von beiden EU-Institutionen keine Aufträge mehr. Er beschwerte sich beim Ombudsmann, die beiden Einrichtungen diskriminierten ihn aus Altersgründen. Der Ombudsmann eröffnete daraufhin zwei getrennte Untersuchungen.
Die Kommission gab zu, dass sie über 65jährige freiberufliche Dolmetscher anders behandele, weil sie neuen, jungen Dolmetschern eine Chance geben wolle. Der Ombudsmann fand das nicht überzeugend. Er stimmte zu, dass eine unterschiedliche Behandlung aus Altersgründen in besonderen Ausnahmefällen zulässig sein kann. Im aktuellen Fall sei jedoch eine komplette Arbeitssperre für Dolmetscher ab 65 unverhältnismäßig.
Das EP akzeptierte die Empfehlungen des Ombudsmannes und änderte seine Politik. Es stellt seitdem Dolmetscher nur auf Grundlage ihrer professionellen Fähigkeiten ein. Die Kommission lehnte jedoch seine Vorschläge ab, die Altersdiskriminierung abzuschaffen und den Beschwerdeführer zu entschädigen. Der Ombudsmann schickte deshalb einen Sonderbericht an das EP. Darin betonte er, dass ungerechtfertigte Altersdiskriminierung die Verletzung eines Grundrechtes bedeutet. Er erstellt Sonderberichte nur in Fällen, die wichtige Grundsatzfragen aufwerfen.
Den Sonderbericht finden Sie unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/cases/specialreport.faces/en/3682/html.bookmark
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