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Kritik des Europäischen Bürgerbeauftragten
Press release no. 7/1998 - Date Monday | 05 October 1998
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Herr Jacob SÖDERMAN, kritisiert die Europäische Kommission, weil sie es versäumt hat, ihm eine klare und präzise Stellungnahme darüber abzugeben, warum sie so lange brauchte, um die Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch spanische Behörden zu beenden. Die Kommission behauptete, daß sie sehr wohl tätig geworden ist. Trotzdem dauerte das Verfahren sieben Jahre.
Nachdem die Kommission mehrere Beschwerden über die Anerkennung von Zahnheilkunde- abschlüssen durch spanische Behörden erhalten hatte, welche nicht den Anforderungen der Gemeinschaftsrichtlinien entsprachen, sandte sie im Obtober 1990 ein formelles Schreiben an Spanien. 1996 wandte sich ein frustrierter Beschwerdeführer an den Europäischen Bürgerbeauftragten, da er keine genauen Informationen über die stand des Kommissionsverfahrens erhalten konnte.
Die Untersuchungen des Europäischen Bürgerbeauftragten ergaben, daß die spanischen Behörden automatisch Zahnheilkundeabschlüsse der lateinamerikanischen Länder anerkannten. Diese Praxis basierte auf bilateralen Vereinbarungen, welche von Spanien vor seinem Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft geschlossen wurden.
Da der erste Brief der Kommission zu keiner Änderung dieser Praxis führte, enschied die Kommission im August 1992, das Verfahren fortzuführen und ließ Spanien eine begründete Stellungnahme zukommen. Nachdem sie eine Antwort aus Spanien im März 1993 erhalten hatte, beschloß die Kommission, weitere Informationen anzufordern. So erfolgten weitere Anfragen an die spanischen Behörden 1993, 1994, 1995 und 1996. Im Dezember 1996 beschloß die Kommission, Spanien aufgrund seiner unbefriedigenden Antworten zu der begründeten Stellungnahme der Kommission vor den Gerichtshof zu bringen. Sie hob jedoch 1996 diese Entscheidung wieder auf, da sie nun positive Ergebnisse in den Verhandlungen mit Spanien erzielte. Die spanischen Behörden hatten ihre Bereitschaft unter Beweis gestellt, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie zu handeln. Auch der spanische oberste Gerichtshof änderte schließlich seine Auslegung der bestehenden nationalen Bestimmungen, um sie den betreffenden Richtlinien anzupassen.
In seiner Entscheidung betonte der Europäische Bürgerbeauftragte, daß die Kommission in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge aktiv die Mitgliedstaaten dazu anhalten müßte, jede Verletzung von Gemeinschaftsrichtlinien zu beenden. Die Kommission sollte ferner die Beschwerdeführer über ihre Vorgehensweise informieren.
Obwohl die Kommission beteuerte, daß sie ihrer Ansicht nach sehr wohl in den sieben Jahren tätig geworden sei, versäumte sie im vorliegenden Fall, dem Bürgerbeauftragten klare, präzise und transparente Informationen zu übermitteln, um darzulegen, daß ihr Verhalten während dieser langen Verhandlungsphase angemessen war. Deshalb hielt es der Europäische Bürgerbeauftragte für notwendig, eine kritische Anmerkung zu machen.
Für weitere Information können Sie sich mit Herrn José Martinez Aragon in Verbindung setzen (Tel.: 0033.3.88.17.24.01)
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