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Ombudsfrau: EU-Verwaltung an kritischem Punkt im Umgang mit „Seitenwechseln“
Publikacja prasowa nr 3/2022 - Data Środa | 18 maja 2022

Die Europäische Kommission riskiert, die Integrität der EU-Verwaltung zu untergraben, wenn sie die Wechsel von EU-Beamten in den privaten Sektor nicht strenger handhabt. Zu diesem Schluss kam die Europäische Ombudsfrau nach einer breit angelegten Untersuchung über „Seitenwechsel“.
Obwohl die Kommission seit der letzten Untersuchung der Ombudsfrau Verbesserungen vorgenommen hat, sollte sie noch mehr tun und folgendes implementieren:
1. Vorübergehendes Verbot von Jobs, wenn von ihnen Risiken ausgehen, die nicht durch Auflagen ausgeglichen werden können, oder wenn Auflagen nicht glaubwürdig überwacht und durchgesetzt werden können.
2. Ihre Zustimmung zu einer neuen Tätigkeit davon abhängig machen, dass EU-Beamte eine Zusage ihres neuen Arbeitgebers erhalten, etwaige Auflagen auf deren Website zu veröffentlichen.
3. Veröffentlichung der Entscheidungen über neue Tätigkeiten von EU-Angestellten sollten zügiger erfolgen.
„ Der Wechsel von Vertreter*innen der Regulierungsbehörden in Wirtschaftsbereiche, die sie früher selbst reguliert haben, ist in Brüssel zu einem problematischen Thema geworden. Dies spiegelt sich jedoch nicht vollständig in der Art und Weise wieder, wie die EU-Verwaltung mit diesem Thema umgeht,“ sagte O’Reilly.
„Es besteht die Tendenz, schädliche Auswirkungen zu unterschätzen, wenn EU-Beamte ihr Wissen und ihre Netzwerke in verwandte Bereiche des privaten Sektors einbringen.
Die EU-Verwaltung befindet sich an einem kritischen Punkt, was den Umgang mit „Seitenwechseln" betrifft. Wird diese Praxis jetzt nicht unter Kontrolle gebracht, kann sich eine Kultur etablieren, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität und den Sachverstand der EU-Institutionen untergraben könnte.
Unbefristete Stellen in der EU-Verwaltung bedeuten, dass man sich langfristig für das öffentliche Wohl einsetzt. Sie sollten nicht als Sprungbrett zu Jobs in der Privatwirtschaft gesehen werden", so die Ombudsfrau.
Die Untersuchung umfasste eine Stichprobe von 100 Entscheidungen, die die Kommission im Zeitraum 2019-2021 in 14 Generaldirektionen, allen Kommissionskabinetten, dem Juristischen Dienst der Kommission und dem Generalsekretariat getroffen hat. Von diesen 100 Entscheidungen verbot die Kommission nur zwei Tätigkeiten. Die Ombudsfrau hat keinen Verwaltungs-Missstand identifiziert. Weitere Informationen zur Untersuchung finden Sie hier.
Die Untersuchung ist Teil einer umfassenderen Arbeit der Ombudsstelle in diesem Bereich, einschließlich der laufenden Untersuchungen zur Europäischen Investitionsbank und zur Europäischen Zentralbank.
In früheren Untersuchungen im Zusammenhang mit der Europäischen Bankaufsichtsbehörde und der Europäischen Verteidigungsagentur stellte die Ombudsfrau fest, dass beide die fraglichen Jobs vorübergehend hätten verbieten müssen.
Jahresbericht 2021
Die Europäische Ombudsfrau stellte heute auch ihren Jahresbericht für 2021 vor. Beschwerden im Zusammenhang mit Transparenz und Rechenschaftspflicht machen den größten Teil der Untersuchungen aus (29%).
Der Bericht dokumentiert die Arbeit der Ombudsstelle zur Verbesserung des öffentlichen Zugangs zu Dokumenten, unter anderem durch die Veröffentlichung eines Leitfadens für die EU-Institutionen, der ihnen helfen soll, ihre Verpflichtungen in diesem Bereich zu erfüllen. Er enthält Details zu einer Reihe von Untersuchungen, darunter die Frage, ob der Beschwerde-Mechanismus von Frontex zugänglicher gemacht werden könnte, wie die Kommission sicherstellt, dass die kroatischen Behörden die Grundrechte im Zusammenhang mit Grenzschutz-Maßnahmen respektieren, und wie die Europäische Investitionsbank die Transparenz über die von ihr finanzierten Projekte verbessern sollte.
Im Jahr 2021 leitete die Ombudsstelle 338 Untersuchungen ein - sechs davon auf eigene Initiative. Die durchschnittliche Dauer einer Untersuchung betrug weniger als vier Monate.
Der Jahresbericht präsentiert auch das neue Logo der Europäischen Ombudsstelle, das heute offiziell veröffentlicht wurde und den Auftrag der Institution repräsentiert: Rechenschaftspflicht, Transparenz und Vertrauen.
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