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Aufforderung zur Einreichung von Kommentaren zum Entwurf der „Praktischen Leitlinien für Beamte beim Umgang mit Interessenvertretern“ der Ombudsfrau
Sabiedriskā apspriešanās - Datums Ceturtdiena | 01 decembris 2016
Lieta SI/7/2016/KR - Uzsākta {0} Ceturtdiena | 26 maijs 2016 - Lēmums par {0} Ceturtdiena | 27 jūnijs 2019 - Iesaistītā iestāde Eiropas Komisija
Um ihren Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen, müssen Beamte mit zahlreichen Personen und Organisationen, die vielfältige Interessen vertreten, in Kontakt treten. Dadurch können sie sich selbst darüber informieren, welche Auswirkungen die politischen Maßnahmen und die Rechtsvorschriften, die sie ausarbeiten und deren Umsetzung sie unterstützen, in der Praxis haben. Jedoch müssen Beamte darauf achten sicherzustellen, dass willkommene Beiträge von Interessengruppen keinen unzulässigen Einfluss ausüben.
Um hierbei Unterstützung zu leisten, hat die Europäische Ombudsfrau praktische Leitlinien für Beamte erarbeitet, die diese bei ihrem Umgang mit Interessenvertretern heranziehen sollten. Ziel dieser Leitlinien ist es, in prägnanter und leicht verständlicher Form die Schlüsselfaktoren darzulegen, die Beamte bei ihrem Umgang mit Interessenvertretern einbeziehen sollten. Der Leitlinienentwurf stützt sich überwiegend auf Dokumente, die von der Europäischen Kommission erstellt wurden, beispielsweise den Praktischen Leitfaden zu Ethik und Verhalten von Bediensteten und spezifische Leitlinien der GD Wettbewerb und GD Handel für ihr Personal, sowie von anderen Quellen inspirieren lassen. Wir benutzen zur Zeit die Bezeichunung „Praktische Leitlinien”, sind jedoch offen für andere, eventuell passendere Vorschläge.
Die Leitlinien enthalten zwar zum Teil EU-spezifische Terminologie, sie wurden jedoch so formuliert, dass sie sich leicht auf Beamte in den Mitgliedstaaten zuschneiden ließen. Damit wird dem Bedarf entsprochen, der bei der Befragung der Mitglieder des Europäischen Verbindungsnetzes der Ombudsleute (ENO) zu diesem Thema zum Ausdruck gebracht wurde.
Um von der Erfahrung und dem Wissen anderer Akteure in diesem Bereich zu profitieren, ersucht die Ombudsfrau nun die EU-Organe sowie Mitglieder des Europäischen Verbindungsnetzes der Ombudsleute, den Europarat und interessierte Dritte darum, Kommentare zu den vorliegenden Leitlinien abzugeben. Eine endgültige Fassung der praktischen Leitlinien wird in der ersten Hälfte des Jahres 2017 angenommen und in allen offiziellen EU-Sprachen online veröffentlicht. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Koen Roovers, Fallbearbeiter bei der Ombudsfrau (Tel.: +32 2 28 41141).
Einreichen von Kommentaren:
Die Kommentare sollten bis zum 28. Februar 2017 bei der Ombudsfrau eingereicht werden.
Postanschrift: Europäische Ombudsfrau, 1 avenue du Président Robert Schuman, CS 30403, 67001 Straßburg Cedex, Frankreich
E-Mail: EO-GuidelinesComments@ombudsman.europa.eu
Der Leitlinienentwurf ist derzeit in Englisch, Französisch und Deutsch verfügbar. Kommentare können in jeder der 24 EU-Amtssprachen eingereicht werden.
Die Ombudsfrau wird möglicherweise beschließen, die eingegangenen Kommentare im Internet zu veröffentlichen. Verfasser von Kommentaren, die der Ansicht sind, dass ihr Name nicht veröffentlicht und/oder ihre Kommentare nicht öffentlich zugänglich gemacht werden sollten, werden gebeten, dies mitzuteilen und die Gründe dafür anzugeben. Im letzteren Fall bittet die Ombudsfrau die Verfasser darum, eine nicht-vertrauliche Zusammenfassung ihrer Kommentare zu übermitteln, die dann möglicherweise auf ihrer Website veröffentlicht wird.
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