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Ombudsmann: Informationen über Vergütungen von Europaabgeordneten müssen öffentlich zugänglich sein

Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat das Europäische Parlament (EP) aufgefordert, einer Forderung nach Zugang zu Details über Zuwendungen an Europaabgeordnete nachzukommen. Dazu gehören allgemeine Ausgaben, Reisekosten, Tagegelder und Zahlungen an Assistenten von EU-Abgeordneten. Zuvor hatte sich ein maltesischer Journalist beschwert, weil ihm das EP den Zugang zu Einzelheiten über die Vergütungen bestimmter Europaabgeordneter verweigert hatte. Das EP rechtfertigte seine Weigerung mit Datenschutz-Gründen.

Der Ombudsmann kam nach der Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) zu dem Schluss, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf Informationen über die Vergütungen von Europaabgeordneten hat.

Der Fall

Im August 2005 beantragte ein Journalist von MaltaToday Zugang zu detaillierten Angaben über die Zahlungen an die fünf maltesischen Europaabgeordneten. Die Anfrage wurde abgelehnt. Der Journalist beschwerte sich daraufhin beim Europäischen Ombudsmann mit dem Argument, Steuerzahler hätten ein Recht darauf zu erfahren, wie Europaabgeordnete, also öffentliche Personen, ihre Vergütungen verwendeten.

Das Europäische Parlament erklärte in seiner Antwort auf die Beschwerde, der Haushaltskontroll-Ausschuss und der Europäische Rechnungshof seien dafür zuständig, die Verwendung von EU-Geldern zu kontrollieren. Das EP berief sich bei seiner Weigerung, öffentlichen Zugang zu den Vergütungs-Details zu gewähren, auf den Datenschutz.

Der Ombudsmann konsultierte den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS), der erklärte, dass Europaabgeordnete ein Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre hätten. Die wesentliche Überlegung in einer transparenten und demokratischen Gesellschaft müsse jedoch dem Recht der Öffentlichkeit gelten, über das Verhalten von Europaparlamentariern informiert zu werden. Das gelte besonders für deren Verwendung öffentlicher Gelder. Dem EDPS zufolge liegt es auf der Hand, dass die Daten veröffentlicht werden müssen.

Der Europäische Bürgerbeauftragte berücksichtigte die Schlussfolgerungen des EDPS und forderte das Europaparlament auf, die angeforderten Daten herauszugeben. Gleichzeitig sollten jedoch Namen von Assistenten der EU-Parlamentarier gelöscht werden.

Diamandouros erklärte: "Dieser Fall zeigt, wie notwendig es ist, das Recht auf Privatsphäre mit dem öffentlichen Interesse an Transparenz abzuwägen, wenn es um die Frage geht, ob die Öffentlichkeit ein Recht auf Zugang zu dieser Art von Informationen hat. Europaabgeordnete müssen sich des Interesses der Öffentlichkeit an ihrer Verwendung von öffentlichen Geldern bewusst sein. Deshalb habe ich entschieden, meine Schlussfolgerungen zu diesem Zeitpunkt der Untersuchung zu veröffentlichen." Der Ombudsmann forderte das Europaparlament auf, bis zum 31. Dezember 2007 eine detaillierte Antwort einzureichen.

Den vollständigen Text der Schlussfolgerungen finden Sie unter:

 

 

 

Für Anfragen zum Fall: Wiebke Pankauke, Rechtsberaterin, Tel. +33 388 17 24 02

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