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Bürgerbeauftragter kritisiert Kommission wegen passiver Haltung zu möglichem Rassismus bei Einstellungsverfahren
Press release no. 4/2002 - Date Wednesday | 20 February 2002
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, ist nicht zufrieden mit der Antwort der Europäischen Kommission hinsichtlich einer Beschwerde, die er über möglichen Rassismus bei den EU Einstellungsverfahren erhalten hat. Der Beschwerdeführer, ein Niederländer, weist darauf hin, dass von den mehr als 30 Millionen in der EU lebenden, ethnischen Minderheiten angehörenden Menschen kaum einer bei den Behörden der Europäischen Gemeinschaften beschäftigt ist.
Laut Herrn Söderman offenbart die Auffassung der Kommission zu diesem Fall eine passive Haltung gegenüber der unzureichenden Vertretung von ethnischen Minderheiten in den EU Organen und Institutionen. Angesichts der zahlreichen verabschiedeten Richtlinien und Maßnahmen sei dies schwer verständlich. Zu diesen Maßnahmen gehören:
- die Beschäftigungsrichtlinien für das Jahr 2000, die durch den Europäischen Rat im Dezember 1999 in Helsinki vereinbart wurden. Diese fordern ein einheitliches Maßnahmenpaket mit dem Ziel, Diskriminierungen gegenüber Gruppen wie den ethnischen Minderheiten zu bekämpfen;
- die Richtlinie des Rates 2000/43(1) fordert die Mitgliedstaaten auf, Behörden einzurichten, die die Gleichbehandlung, unter Vermeidung der Diskriminierung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, fördert;
- Die EU Charta der Grundrechte, in Nizza im Dezember 2002 verkündet.
Laut Kommission seien die Ursachen der unzureichenden Vertretung von ethnischen Minderheiten in der Belegschaft der Gemeinschaftsorgane und -institutionen in der unverhältnismäßig kleinen Zahl von Bewerbungen aus diesen Bevölkerungsgruppen zu sehen. Die Kommission ist jedoch offenbar nicht in der Lage, Beweise dafür zu liefern, dass andere Erklärungen ausgeschlossen sind. Die Kommission sollte daher Maßnahmen in Betracht ziehen, um Informationen über die Möglichkeiten von Menschen ethnischer Minderheiten in den Einstellungsverfahren zu erhalten. Die Kommission hat bis zum 30. April 2002 Zeit, dem Bürgerbeauftragten zu antworten.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Ian Harden, Leiter der Rechtsabteilung, Tel.: +32 (0) 2 284 38 49.
(1) Richtlinie des Rates 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft, 2000 Abl. L 180, S. 22.
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