Int għandek ilment kontra istituzzjoni jew korp tal-UE?

Öffentliche Konsultation der Europäischen Bürgerbeauftragten zur Transparenz von Trilogen

Hintergrund

Am 26. Mai 2015 hat die Europäische Bürgerbeauftragte eine strategische Untersuchung zur Transparenz von Trilogen eröffnet. Triloge sind informelle Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission mit dem Ziel eine Einigung über Gesetzgebungsvorschläge zu erzielen.[1] Die Kommission unterbreitet den beiden Ko-Gesetzgebern solche Gesetzgebungsvorschläge.

Einladung zur Abgabe einer Stellungnahme

Das Parlament, der Rat und die Kommission haben der Bürgerbeauftragten im Zusammenhang mit der Untersuchung Stellungnahmen zur Transparenz von Trilogen übermittelt.[2] Die Bürgerbeauftragte hat darüber hinaus Einsicht in zwei abgeschlossene Trilogakte genommen, um festzustellen, welche Art Dokumente das Parlament, der Rat und die Kommission während Trilogen normalerweise austauschen.[3] Die Bürgerbeauftragte lädt nun die Öffentlichkeit ein, zu diesem Thema Stellungnahmen abzugeben.

Wie die Bürgerbeauftragte bereits in ihrer Rede am 28. September vor dem Europäischen Parlament betont hat,[4] betrifft ihre Untersuchung weder die Art und Weise, wie die Institutionen Triloge organisieren, noch Bedenken zu konkreten Gesetzesvorschlägen. Die Untersuchung betrifft ausschließlich die Transparenz von Trilogen, zum Beispiel die Frage ob, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt Dokumente, die von den Institutionen während der und nach den Trilogverhandlungen ausgetauscht wurden, proaktiv veröffentlicht werden können.

Die Bürgerbeauftragte lädt Sie ein, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1. Ist Ihrer Meinung nach die Art, wie EU-Gesetzgebung mittels Trilogen verhandelt wird, ausreichend transparent? Bitte führen Sie eine kurze Begründung für Ihre Antwort an.

2. Bitte legen Sie dar, wie größere Transparenz Ihrer Meinung nach den EU-Gesetzgebungsprozess beeinflussen könnte, etwa im Hinblick auf das öffentliche Vertrauen in das Verfahren, die Effizienz des Verfahrens und andere Aspekte öffentlichen Interesses.

3. Die Institutionen haben ihre Bemühungen bezüglich der proaktiven Veröffentlichung von Trilogdokumenten beschrieben.[5] Würde die proaktive Veröffentlichung aller Dokumente, die von den Institutionen während Trilogverhandlungen ausgetauscht werden, etwa das "Vier-Spalten Dokument"[6], nachdem die Trilogverhandlungen zu einer Einigung über einen Kompromisstext geführt haben, Ihrer Meinung zufolge eine größere Transparenz des Verfahrens sicherstellen? Zu welchem Verfahrenszeitpunkt könnte eine solche Veröffentlichung erfolgen? Bitte begründen Sie kurz Ihre Position.

4. Wenn ja, welche konkreten Schritte könnten die Institutionen unternehmen um die Öffentlichkeit im Vorhinein über Trilogverhandlungsrunden zu informieren? Wäre es ausreichend a) solcherart Verhandlungsrunden im Vorhinein öffentlich anzukündigen oder b) weitere Details zu bevorstehenden Verhandlungsrunden, beispielsweise Tagesordnungen und Listen mit möglichen TeilnehmerInnen, zu veröffentlichen?

5. Es wurden Bedenken geäußert, dass detaillierte Vorausinformationen über Triloge zu erhöhtem Druck durch LobbyistInnen auf die Gesetzgeber und auf in den Verhandlungen involvierte BeamtInnen führen könnten. Bitte geben Sie eine kurze Stellungnahme dazu ab.

6. Sollte Ihrer Meinung nach die Ausgangsposition ("Verhandlungsmandat") sämtlicher drei Institutionen bezüglich eines Gesetzgebungsvorschlags vor Beginn der Trilogverhandlungen veröffentlich werden? Bitte begründen Sie kurz Ihre Position.

7. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen könnten die Institutionen setzen, um die Sichtbarkeit von, und Zugänglichkeit zu, Dokumenten und Informationen, die bereits derzeit öffentlich zugänglich sind, zu erhöhen?

8. Sind Sie der Meinung dass man in Bezug auf Transparenz zwischen "politischen Trilogen", in welchen die politischen Vertreter der Institutionen auftreten, und "technischen Verhandlungsrunden", die auf BeamtInnenebene abgehalten werden und wo keine politischen Entscheidungen getroffen werden sollten, unterscheiden sollte?

9. Sollten Sie der Auffassung sein, dass die Transparenz von Trilogverhandlungen in anderen Bereichen erhöht werden könnte, teilen Sie uns dies bitte mit. Bitte seien Sie so konkret wie möglich.

Möglichkeiten zur Stellungnahme

Stellungnahmen können bis zum 31. März 2016 eingereicht werden.

Per E-Mail: http://www.ombudsman.europa.eu/email?to=contactform_email_EO-TriloguesConsultation

oder

Per Brief: Der Europäische Bürgerbeauftragte, 1 avenue du Président Robert Schuman, CS 30403, F - 67001 Strasbourg Cedex, Frankreich

Bitte kennzeichnen Sie Ihren Beitrag eindeutig mit 'Konsultation zu Trilogen'.

Sie können Ihre Stellungnahme in jeder der 24 Amtssprachen der EU abgeben.

Die Bürgerbeauftragte wird alle Stellungnahmen an das Parlament, den Rat und die Kommission weiterleiten. Die Bürgerbeauftragte kann diese Stellungnahmen auch auf ihrer Webseite veröffentlichen. Natürliche Personen, die der Meinung sind, dass ihre Namen gemäß Datenschutzverordnung 45/2001[7] nicht auf der Webseite veröffentlicht werden sollen, werden ersucht die Bürgerbeauftragte entsprechend informieren.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Jan Stadler, Jurist beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Tel.: +32 2 284 35 86).

 

[1] Für ausführliche Erläuterungen zu Trilogen siehe den Ratgeber "Mitentscheidung und Vermittlung", erstellt vom Referat Vermittlungs- und Mitentscheidungsverfahren des Europäischen Parlaments, erhältlich unter http://www.europarl.europa.eu/code/information/guide_de.pdf

[2] Die Stellungnahmen des Parlaments, des Rats und der Kommission finden Sie nachstehend (erhältlich auf Englisch).

[3] Die Inspektionsberichte finden Sie nachstehend (erhältlich auf Englisch).

[4] http://www.ombudsman.europa.eu/en/activities/speech.faces/de/60991/html.bookmark

[5] Siehe Stellungnahme des Parlaments, Seite 5, und Stellungnahme des Rats, Paragraf 17.

[6] Ein Arbeitsdokument, welches üblicherweise die Ausgangspositionen aller Institutionen sowie während der Verhandlungen erreichte Kompromisslösungen beinhaltet.

[7] Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr, ABl. Nr. L 8, 1. Bitte beachten Sie auch: http://www.ombudsman.europa.eu/en/resources/dataprotection/home.faces