You have a complaint against an EU institution or body?

Bürgerbeauftragter: Kommission soll nach Alternativen zur Konflikt-Lösung mit Auftragnehmern suchen

Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat eine Untersuchung aus eigener Initiative eröffnet, ob Auftragnehmer oder Sub-Unternehmer der Kommission Zugang zu alternativen Verfahren zur Streitbeilegung, wie zum Beispiel Vermittlung, haben sollten. Ziel ist zu prüfen, ob ADR (kurz für "Alternative Dispute Resolution") helfen könnten, zu einer schnellen und freundschaftlichen Lösung von Vertragsstreitigkeiten beizutragen. Vermittlung ist ein unverbindlicher Weg der Konfliktlösung, bei dem eine unabhängige dritte Partei den Streitparteien hilft, ihre Auseinandersetzung beizulegen, ohne jedoch eine Meinung über den Inhalt des Konfliktes abzugeben.

Hintergrund

Jedes Jahr erhält der Europäische Bürgerbeauftragte eine hohe Anzahl von Beschwerden gegen die Kommission, die Vertragsstreitigkeiten betreffen. Die Beschwerden kommen von Einzelpersonen, kleinen und mittleren Unternehmen und anderen Organisationen und umfassen sowohl Auftragnehmer als auch Sub-Unternehmer. Immer wenn der Bürgerbeauftragte Missstände in der Kommission aufdeckt, versucht er, wenn möglich, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Eine Untersuchung des Bürgerbeauftragten ist jedoch keine Vermittlung, weil, anders als bei Vermittlungen, der Bürgerbeauftragte normalerweise Stellung zum Inhalt des Streites nehmen muss. Außerdem kann der Bürgerbeauftragte selten eine zufrieden stellende Lösung erreichen, wenn ein Konflikt Beziehungen zwischen Auftragnehmern und Sub-Unternehmern betrifft. Sein Mandat ist auf die EU-Organe und Institutionen beschränkt, und er ist deshalb nicht für direkte Beschwerden gegen einen Auftragnehmer zuständig.

Die Kommission setzt sich aktiv für die Nutzung von ADR, und insbesondere Vermittlung, in den Mitgliedstaaten ein. Im Jahre 2004 hat die Kommission eine Richtlinie vorgeschlagen, in der sie darauf hinwies, dass der Zugang zur Justiz geeignete Verfahren zur Streitbeilegung für Einzelpersonen und Unternehmen umfassen sollte und nicht nur Zugang zum Justiz-System. Die Kommission verwies auf Vermittlung als schnelleren, einfacheren und kostengünstigeren Weg, um Konflikte zu lösen. Dadurch könne man einem größeren Interessens-Spektrum der Parteien gerecht werden, die Chancen, eine Übereinkunft zu finden, die freiwillig respektiert werde, seien größer, und eine freundschaftliche und dauerhafte Beziehung zwischen den Parteien könne erhalten bleiben.

Der Bürgerbeauftragte würde gerne wissen, ob ADR, und insbesondere Vermittlung, auch in Bezug auf Verträge, die von der Kommission finanziert werden, wirkungsvoll eingesetzt werden könnten. Er hat deshalb die Kommission gefragt, 1) ob sie den möglichen Nutzen von ADR, und insbesondere Vermittlung, bereits für ihren eigenen Wirkungskreis erwogen hat, 2) wenn ja, wie das Ergebnis dieser Erwägungen aussieht, 3) ob sie vorschlägt, in dieser Hinsicht aktiv zu werden, sowohl in den eigenen Vertragsbeziehungen als auch in Beziehungen zwischen Auftragnehmern und Sub-Unternehmern und 4) ob sie mögliche Probleme oder Nachteile in dieser Hinsicht erkennt. Die Kommission soll bis zum 31. März antworten.

Der Europäische Bürgerbeauftragte kann Untersuchungen aus eigener Initiative eröffnen, um mögliche Probleme im System der EU-Verwaltung anzugehen.

Den Brief des Bürgerbeauftragten an die Kommission zur Eröffnung der Untersuchung finden Sie unter:

 

Für Informationen zum Fall: Tina Nilsson, Rechtsberaterin, Tel. +32 2 284 1417

Latest press releases



For press inquiries

For further information about the Ombudsman's media activities, please contact: Ms Honor Mahony, Acting Head of communication, Tel. +32 (0)2 283 47 33.