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Bürgerbeauftragter fordert Kommission auf, Leitlinien über Entschädigung zu erlassen

Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, hat die Europäische Kommission aufgefordert, allgemeine Leitlinien über die Entschädigung von Beschwerdeführern aufzustellen, die einem Missstand in der Verwaltung ausgesetzt waren. Der Vorschlag des Bürgerbeauftragten - dargelegt in einem Schreiben an den Präsidenten der Kommission, Herrn Romano Prodi - zielt darauf ab, Missstände in der Verwaltung der EU-Institutionen im Wege der Entschädigung zu beseitigen, wo dies angemessen ist.

Der Bürgerbeauftragte begrüsste die Tatsache, dass die Kommission in vielen Beschwerden, mit denen er befasst war, zum Finden einer gerechten Lösung beigetragen hat. Er wies jedoch darauf hin, dass "es an der Zeit ist, generelle Leitlinien aufzustellen, um sowohl dem Bürgerbeauftragten als auch der Verwaltung die Lösung künftiger Fälle zu erleichtern", in denen ein Missstand vorliegt.

Der Bürgerbeauftragte machte folgendes geltend:

  • Es gehört zur guten Verwaltungspraxis, Missstände auf Verwaltungsebene zu beseitigen, sobald sie entdeckt werden.
  • Dabei sollte die jeweilige Verwaltung soweit wie möglich Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerdeführer in die Situation zu versetzen, in der sie sich ohne den aufgetretenen Missstand befunden hätten.
  • Ist eine solche Wiederherstellung nicht möglich, so sollte die jeweilige Verwaltung Schritte unternehmen, um den Beschwerdeführer für erlittene Schäden oder Beeinträchtigungen zu entschädigen. Dabei sollte, sofern keine andere geeignetere Form der Entschädigung angebracht ist, eine finanzielle Entschädigung gezahlt werden.

Der Bürgerbeauftragte machte seinen Vorschlag ausgehend von den Erfahrungen, die er mit den Beschwerden sammeln konnte, mit denen er seit seinem Amtsantritt im Jahre 1995 befasst war, und im Hinblick auf die von Bürgerbeauftragten in Mitgliedstaaten wie dem Vereinigten Königreich gefundenen Lösungen.

 

Der Brief des Bürgerbeauftragten an Präsident Prodi kann unter folgender Adresse auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten gefunden werden:
http://www.ombudsman.europa.eu/resources/otherdocument.faces/en/3904/html.bookmark 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Gerhard Grill, Juristischer Hauptberater, Tel. +33 (0) 3 88 17 24 23.

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