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Bürgerbeauftragter fordert das Parlament auf, zu handeln, weil die Kommission im britischen Bierfall weiterhin Zugang zur Information verweigert - In seinem Sonderbericht kommt der Bürgerbeauftragte zu dem Schluß, daß die Kommission die Datenschutz-Vorschriften falsch interpretiert, indem sie seinen Empfehlungsentwurf ablehnt

Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, hat dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht vorgelegt, nachdem sich die Europäische Kommission weigerte, einem britischen Staatsangehörigen Zugang zu den Informationen zu geben, welche er verlangte. Der Sonderbericht des Bürgerbeauftragten weist das Argument der Kommission zurück, daß die EU-Datenschutz-Richtlinie die Geheimhaltung der Information verlange. Der Bürgerbeauftragte empfiehlt dem Parlament, seine Empfehlung im Wege einer Resolution zu verabschieden.

Im Juli 1998 wandte sich der Beschwerdeführer im Namen der Bavarian Lager Company, welche deutsches Bier nach Großbritannien einführt, an den Bürgerbeauftragten. Der Beschwerdeführer stieß auf Schwierigkeiten beim Verkauf seines Produktes wegen Alleinbezugsvereinbarungen, die viele Pubs im Vereinigten Königreich verpflichten, ihre Bierlieferungen von bestimmten Brauereien aus dem Vereinigten Königreich zu beziehen. Der Beschwerdeführer hatte die Kommission ersucht, ihm die Namen der Unternehmen und Personen mitzuteilen, welche der Kommission hinsichtlich der "Guest Beer Provision" Bemerkungen unterbreitet und an einem Treffen teilgenommen hatten. Die Kommission lehnte diesen Antrag ab.

Die Kommission bestand darauf, dass sie gemäß der EU-Datenschutz-Richtlinie die Namen geheimhalten mußte, es sei denn, die Betroffenen wären einverstanden, ihre Identität preiszugeben. Der Bürgerbeauftragte wies dieses Argument aus zwei Gründen zurück: Erstens weil die Richtlinie den Grundsatz aufstelle, dass Europäische Institutionen ihre Entscheidung so offen wie möglich fällen sollen, und zweitens, weil sie darauf abziele, die Grundrechte zu schützen. Es gibt kein Grundrecht des Inahlts, Informationen im Geheimen an Verwaltungsorgane zu übermitteln.

Der Bürgerbeauftragte richtete deshalb im April 2000 einen Empfehlungsentwurf an die Kommission, in dem er sie aufforderte, dem Beschwerdeführer Zugang zu den verlangten Informationen zu geben.

Die Kommission gab schließlich die Mehrzahl der gewünschten Namen bekannt, mit Ausnahme der Namen derjenigen Personen, die ihr Einverständnis mit der Offenlegung verweigert hatten. Der Bürgerbeauftragte hielt es deshalb für erforderlich, dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht vorzulegen. Er hofft, das Parlament werde nun die notwendige Initiative ergreifen, um völlige Offenheit in dieser Sache sicherzustellen.

Der vollständige Text dieses Sonderberichts ist in 11 Sprachen auf der Webseite des Europäischen Bürgerbeauftragten vorhanden:

http://www.ombudsman.europa.eu/cases/specialreport.faces 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Gerhard Grill, Juristischer Hauptberater, Tel.: +33 (0)3 88 17 24 23.

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