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Der Europäische Bürgerbeauftragte strebt Kodifizierung für Verwaltungsethik an

 
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Herr Jacob SÖDERMAN, möchte, daß die Institutionen der Gemeinschaft ein Gesetzbuch für Verwaltungsethik verabschieden, um eine qualitative Verbesserung der Verwaltung der Gemeinschaft zu erzielen. Der Bürgerbeauftragte ist der Auffassung, daß viele Mißstände in der Verwaltungstätigkeit vermieden werden könnten, wenn den Beamten klare Anweisungen hinsichtlich ihrer Pflichten gegenüber dem Bürger vorliegen würden. Diese Schlußfolgerungen resultieren aus der Erfahrung der Bearbeitung von Beschwerden seitens europäischer Bürger, mit denen sich der Bürgerbeauftragte in den ersten drei Jahren seiner Amtszeit befaßt hat.
Die Idee des Europäischen Bürgerbeauftragten beinhaltet, ein Gesetzbuch für Verwaltungsethik, welches die allgemeinen Pflichten der europäischen Beamten enthalten würde. In einer Liste von über zwanzig Artikeln hat der Europäische Bürgerbeauftragte - unter anderem - folgende Punkte vorgesehen : die Pflicht, Diskriminierung und Machtmißbrauch zu unterlassen, objektiv und unparteiisch zu sein, Briefe innerhalb einer angemessenen Zeitspanne und in der Sprache des Bürgers zu beantworten, Entscheidungen zu begründen und eine Rechtsmittelbelehrung anzugeben.
In den letzten Jahren gab es innerhalb der internationalen Organisationen und der Mitgliedstaaten, eine generelle Neigung, Gesetzbücher oder Checklisten für ein gutes Verwaltungsbenehmen einzuführen. Der Bürgerbeauftragte bezieht sich u.a. auf den Vorschlag des Rates der OEDC, der dieses Jahr, um das ethische Verhalten im öffentlichen Dienst zu verbessern, verabschiedet worden ist. Das "International Ombudsman Institute" hat eine Checkliste für Verwaltungsfairneß, und der irische Bürgerbeauftragte, eine Checkliste für Verwaltungsethik veröffentlicht. In Frankreich liegt ein Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Verhältnisse zwischen der Verwaltung und der Öffentlichkeit vor, wohingegen es in Belgien, in Dänemark, Finnland und Portugal schon einige Verwaltungsgesetze gibt, die interessante Maßnahmen enthalten.
Der Europäische Bürgerbeauftragte hat - im Hinblick auf das Gesetzbuch für Verwaltungsethik - einen Brief an achtzehn Institutionen, Organe oder Agenturen (u.a. das Parlament, den Rat und die Kommission) gerichtet. Er hat die Institutionen gebeten, ihn vor Ende Februar 1999 darüber zu unterrichten, ob ein solches Gesetzbuch für Verwaltungsethik für ihre Beamte schon vorliegt, oder ob sie gegebenenfalls damit einverstanden wären, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um ein solches Gesetzbuch zu erstellen.
Für weitere Informationen können Sie Herrn Olivier VERHEECKE, Jurist, kontaktieren: Tel. +33 3-88-17-53-46 oder +32 2-284-2180

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