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Bürgerbeauftragter fordert die Kommission auf, über Fortschritte in einem Beschwerdefall betreffend die spanische Post zu berichten
Press release no. 26/2004 - Date Friday | 24 September 2004
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Europäische Kommission aufgefordert, ihm über etwaige Fortschritte hinsichtlich eines Falls zu berichten, der langsame Postzustellungen in spanien betrifft. Anlass hierfür ist eine Beschwerde eines in Spanien wohnhaften deutschen Staatsangehörigen, dessen zahlreiche Eingaben sowohl bei der Kommission als auch bei den spanischen Behörden sich seinen Angaben zufolge als erfolglos erwiesen haben.
Die Beschwerde betrifft die Art und Weise, in der die spanischen Postbehörden ihrer Verpflichtung, einen Universaldienst - einschließlich Postzustellung an nicht weniger als 5 Tagen pro Woche - bereitzustellen, nachkommen. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass in seinem Dorf die Postzustellung nicht ordnungsgemäß funktioniert und zwischen den Zustellungen bis zu 2 Wochen verstreichen.
In ihrer Stellungnahme zu der Beschwerde vertrat die Kommission die Auffassung, dass sie dieser Angelegenheit gebührende Aufmerksamkeit gewidmet habe. Sie verwies auf ein offizielles Auskunftsersuchen, das sie am 2. Juni 2004 in der Angelegenheit des Beschwerdeführers an die spanischen Behörden gerichtet hatte.
Der Beschwerdeführer reagierte darauf mit der Bemerkung, die Kommission sei offensichtlich gegenüber den spanischen Postbehörden machtlos.
Der Bürgerbeauftragte fand es bemerkenswert, dass die Kommission ihm keine Informationen über ihr Schreiben an die spanischen Behörden vom 2. Juni 2004 vorgelegt hatte, insbesondere auch nicht über die von ihr darin vermutlich für eine Antwort gesetzte Frist. Er ersuchte die Kommission daher, ihm eine Kopie dieses Schreibens zur Verfügung zu stellen und ihm mitzuteilen, a) ob in der Zwischenzeit eine Antwort der spanischen Behörden eingegangen sei und b) wie die Kommission in diesem Fall weiter vorzugehen gedenke. Die Kommission sollte dem Bürgerbeauftragten bis spätestens 30. September 2004 antworten.
HintergrundBereits im Januar 2003 wandte sich der deutsche Staatsangehörige mit diesem Problem an die Kommission. Diese riet ihm, sich an das zuständige spanische Ministerium (Ministerium für Inlandsentwicklung) zu wenden, und erklärte ferner, dass die Kommission nur einschreiten werde, wenn die Eingabe beim Ministerium nicht zur Lösung des Problems führe. Als das spanische Ministerium nicht reagierte, übermittelte die Kommission ein Schreiben an den zuständigen stellvertretenden Hauptabteilungsleiter im Ministerium, in dem sie um eine rasche Antwort an den Beschwerdeführer ersuchte. Da keine Reaktion erfolgte, wandte sich die Kommission auf wiederholte Aufforderungen des Beschwerdeführers hin erneut schriftlich an die zuständige Person in Spanien und ersuchte um eine Antwort binnen 15 Tagen. Laut Angaben der Kommission wurde dieses Schreiben nicht beantwortet.
Daraufhin wandte sich der Beschwerdeführer an den Europäischen Bürgerbeauftragten, weil die Kommission in dieser Angelegenheit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Er reichte auch eine entsprechende Beschwerde beim spanischen Bürgerbeauftragten ein.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Gerhard Grill, Hauptverwaltungsrat, Tel. +33 3 88 17 24 23.
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