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Der Bürgerbeauftragte untersucht Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten für abgeordnete nationale Sachverständige
Press release no. 22/2003 - Date Wednesday | 19 November 2003
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat eine Untersuchung zu der Frage eröffnet, ob für nationale Sachverständige, die zur Europäischen Kommission abgeordnet werden, interne Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten bereitstehen. Der Bürgerbeauftragte hat diese Initiativuntersuchung eröffnet, nachdem er darauf hingewiesen worden ist, dass abgeordnete nationale Sachverständige möglicherweise keinen Zugang zu derartigen Verfahren haben. Den Beamten und sonstigen Bediensteten der Institutionen steht gemäß Artikel 90 des Beamtenstatuts ein internes Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zur Verfügung.
Nach Ansicht des Bürgerbeauftragten "zeigt die Erfahrung der Bürgerbeauftragten…dass ein effektives internes Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten es einer öffentlichen Verwaltung ermöglicht, einen großen Teil der Probleme selbst zu lösen, entweder durch abhilfeschaffende Maßnahmen oder …indem sie ihre Haltung den Beschwerdeführer erklärt.“ Der Bürgerbeauftragte fragte die Kommission daher:
- ob sie Beschwerden von abgeordneten nationalen Sachverständigen über Sachverhalte, die ihre Abordnung betreffen, erhält, und wenn ja, wie diese Beschwerden behandelt werden;
- ob die Kommission für den Fall, dass derzeit kein internes Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten existieren sollte, bereit wäre, eine entsprechende Bestimmung in die Regelungen für die abgeordneten nationalen Sachverständigen einzuführen.
Der Bürgerbeauftragte hat die Kommission um eine Antwort bis zum 31. Januar 2004 gebeten.
Der Bürgerbeauftragte ist der Ansicht, dass ein solches Verfahren für die Sachverständigen von Vorteil sein könnte, indem es:
- ein schnelles, einfaches und kosteneffektives Mittel bereitstellt, um Probleme zu lösen;
- ein stärkeres Gefühl der Zugehörigkeit vermittelt;
- das Bewusstsein der eigenen Befugnisse fördert; und
- den Einzelnen die Sicherheit gilt, dass ihre Beschwerden ernst genommen werden und dass sie angemessen, fair und objektiv behandelt werden, wodurch das Vertrauen in die Verwaltung gefördert wird.
Die Kommission würde ebenfalls Vorteile aus einem Verfahren ziehen, das:
- ein schnelles und effizientes Mittel darstellt, um Probleme zu lösen;
- gute interne Beziehungen und Kommunikation fördert;
- eine positive Einstellung gegenüber der Verwaltung ermutigt; und
- Mängel und Bereiche erkennbar macht, die verbessert werden könnten.
Bei abgeordneten nationalen Sachverständigen handelt es sich um nationale oder internationale Behördenbedienstete oder im privaten Sektor beschäftigte Personen, die vorübergehend für Institutionen der Europäischen Union arbeiten. Laut deren Verbindungskomitee arbeiten ungefähr 900 derartige Sachverständige für die Kommission.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Elodie Belfy, juristische Mitarbeiterin, tel. +32 2 284 39 01.
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