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Zulagen für Europaabgeordnete: Ombudsmann begrüßt mehr Informationen, aber kritisiert EP für Versäumnis, Transparenz-Gesetz einzuhalten

Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat das Europäische Parlament (EP) für sein Versäumnis kritisiert, im Umgang mit Zulagen für Europaabgeordnete (MdEPs) Transparenz-Regelungen einzuhalten. Dies folgt der Beschwerde eines maltesischen Journalisten, dem das EP aus Datenschutz-Gründen den Zugang zu Details über die Zulagen bestimmter MdEPs verweigert hatte. Der Ombudsmann begrüßte die Entscheidung des EP, allgemeine Informationen über Vergütungen für Europaabgeordnete auf seiner Website zu veröffentlichen und das Eingestehen des EP, die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf zu erfahren, wie MdEPs öffentliche Gelder ausgeben. Er bedauerte jedoch, das EP habe das Recht in einer Art und Weise interpretiert, die das Transparenz-Prinzip schwäche und einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichts Erster Instanz widerspreche.

Weigerung des EP, öffentlichen Zugang zu Details über Zulagen zu gewähren

Das EP weigerte sich 2005 aus Datenschutzgründen, einer Journalisten-Anfrage nach Informationen über die Zulagen der fünf maltesischen Europaabgeordneten nachzukommen. Der Journalist beschwerte sich beim Ombudsmann, Steuerzahler hätten ein Recht darauf zu erfahren, wie MdEPs öffentliche Gelder ausgeben. Der Ombudsmann konsultierte den Europäischen Datenschutzbeauftragten, der erklärte, in einer transparenten und demokratischen Gesellschaft habe die Öffentlichkeit das Recht, über das Verhalten von MdEPs informiert zu werden. Der Ombudsmann forderte daraufhin das EP auf, in Anbetracht des öffentlichen Rechts auf Zugang zu Dokumenten, die angeforderten Informationen freizugeben.

Das EP blieb bei seiner Weigerung aus Datenschutz-Gründen. Es kündigte jedoch die Veröffentlichung allgemeiner Informationen über Zulagen auf seiner Website an und erwähnte die Möglichkeit, die Lage 2009 neu zu überprüfen. Der Beschwerdeführer war mit der Reaktion des EP nicht zufrieden und hielt seine Beschwerde aufrecht. Der Ombudsmann bedauerte in einer kritischen Anmerkung, das EP habe das Gesetz nicht wie vom Gericht interpretiert angewandt.

Diamandouros erklärte: "Meine Untersuchung bezog sich nur auf das Transparenz-Prinzip und nicht auf das Prinzip der finanziellen Rechenschaft, für das die Haushaltskontrolle zuständig ist. Ich bleibe bei meinem Befund schlechter Verwaltungspraxis. Ich habe aber, anders als ein Gericht, nicht die Möglichkeit, die Entscheidung des EP aufzuheben. Ich begrüße die Pläne des EP, die Situation 2009 zu überprüfen, sobald das neue Abgeordneten-Statut in Kraft getreten ist. Das ist jedoch keine Entschuldigung für seine aktuelle Weigerung, das Gesetz einzuhalten."

Link zur vollständigen Entscheidung: http://www.ombudsman.europa.eu/decision/en/053643.htm

Weigerung des EP, Informationen über EP-Pensionsplan zu geben

In einem ähnlichen Fall weigerte sich das EP, die Namen von Europaabgeordneten zu veröffentlichen, die an dem zusätzlichen Pensionsplan des EP teilnehmen. Der Ombudsmann kam zum vorläufigen Befund schlechter Verwaltungspraxis und schlug eine einvernehmliche Lösung vor, die jedoch vom EP abgelehnt wurde. Das EP stimmte gegen einen Vorschlag des Haushaltskontroll-Ausschusses, die Namen zu veröffentlichen. Der Ombudsmann schloss daraufhin den Fall mit der Begründung ab, die Abstimmung im EP mache den Fall zu einer politischen Angelegenheit, für die das EP vor seinen Wählern und nicht vor dem Ombudsmann Rechenschaft ablegen müsse.

Link zur vollständigen Entscheidung: http://www.ombudsman.europa.eu/decision/en/060655.htm

 

 

 

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