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Bürgerbeauftragter fordert Abschaffung von Altersgrenzen für Praktikanten bei der Kommission
Press release no. 20/2004 - Date Friday | 16 July 2004
Der Europäische Bürgerbeauftragte, Herr P. Nikiforos DIAMANDOUROS, hat die Europäische Kommission aufgefordert Altersgrenzen in ihrem Praktika Programm abzuschaffen. Diese Untersuchung geht auf ein Beschwerde gegen die Regelung für Praktika zurück in der die Altersgrenze für Zulassung bei 30 Jahren liegt.
Der Beschwerdeführer machte geltend, dass diese Altersgrenze diskriminierend sei und gegen die Charta der Grundrechte verstoße. Laut Artikel 21 der Charta sind "Diskriminierungen, insbesondere wegen … des Alters … verboten". Laut ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften ist ungleiche Behandlung diskriminierend wenn sie nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist.
Die Kommission vertritt die Meinung, dass die Altersgrenze objektiv gerechtfertigt sei weil das Programm für junge Universitätsabsolventen am Anfang ihrer Kariere gedacht sei.
Laut Bürgerbeauftragter hat die Kommission nicht erklärt weshalb sie für gerechtfertigt hält einen Unterschied zwischen "junge" und "alte" Universitätsabsolventen zu schaffen. Er befand die Altersgrenze als diskriminierend und forderte die Kommission auf sie abzuschaffen(1). Aufgrund einer Kritik des Bürgerbeauftragten hatte sich die Kommission bereits im April 2002 bereit erklärt Altersgrenzen in Einstellungsverfahren abzuschaffen.
Die Antwort der Kommission auf den Empfehlungsentwurf des Bürgerbeauftragten ist am 15. September 2004 fällig. In ihrer Antwort sollte die Kommission auch auf Ihrer Mitteilung "Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen"(2) Bezug nehmen.
HintergrundDie Beschwerde wurde von einem Studenten an der Handelsschule in Kopenhagen(3) eingereicht. Der Beschwerdeführer erklärte, dass es zu seinem Lehrgang gehöre ein 3 bis 6 Monate langes Praktikum zu absolvieren und, dass er sich über die Möglichkeit erkundigt habe dies bei der Europäischen Kommission zu tun. Der bei der Einreichung seiner Beschwerde 40 Jahre alte Beschwerdeführer nahm die Altersgrenze der Kommission die für Praktikanten bei 30 Jahren lag zur Kenntnis und beschloss sich bei dem Europäischen Bürgerbeauftragten zu beschweren.
Der Empfehlungsentwurf ist auf der Internetseite des Europäischen Bürgerbeauftragten unter folgender Adresse verfügbar:
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Peter BONNOR, Juristischer Berater, Tel: 00 33 3 88 17 25 41.
(1) Hinsichtlich der statistischen Angaben der Kommission über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bezüglich der Altersgrenze möchte der Bürgerbeauftragte darauf hinweisen, dass die Anzahl der Anträge in den das Alter ausschlaggebend wäre sehr begrenzt ist. Dies zeigt, dass die Abschaffung der Altersgrenze unproblematisch wäre. Damit wäre die Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungsanträge nicht mehr erforderlich und somit der Arbeitsaufwand der Kommission reduziert.
(2) Mitteilung der Kommission " Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen" (KOM(2001) 678 final).
(3) Eine ähnliche Beschwerde erhielt der Bürgerbeauftragte anschließend von einem Staatsbürger des Vereinigten Königreichs woraufhin der selbe Empfehlungsentwurf an die Kommission gerichtet wurde.
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