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Bösch-Bericht ein Sieg für Bewerber/innen in Einstellungsverfahren und für den Bürgerbeauftragten

Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, hat seine Initiativuntersuchung betreffend die Geheimhaltung bei den Einstellungsverfahren der Kommission abgeschlossen und sie als hundertprozentigen Erfolg beurteilt. Er ist sehr erfreut über die Unterstützung, die der Bösch-Bericht zu dem Thema vom Europäischen Parlament erhielt, und betrachtet ihn als einen wichtigen Sieg nicht nur für Bewerber in Einstellungsverfahren, sondern auch für seine eigenen Arbeitsmethoden.

Herrn Söderman merkte an:

"Der Bösch-Bericht geht noch weiter als mein Sonderbericht, um die Geheimhaltung bei den EU-Einstellungsverfahren zu beenden. Er ist ein Sieg für alle Bewerber, die in der Vergangenheit unfair behandelt wurden. Unter meinen Sonderberichten hatte dieser am meisten Erfolg; er beweist die Zweckmäßigkeit dieses Vorgehens, wenn einer Beschwerde auf keine andere Art und Weise abgeholfen werden kann."

Im Anschluß an die Initiativuntersuchung des Bürgerbeauftragten betreffend die Geheimhaltung bei Einstellungsverfahren der Kommission wurde der Bösch-Bericht in der November-Tagung des Europäischen Parlaments genehmigt. Der Bürgerbeauftragte hatte im Oktober 1999 die Ergebnisse seiner Untersuchungen vorgelegt, nachdem die Kommission sich bereit erklärt hatte, in ihren Einstellungsverfahren offener zu verfahren und drei seiner vier Vorschläge dazu anzunehmen. Der Sonderbericht enthielt die förmliche Empfehlung an die Kommission, Bewerbern bei künftigen Auswahlverfahren auf Anfrage Zugang zu ihren eigenen korrigierten Prüfungsarbeiten zu geben.

Die Vorlage eines Sonderberichts an das Europäische Parlament stellt die stärkste Waffe dar, über die der Europäische Bürgerbeauftragte verfügt, wenn ein Gemeinschaftsorgan oder eine Gemeinschaftsinstitution seiner Empfehlung nicht nachkommt. Wenn ein Sonderbericht vorgelegt wird, kommt der darin beanstandete Mißstand in der Verwaltungspraxis im Europäischen Parlament zur Debatte, und es wird ein Bericht darüber verfaßt.

Seit seinem Amtsantritt in 1995 mußte der Europäische Bürgerbeauftragte erst viermal von der Möglichkeit, einen Sonderbericht vorzulegen, Gebrauch machen. Der Sonderbericht zu den Einstellungsverfahren beweist, daß dieses Mittel wirksam ist. Noch vor der Verabschiedung des Berichts durch das Europäische Parlament hatte die Kommission die Empfehlung des Bürgerbeauftragten bereits akzeptiert und umgesetzt, indem sie ab dem 1. Juli 2000 den Zugang der Bewerber zu ihren eigenen korrigierten Prüfungsarbeiten in Auswahlverfahren ermöglichte. Schließlich verabschiedete das Europäische Parlament in seiner November-Tagung in Straßburg den Entschließungsantrag, in dem es nicht nur den in Herrn Södermans Sonderbericht getroffenen Feststellungen zustimmte, sondern darüber hinaus noch zusätzliche Empfehlungen des Berichterstatters Herbert Bösch MdEP genehmigte.

Darunter ist hervorzuheben, daß die Entschließung nicht nur die Kommission, sondern alle Gemeinschaftsinstitutionen auffordert, die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten zu respektieren. Unter anderem enthält die Entschließung auch die Empfehlung, Bewerber über das Beschwerderecht an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu informieren und alle Arten von offenen Stellen auf dem Internet bekannt zu machen.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Gerhard Grill, Juristischer Hauptberater, Tel. +33 (0) 3 88 17 24 23.

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