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Unfaires Verhalten gegenüber den Empfängern von Forschungsstipendien

 
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Herr Jacob SÖDERMAN, hat eine kritische Anmerkung gegenüber der Kommission anzubringen, und zwar hinsichtlich der plötzlichen Kürzung von gewährten Zuschüssen an eine Gruppe von Forschern des Gemeinsamen Forschungszentrums der Europäischen Atom- und Energie-gemeinschaft bzw der Art und Weise, in welcher die Kommission die Kürzung vorgenommen hat.
Auf der Grundlage von zwei Entscheidungen von 1994, die darauf abzielten, das Training und die Mobilität der Forscher zu fördern, schloß das gemeinsame Forschungszentrum Verträge mit Forschern aus verschiedenen Mitgliedstaaten ab, die einen monatlichen Zuschuß erhielten. Die Verträge wurden von den Diensten der Kommission auf Standardformularen aufgesetzt.
Im Juli 1996 entschied die Kommission, neue Standardverträge, neue Zuschußbeträge sowie neue Allgemeine Bedingungen festzusetzen. Dies hatte zur Folge, daß die laufenden Zuschüsse für rund 50 Vertragsinhaber beim Gemeinsamen Forschungszentrum in Ispra, Italien, und in Sevilla, Spanien, um 30 % gekürzt wurden. Die einzelnen Vertragsinhaber wurden in einem in französisch aufgesetzten Schreiben über diese Entscheidung sechs Tage nach deren Inkrafttreten in Kenntnis gesetzt.
Der Verband der Vertragsinhaber beschwerte sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten darüber, daß die Kommission die Forscher im voraus über eine Kürzung ihrer Unterstützung hätte informieren müssen. Darüber hinaus hätten die Briefe in der Sprache der Vertragsinhaber aufgesetzt werden müssen, und überhaupt seien die Kürzungsklauseln in den neuen Verträgen illegal und unfair. Weiterhin wurde ausgeführt, daß in einigen Fällen - insbesondere für Forscher mit Familien - die Reduzierung der Zuschüsse vollkommen frustrierend für die Arbeitsbedingungen seien, unter denen die Forscher ihr Forschungsprogramm aufgenommen hätten.
Die Kommission behauptet, daß sie die Vertragsinhaber über die kommende Entscheidung während eines Treffens am 11 Juli in Ispra informiert habe. Die neuen Beträge seien den Verdiensten der Forscher in ihren Gastländern angepaßt. Um jedoch den 50 Vertragsinhabern eine Anpassung an die substantiellen Kürzungen ihrer Zuschüsse zu ermöglichen, entschied die Kommission später, die Durchführung dieser Maßnahme auf den 1. April 1997 zu verschieben. Hinsichtlich der Benachrichtung der Mitteilung in französischer Sprache gestand die Kommission einen Fehler ein.
Der Bürgerbeauftragte bewertete das Kommissionsverfahren als unfair. Die Kommission hätte im Vorfeld die Vertragsinhaber kontaktieren müssen, um deren Stellungnahme zu ermöglichen, und sie hätte die Forscher rechtzeitig von ihrer Entscheidung unterrichten müssen, um Ihnen die Möglichkeit einzuräumen, sich der veränderten Lage anzupassen. Hier wurden die Vertragsinhaber nur über eine mögliche Reduzierung ihrer Zuschüsse informiert. Als sie über die eigentliche Kürzung informiert wurden, war die Entscheidung schon in Kraft getreten.
Darüber hinaus stellt der Bürgerbeauftragte fest, daß die in den Vertrag eingefügten Klauseln, welche eine einseitige Kürzung der laufenden Zuschüsse ohne Begrenzung zulassen, unfair sind. Seiner Meinung nach dürften diese Klauseln nur angewandt werden, wenn es trifftige Gründe dafür gibt. Die Kommission war nicht in der Lage, trifftige Gründe anzugeben. Der Bürgerbeauftragte schloß daher die Untersuchung mit der Bemerkung: "Diese Klauseln vermitteln den Eindruck,daß die Annahme eine Forschungsstipendium eine riskante Angelegenheit ist."
Für weitere Informationen, könnten sich sich an Herrn Peter DYRBERG, Juristischer Hauptberater (Tel.: 0032.3.284.20.03 in Brüssel) wenden.

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