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Der Rat gewährt Zugang zu korrigierter Prüfungsarbeit
Press release no. 16/2003 - Date Friday | 19 September 2003
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos DIAMANDOUROS, begrüßt die Entscheidung des Rates der Europäischen Union, einer deutschen Staatsangehörigen Zugang zu ihrer eigenen korrigierten Prüfungsarbeit zu gewähren. Dies erfolgte im Anschluss an einen im April 2003 vorgelegten Empfehlungsentwurf.
Die Beschwerdeführerin hatte in einer schriftlichen Prüfung im Rahmen eines Auswahlverfahrens für Büroassistentinnen und Büroassistenten die Mindestnote nicht erreicht und um Einsicht in Ihre korrigierte Prüfungsarbeit gebeten. Nachdem dies vom Rat verweigert worden war, wandte sich die Beschwerdeführerin an den Bürgerbeauftragten.
Zuerst bekräftigte der Rat seine ablehnende Haltung mit der Begründung, dass dem Beamtenstatut zufolge die Arbeiten der Prüfungsausschüsse geheim zu halten seien, um die Unabhängigkeit der Prüfungsausschüsse und die Objektivität ihrer Verfahren zu gewährleisten. Der Bürgerbeauftragte beharrte darauf, dass dies nicht bedeute, dass ein Kandidat nicht in der Lage sein könnte, Einsicht in seine eigene korrigierte Prüfungsarbeit zu nehmen. Er bat den Rat, seine Meinung zu überdenken und fasste die Vorteile der Gewährung des Zugangs folgendermaßen zusammen: "Die Kandidatin hat die Gelegenheit, ihre Fehler zu erkennen und so ihre künftige Leistung zu verbessern. Das Vertrauen der Bewerberin in die Verwaltung wird gestärkt. Wenn sie das Gefühl hat, falsch beurteilt worden zu sein, kann sie viel genauer argumentieren."
Abschließend sagte der Bürgerbeauftragte: "Bürger, die für die Gemeinschaften arbeiten wollen, erhalten einen schlechten Eindruck, wenn sie im Zweifel darüber belassen werden, ob sie fair und korrekt beurteilt wurden. Um solche Zweifel zu zerstreuen, ist es wesentlich, dass jeder Bewerber die Möglichkeit haben sollte, die korrigierte Kopie seiner eigenen Prüfungsarbeit einzusehen."
Dieser Schritt des Rates bringt dessen Praxis in Einklang mit derjenigen von Kommission und Parlament, welche in den Jahren 1999 bzw. 2000 dem Zugang zu korrigierten Prüfungsarbeiten zugestimmt haben.
Um die Entscheidung des Bürgerbeauftragten zu lesen, besuchen Sie bitte folgende Adresse im Internet:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Gerhard GRILL, Hauptverwaltungsrat, Tel. + 33 (0)3 88 17 24 23.
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