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Ombudsmann erhöht Druck auf Kommission, die Beschwerde eines deutschen Arztes zur Arbeitszeitrichtlinie zu bearbeiten
Press release no. 12/2007 - Date Monday | 17 September 2007
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat einen Sonderbericht an das Europäische Parlament geschickt, in dem er die Kommission für die Nichtbearbeitung einer Beschwerde zur EU-Arbeitszeitrichtlinie kritisiert. Vor mehr als fünf Jahren hatte ein deutscher Arzt die Kommission aufgefordert, wegen der Verletzung der Arbeitszeitrichtlinie ein Verfahren gegen Deutschland einzuleiten. Obwohl der Ombudsmann Druck auf die Kommission ausübte, unternahm die Kommission keine Schritte hinsichtlich der Beschwerde als solcher. Sie stützte sich dabei auf das Argument, ihre Vorschläge zur Änderung der Richtlinie lägen beim EU-Gesetzgeber. Der Bürgerbeauftragte betrachtet diese Untätigkeit als einen Missstand in der Verwaltung und hat den Fall vor das Europäische Parlament gebracht.
Diamandouros erklärte: "Dieser Fall wirft eine wichtige Prinzipienfrage hinsichtlich der die Art und Weise auf, wie die Kommission Vertragsverletzungsbeschwerden von Bürgern bearbeitet. Die Kommission sollte die Beschwerde entweder abweisen oder ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Gar nichts zu unternehmen steht nicht im Einklang mit den Grundsätzen guter Verwaltung." In diesem Zusammenhang begrüßte er die jüngsten Vorschläge der Kommission, Beschwerdeführern eine größere Rolle bei Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuräumen. "Es ist viel versprechend, dass die Kommission den Mitgliedstaaten kürzere Fristen setzen will, um erforderliche Klarstellungen direkt an Beschwerdeführer weiterzuleiten und Verletzungen von EU-Recht zu beheben", sagte der Ombudsmann.
Der Fall
Im November 2001 forderte ein deutscher Arzt die Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Ihm zufolge verstößt Deutschland gegen die Arbeitszeitrichtlinie, was die Arbeit von Ärzten in Krankenhäusern und vor allem ihren Bereitschaftsdienst angeht. Die Überlastung der Ärzte und der Mangel an nötigen Ruhepausen gefährde ihre eigene Gesundheit und ausreichende Fürsorge für die Patienten.
Als die Kommission untätig blieb, wandte sich der Arzt an den Bürgerbeauftragten. Die Kommission erklärte in ihrer Stellungnahme, sie habe im September 2004 Änderungen an der Arbeitszeitrichtlinie vorgeschlagen. Sie werde deshalb die Beschwerde vor dem Hintergrund der andauernden Beratungen im Ministerrat untersuchen.
Der Bürgerbeauftragte ist der Meinung, dass die Kommission die Bearbeitung der Beschwerde nicht mit dem Argument, die Richtlinie werde irgendwann geändert, auf unbestimmte Zeit verschieben darf. Im September 2006 drängte er die Kommission, die Beschwerde so schnell und so sorgfältig wie möglich zu bearbeiten.
Die Kommission blieb trotzdem untätig. Der Ombudsmann schickte deshalb einen Sonderbericht an das Europäische Parlament, mit der Bitte um Unterstützung. Seit der Einführung der Institution im Jahre 1995 hat der Bürgerbeauftragte erst 15 Sonderberichte erstellt.
Den Sonderbericht finden Sie unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/cases/specialreport.faces/de/411/html.bookmark
Für Anfragen zum Fall: Gerhard Grill, Hauptrechtsberater, Tel. +33 388 17 24 23
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