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Der Europäische Bürgerbeauftragte erhält zahlreiche Beschwerden über das letzte Auswahlverfahren der Kommission
Press release no. 9/1998 - Date Wednesday | 07 October 1998
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Herr Jacob SÖDERMAN, hat im Bezug auf das Auswahlverfahren, welches am 14. September 1998 von der Europäischen Kommission organisiert wurde, zahlreiche Beschwerden erhalten. Einige Beschwerden wurden von mehreren Personen unterschrieben.
Die ernsthaftesten Anschuldigungen belaufen sich darauf, daß einige Kandidaten die Prüfungsfragen schon im voraus kannten. Ferner, haben Beschwerdeführer, heftige Kritik hinsichtlich der Ausführung der Prüfungen in verschieden Austragungsorte geübt. In Italien z.B. wurde Kandidaten, für die die Prüfung in Assegno (Vorort von Mailand) stattfinden sollte, fälschlicherweise eine Adresse im Zentrum von Mailand mitgeteilt. In Rom, dauerte die Prüfung, anstatt der vorgesehenen zweieinhalb Stunden, über fünf Stunden, und dies, weil die richtigen Fragebögen am Anfang der Tests nicht vorhanden waren. Den Beschwerden nach zu schließen, durften in Brüssel, und dies trotz der am Prüfungsanfang gegebenen Anweisungen, Kandidaten während den einzelnen Tests zur Toilette gehen. In Rom und in Brüssel, wurden die Pausen zwischen den Tests, von einigen Kandidaten dazu genutzt sich gegenseitig zu beraten, oder nach außen zu telefonieren um relevante Informationen zu erhalten. In Athen wurden die Informationen zum Prüfungsvorgang nur in griechischer Sprache gegeben, obwohl es nicht die Muttersprache aller Kandidaten war. In London sollen die Räume, in denen die Prüfung stattfand, in besonders schlechtem Zustand gewesen sein.
Die Kommission hat im nachhinein die Tests annulliert (diesbezüglich gab es auch Beschwerden). Zur Regelung der Verantwortlichkeits Fragen hinsichtlich der undichten Stellen, und der Überprüfung des Prüfungsvorgang, hat die Kommission eine Untersuchung eingeleitet. Der Europäische Bürgerbeauftragte hat darum gebeten zu rechter Zeit über die Ergebniße informiert zu werden.
Voraussetzung, um eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einzuleiten, ist es geeignete administrative Schritte bei der betroffenen Institution unternommen zu haben. Zur Zeit, war dies meistens noch nicht der Fall, die erhaltenen Beschwerden sind also noch unzulässig. Aus diesem Grund, hat der Europäische Bürgerbeauftragte, den Beschwerdeführern geraten sich mit Ihrem Anliegen an die GD IX der Kommission zu wenden. Wenn sie darauf, in rechter Zeit, keine Antwort bekommen, können sie sich erneut an den Europäischen Bürgerbeauftragten wenden.
Eine Kopie des Briefes der an Herrn Jacques SANTER, Präsidenten der Europäischen Kommission, gerichtet wurde, liegt bei.
Für Zusatzinformation, können Sie mit Herrn Peter DYRBERG, Leitender Justitiar des Europäischen Bürgerbeauftragten in Kontakt treten, Tel. +32-2-284 2003.
Straßburg, 2. Oktober 1998
Herrn Jacques Santer
Präsident
Europäische Kommission
200, rue de la Loi
B - 1049 Brüssel
Belgien
Sehr geehrter Herr Präsident,
1. Am 14. September 1998 hat die Europäische Kommission schriftliche Tests für folgende Auswahlverfahren organisiert : COM/A/9/98, COM/A/10/98, COM/A/11/98. Danach hat der Europäische Bürgerbeauftragte zahlreiche Beschwerden, welche sich auf den Ablauf dieser Tests belaufen, erhalten. Einige Beschwerden wurden von mehreren Personen unterschrieben. Folgende Mißstände wurden geltend gemacht:
- Kandidaten, für die die Prüfung in Assegno (Vorort von Mailand) stattfinden sollte, wurde fälschlicherweise eine Adresse im Zentrum von Mailand mitgeteilt.
- Anstatt der vorgesehenen zweieinhalb Stunden, hat die Prüfung in Rom über fünf Stunden gedauert. Diese Verzögerung ist darauf zurückzuführen, daß die richtigen Fragebögen nicht vorhanden waren.
- Während die richtigen Fragebögen von Beamten der Kommission fotokopiert wurden, haben einige Teilnehmer Antworten des vorhergehenden Tests korrigiert.
- In Brüssel, und dies trotz der am Prüfungsanfang gegebenen Anweisungen, durften Kandidaten während den einzelnen Tests zur Toilette gehen.
- In Brüssel wurde eine Pause von 15 Minuten angekündigt welche von einigen Kandidaten dazu genutzt wurde, sich gegenseitig zu beraten oder nach aussen zu telefonieren um relevante Informationen zu erhalten.
- In Rom fanden ähnliche Vorgänge statt.
- In London sollen die Räume, in denen die Prüfung stattfand, in besonders schlechtem Zustand gewesen sein.
- In Athen wurden die Informationen zum Prüfungsvorgang nur in griechischer Sprache gegeben, obwohl es nicht die Muttersprache aller Kandidaten war.
- Einige Teilnehmer kannten Prüfungsfragen oder die Art von Prüfungsfragen schon im voraus.
- Es wurde als unfair empfunden, daß die Kandidaten für ihre Teilnahme an den Tests die Kosten tragen mußten.
- Der ganze Vorgang fand unter der Woche statt und nicht am Wochenende.
Mir ist bekannt, daß die Kommission die Tests jetzt annulliert hat. Auch diesbezüglich gab es Beschwerden.
2. Die Beschwerden, die ich bis zum heutigen Tag erhalten habe, sind nach Artikel 2.4 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten anscheinend unzulässig. Nach Artikel 2.4 sollten der Beschwerde:
- "die geeigneten administrativen Schritte bei dem betroffenen Organ oder der betroffenen Institution vorausgegangen sein."
Die Unzulässigkeit erfolgt entweder daraus, daß die geeigneten administrativen Schritte nicht unternommen worden sind, oder daß der Europäischen Kommission nicht ausreichend Zeit gelassen wurde, um auf diese Schritte zu reagieren. Der Sinn des Artikels 2.4 ist es, der Verwaltung zu ermöglichen, den behaupteten Mißstand zu korrigieren, bevor eine Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten gerichtet wird.
Gemäß Artikel 2.4 wird den Beschwerdeführern geraten, hinsichtlich ihrer Beschwerde mit der DG IX in Kontakt zu treten. Wenn sie jedoch innerhalb eines angemessenen Zeitraumes keine Antwort erhalten, können sie eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen.
3. Einer Presseerklärung der Kommission zufolge wurden die Tests annulliert, weil durch eine undichte Stelle die Testfragen schon vor der Prüfung bekannt geworden waren. Nach der Presseerklärung wird die Kommission:
- eine Untersuchung einleiten, um die Frage der Verantwortung gegenüber dieser undichten Stelle zu klären,
- so bald wie möglich neue Tests organisieren, und dies nach Überprüfung des ganzen Prüfungsvorganges,
- Verständnis für die Kandidaten ausdrücken, die sich auf die Tests vorbereitet haben.
4. Auswahlverfahren für Stellen im öffentlichen Dienst der Gemeinschaft sind für viele junge Bürger und Bürgerinnen der erste Kontakt mit der Verwaltung der Gemeinschaft. Daher ist es wichtig, daß diese Kontakte positiv sind.
Der Europäische Bürgerbeauftragte ist sicher, daß die Europäische Kommission die Kandidaten über die Annullierung der Tests informieren und ferner die nötigen Untersuchungen einleiten wird, um bezüglich dieses Geschehens die Gründe, und gegebenenfalls die Veranwortungsträger, zu ermitteln.
Der Europäische Bürgerbeauftragte bittet Sie, ihn zu rechter Zeit über die Untersuchung und ihre Ergebnisse zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jacob SÖDERMAN
Kopie an:
Herrn Eeckhout, Generalsekretariat der Europäischen Kommission
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