You have a complaint against an EU institution or body?

Beschwerdeführer entschädigt nach Intervention des Bürgerbeauftragten - Kommission bezahlt in vollem Umfang wegen unterlassener Wiedereinstellung eines ehemaligen Bediensteten

Nach Eingreifen des Europäischen Bürgerbeauftragten, Jacob Söderman, hat die Europäische Kommission dem Beschwerdeführer eine finanzielle Entschädigung zugestanden. Die Entschädigung erfolgte aufgrund der Unterlassung der Kommission, einen ehemaligen Bediensteten wieder einzustellen, nachdem dieser seinen Sonderurlaub aus persönlichen Gründen beendet hatte.

Die ursprüngliche Beschwerde ging beim Bürgerbeauftragten im April 1998 ein. Der Beschwerdeführer, ein Beamter im Ruhestand, behauptete die Kommission habe es unterlassen, ihn am Ende seines Sonderurlaubes aus persönlichen Gründen wieder einzustellen. Ferner habe sich die Kommission geweigert, ihn für den daraus resultierenden Gehalts- und Pensionsentgang zu entschädigen. Nach abgeschlossener Untersuchung stellte der Bürgerbeauftragte fest, daß die Europäische Kommission es offenbar unterlassen hat, eine gründliche Überprüfung der Fähigkeiten des Beschwerdeführers in bezug auf jede freie Stelle in der entsprechenden Besoldungsgruppe vorzunehmen, wie es gemäß der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vorgesehen ist. Diese Unterlassung machte die Kommission gegenüber dem Beschwerdeführer haftbar. Der Bürgerbeauftragte richtete daher eine Empfehlung an die Kommission, in welcher er die Kommission aufforderte, den Beschwerdeführer für den materiellen Schaden zu entschädigen. Die Kommission akzeptierte die Empfehlung im April 2000 und informierte den Bürgerbeauftragten über die Höhe der beabsichtigten Entschädigung.

Mit Datum vom 12. September 2000 hatte die Kommission den Beschwerdeführer immer noch nicht entschädigt. Der Bürgerbeauftragte begann daraufhin mit einer neuen Untersuchung, in welcher er seine Empfehlung an die Kommission wiederholte:

Die Kommission solle den Beschwerdeführer für den materiellen Schaden entschädigen, den dieser aufgrund des von den Dienststellen der Kommission verursachten Fehlers, nämlich der Unterlassung einer gründlichen Überprüfung der Fähigkeiten des Beschwerdeführers in bezug auf freie Stellen nach Ablauf seines Sonderurlaubs aus persönlichen Gründen, erlitten hat.

Die Kommission überwies schließlich 10 Tage danach den Betrag auf das Konto des Beschwerdeführers. Nach Konsultationen mit dem Beschwerdeführer, schloß der Bürgerbeauftragte die Untersuchung in dieser Woche ab, da die Entschädigung erfolgt war. Die genaue Summe, die bezahlt wurde, lag etwas niedriger als die, die der Beschwerdeführer verlangt hatte, aber letzterer war dennoch mit der Intervention des Bürgerbeauftragten zufrieden.

 

Für weitere Informationen setzten Sie sich bitte mit dem Justitiar, Herrn Olivier Verheecke, in Verbindung, Tel: +32 (0) 2 284 2003.

Latest press releases



For press inquiries

For further information about the Ombudsman's media activities, please contact: Ms Honor Mahony, Acting Head of communication, Tel. +32 (0)2 283 47 33.