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Bürgerbeauftragter begrüßt Entscheidung der Kommission, Altersgrenze für Praktikanten abzuschaffen

Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Entscheidung der Kommission begrüßt, die Altersgrenze in ihrem Praktikantenprogramm abzuschaffen. Die Entscheidung geht auf eine Beschwerde über die Regelung für Praktika zurück, in der eine Altersgrenze von 30 Jahren festgelegt war. Bei der Verkündung ihrer Entscheidung erklärte die Kommission: "In Übereinstimmung mit der Empfehlung des Europäischen Bürgerbeauftragten hat die Kommission eine Entscheidung zur Regelung des offiziellen Praktikantenprogramms angenommen ... in der sie die Altersgrenze als eine der Zulassungsvoraussetzungen abschafft..."

Die Beschwerde

Der Beschwerdeführer machte geltend, dass die Altersgrenze diskriminierend sei und gegen die EU-Grundrechtecharta verstoße. Laut Artikel 21 der Charta sind "Diskriminierungen, insbesondere wegen ... des Alters ... verboten". Gemäß ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt eine ungleiche Behandlung eine Diskriminierung dar, wenn sie nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist.

Die Kommission argumentierte zunächst, die Altersgrenze sei objektiv gerechtfertigt, da das Praktikantenprogramm für junge Universitätsabsolventen am Anfang ihrer Karriere gedacht sei.

Die Kommission habe jedoch nicht erklärt, warum sie es für gerechtfertigt halte, einen Unterschied zwischen 'jungen' und 'alten' Universitätsabsolventen zu machen, befand der Bürgerbeauftragte. Er stellte fest, dass die Altersgrenze eine ungerechtfertigte Diskriminierung darstelle, und rief die Kommission in einem Empfehlungsentwurf dazu auf, sie abzuschaffen. Bereits im April 2002 hatte sich die Kommission auf Kritik des Bürgerbeauftragten hin bereit erklärt, Altersgrenzen in Einstellungsverfahren abzuschaffen.

Hintergrund

Die Beschwerde stammte von einem Studenten an der Handelsschule Kopenhagen(1). Der Beschwerdeführer erklärte, ein drei- bis sechsmonatiges Praktikum sei Bestandteil seines Studiengangs, und er habe sich über die Möglichkeit erkundigt, dieses Praktikum bei der Kommission zu absolvieren. Der Beschwerdeführer, der 40 Jahre alt war, als er seine Beschwerde einreichte, bemerkte, dass die Altersgrenze für Praktikanten bei der Kommission bei 30 Jahren lag. Er beschloss, sich darüber beim Europäischen Bürgerbeauftragten zu beschweren.

Der Empfehlungsentwurf des Bürgerbeauftragten zu diesem Fall ist auf seiner Website unter folgender Adresse verfügbar:


 

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Peter Bonnor, Rechtsberater, Tel.: +33 3 88 17 25 41.

(1) Eine ähnliche Beschwerde erreichte den Bürgerbeauftragten später von einem Staatsbürger des Vereinigten Königreichs. Er richtete daraufhin den gleichen Empfehlungsentwurf an die Kommission.

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