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Kommission wird Bietern Zeit gewähren, um eine Vertragsvergabe gerichtlich anzufechten

Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, Bietern, die bei einer Ausschreibung erfolglos blieben, Zeit einzuräumen, um Entscheidungen über die Vertragsvergabe anzufechten. Die Kommission reagierte mit der Einführung des neuen Verfahrens auf eine Untersuchung aus eigener Initiative des Bürgerbeauftragten.

Die Kommission erklärte sich damit einverstanden, die erfolglosen Bieter rasch zu benachrichtigen und eine angemessene Frist vorzusehen, bevor der Vertrag unterschrieben wird. Damit soll den Bietern Zeit gegeben werden, die Gründe für die Vergabeentscheidung anzufordern und gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Das neue Verfahren wird in einer Mitteilung der Kommission vom 3. Juli 2003 beschrieben(1).

Der Bürgerbeauftragte begrüßte diesen Fortschritt, welcher seiner Meinung nach Zugang zu einem Kontrollverfahren bietet, wie es in der Rechtsprechung des Gerichtshofes vorgesehen ist.

Der Bürgerbeauftragte schlug auch vor, dass die Kommission erfolglose Bieter systematisch darüber informieren sollte, dass sie das Recht haben, gegen Vergabeentscheidungen Rechtsmittel einzulegen. Die Erteilung eines solchen Hinweises würde dem Kodex für gute Verwaltungspraxis gerecht werden.

Hintergrund

Der Bürgerbeauftragte eröffnete eine Untersuchung aus eigener Initiative, weil er darüber besorgt war, dass die Kommission den Bietern möglicherweise den Zugang zu der Art Kontrollverfahren verschloss, wie sie von der Rechtsprechung des Gerichtshofes vorgesehen ist(2).

Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten finden Sie unter folgender Adresse im Internet:

 

Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Ian Harden, Leiter der Rechtsabteilung, tel. +32 2 284 38 49.

(1) Mitteilung der Kommission - Verfahren zur Unterrichtung der Bewerber und Bieter nach Erteilung des Zuschlags für den Auftrag und vor Unterzeichnung des entsprechenden Vertrags im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die Kommission gemäß Artikel 105 der Haushaltsordnung . KOM/2003/0395 endg.

(2) Rechtssache C-81/98, Alcatel Austria AG u. a gegen Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Slg. 1999, I-7671

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