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Ombudsmann untersucht Zahlungsmoral der Europäischen Kommission

Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat eine Untersuchung zur Pünktlichkeit von Kommissions-Zahlungen eingeleitet. Zuvor hatten sich Bürger, Unternehmen und Organisationen beschwert, die an EU-Projekten und -Verträgen beteiligt waren. Der Ombudsmann hat die Kommission um Informationen gebeten, welche Schritte zur Vermeidung von Zahlungsverzügen unternommen wurden. Er hat sie außerdem aufgefordert, statistische Daten über verspätete Zahlungen und Informationen über die Haltung der Kommission zu Verzugszinsen zu liefern.

Diamandouros erklärte: "Kleine und mittlere Unternehmen, Schulen, Nicht-Regierungsorganisationen und andere Organisationen sind auf pünktliche Zahlungen für ihre Beteiligung an EU-Projekten angewiesen. Ich bin zuversichtlich, dass die Kommission künftig ihr Bestes tun wird, um Verzögerungen zu vermeiden, die oft zu beträchtlichen Problemen bei Beschwerdeführern mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten führen."

Hintergrund

Im Februar 2001 schloss der Europäische Ombudsmann seine erste Untersuchung zu Zahlungsverzügen in der Kommission ab. Sie ergab, dass die Kommission zufrieden stellende Schritte eingeleitet hatte, um das Problem zu lösen. In den vergangen sechs Jahren untersuchte der Ombudsmann jedoch mehr als 30 neue Beschwerden über verspätete Zahlungen.

Zu den Beschwerdeführern gehörten Nicht-Regierungsorganisationen, Forschungs-Institute, Universitäten, Verbände und Regionalbüros. Kürzlich konnte der Ombudsmann einer französischen Firma bei der Erstattung von 88 000 Euro durch die Kommission helfen. In einem anderen Fall ging es um Zahlungsverzug bei einem Schüler-Austauschprogramm zwischen einer deutschen und einer britischen Musikschule. Der Ombudsmann erhielt außerdem zwei Beschwerden eines deutschen Experten, der regelmäßig für die Kommission arbeitet.

Der Ombudsmann hat deshalb eine zweite Untersuchung eingeleitet, um herauszufinden, welche Schritte die Kommission unternommen hat, um Zahlungsverzögerungen an Vertragspartner und Empfängern von Fördermitteln zu vermeiden. Er hat die Kommission aufgefordert, Informationen über die Anzahl von Fällen, das Ausmaß der aufgetretenen Verzögerungen und über die Haltung der Kommission zu Verzugszinsen zu liefern. Der Ombudsmann erwartet die Antwort der Kommission bis spätestens zum 31. März 2008.

Den Brief zur Eröffnung der Untersuchung finden Sie unter:

http://www.ombudsman.europa.eu/cases/correspondence.faces/en/3519/html.bookmark

 

Für Anfragen zur Untersuchung: Gerhard Grill, Haupt-Rechtsberater, Tel. +33 388 17 2423

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