- Export to PDF
- Get the short link of this page
- Share this page onTwitterFacebookLinkedin
Bürgerbeauftragte kritisiert Kommission für inkonsequentes Handeln
Press release no. 21/2003 - Date Wednesday | 12 November 2003
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos DIAMANDOUROS, hat die Europäische Kommission wegen inkonsequenten Handelns im Rahmen eines Vertrages mit einer nationalen Fischereibehörde kritisiert. Die Kommission versäumte es, einen Schlussbericht zu prüfen, welcher wesentliche Änderungen gegenüber dem Berichtsentwurf enthielt, den die Kommission über ein Jahr früher genehmigt hatte. Dem Bürgerbeauftragten zufolge war der Kommission eine Reihe von Umständen bekannt, die sie dazu bewegen hätten sollen, den Schlussbericht aufmerksam zu prüfen.
Die BeschwerdeDie Beschwerde wurde von dem Wissenschaftler, der für den zwischen dem Irish Sea Fisheries Board und der Generaldirektion Fischerei der Kommission abgeschlossenen Vertrag "Physische Beeinflussung zwischen Kegelrobben und Fischfanggeräten" verantwortlich war, eingereicht. Er behauptete, dass die Fischereibehörde von ihrer Dachbehörde Anweisungen erhalten habe, wesentliche Abänderungen am Entwurf des Schlussberichts vorzunehmen, nachdem dieser von der Kommission genehmigt worden war(1). Er vertrat die Meinung, dass bei Veröffentlichung des Schlussberichtes die wichtigsten Ergebnisse des Entwurfes entweder entfernt, verleugnet oder verwässert worden waren.
Der Beschwerdeführer behauptete, dass die Kommission nachlässig gehandelt habe, als sie es unterließ, Erklärungen für die Änderungen einzuholen, und bat den Bürgerbeauftragten, den Fall zu untersuchen.
Die UntersuchungDie Untersuchung des Bürgerbeauftragten ergab, dass der Kommission bewusst war, (a) dass der Inhalt des Entwurfs des Schlussberichts möglicherweise umstritten war, (b) dass das zuständige nationale Ministerium die Redaktion des Schlussberichtes vor der Veröffentlichung kontrollieren wollte, (c) dass der Schlussbericht über ein Jahr, nachdem der Entwurf des Schlussbericht von der Kommission genehmigt worden war, eingereicht wurde und (d) dass dieser Schlussbericht wesentliche Änderungen gegenüber des Schlussberichtentwurfes enthielt. Angesichts dieser Umstände wäre zu erwarten gewesen, dass die Kommission den Schlussbericht aufmerksam prüfen würde. Es deutet jedoch nichts darauf hin, dass die Kommission eine solche Prüfung durchgeführt hätte.
Die Kommission war der Auffassung, dass man argumentieren könne, dass sie keine schlecht begründete und ungerechtfertigten wissenschaftlichen Ergebnisse akzeptieren hätte sollen. Dies könne jedoch nicht einem Missstand in der Verwaltung gleichgestellt werden. Aus Ihrer Sicht seien die Klauseln des Vertrages eingehalten worden.
Der Bürgerbeauftragte stimmte dem nicht zu und befand die Kommission des Missstandes in der Verwaltungstätigkeit für schuldig. Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten finden Sie unter folgender Adresse im Internet:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Gerhard GRILL, Hauptverwaltungsrat, Tel. + 33 (0)3 88 17 24 23.
(1) Weil der Beschwerdeführer dazu nicht bereit war, kam er zum Schluss, dass seine Position unhaltbar geworden sei und schied daher aus der Behörde aus.
- Export to PDF
- Get the short link of this page
- Share this page onTwitterFacebookLinkedin
Latest press releases

Ombudsfrau: Untersuchung zu Textnachrichten der Kommissionspräsidentin ist ein Weckruf für die EU

For press inquiries
For further information about the Ombudsman's media activities, please contact: Ms Honor Mahony, Acting Head of communication, Tel. +32 (0)2 283 47 33.