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Der Bürgerbeauftragte schlägt eine neue Bestimmung für den EU-Vertrag vor

 
Auf einer Konferenz in Wien, am 9. und 10. Oktober 1998, hat der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob SÖDERMAN, eine neue Bestimmung für den EU-Vertrag vorgeschlagen, damit die Institutionen und Organe der Gemeinschaft die von den Mitgliedstaaten ratifizierte Menschenrechtskonvention einhalten. Das Thema der Konferenz war "Die EU und die Menschenrechte im Hinblick auf die Weiterentwicklung im Jahr 2000".
Nach Ansicht des Europäischen Bürgerbeauftragten, würde eine Bestimmung, welche die Einhaltung der schon vorhandenen Menschenrechtskonvention erfordern würde, für klare und präzise Normen im Bereich der Menschenrechte sorgen.
Der Bürgerbeauftragte hält es für besonders wichtig, daß eine solche Bestimmung für die Bürger eine Rechtsmittelbelehrung im Bereich EU-Recht darstellt. Zur Zeit gibt es keine Bestimmung, die die Bürger darüber unterrichtet, welch wichtiger Beitrag von nationalen Gerichten, im Bereich der Einhaltung von EU-Recht und Menschenrechtsgrundsätze, geleistet wird. Auch nationale und regionale Bürgerbeauftragte, oder ähnliche Organe wie parlamentarische Petitionsausschüsse, sollten im Vertrag in Fällen, die EU-Recht betreffen, als Vermittler zwischen Verwaltung und Bürger erwähnt werden. Zu diesem Zweck, sollte jeder Mitgliedstaat verpflichtet sein, ein wirksames und angemessenes außergerichtliches Organ den Bürgern zur Verfügung zu stellen.
Nach Ansicht des Europäischen Bürgerbeauftragten, sollte die Union , in Bereichen in welchen Menschenrechte eine wichtige Rolle spielen, besonders wenn es um die Ausarbeitung von neuen Verordnungen und Richtlinien betreffend Visum-, Asyl-, und Einwanderungspolitik geht, mit dem Europarat eng zusammen arbeiten.
Für Zusatzinformation, können Sie mit Herrn Peter DYRBERG, Leitender Justitiar des Europäischen Bürgerbeauftragten in Kontakt treten, Tel. +32-2-284 2003.

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