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Entscheidung in der oben genannten Angelegenheit über die Antwort der Kommission auf ein Schreiben bezüglich eines angeblichen Verstoßes gegen Antidiskriminierungsvorschriften durch Deutschland
Lēmums
Lieta 2272/2022/NK - Uzsākta {0} Pirmdiena | 16 janvāris 2023 - Lēmums par {0} Pirmdiena | 16 janvāris 2023 - Iesaistītā iestāde Eiropas Komisija ( Nav konstatēta kļūda pārvaldībā )
Sūdzība iesniegta
19/12/2022Sūdzības analīze
19/12/2022Notiek izmeklēšana
16/01/2023Izmeklēšanas rezultāts
16/01/2023
Sehr geehrter Herr X,
Sie haben vor Kurzem eine Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeauftragten gegen die Europäische Kommission eingereicht. Ihre Beschwerde betrifft die Antwort der Kommission auf Ihr Schreiben, in welchem Sie sich über Diskriminierung aufgrund von rassistischen Gründen während Ihrer Prüfung, um Facharzt für Neurochirurgie in Brandenburg zu werden, beschwert haben.
Nach sorgfältiger Prüfung aller Informationen, die Sie im Rahmen der Beschwerde vorlegten, haben wir entschieden, die Untersuchung mit folgender Schlussfolgerung abzuschließen:
Die vorgelegten Informationen führen zu der Schlussfolgerung, dass kein Missstand der Verwaltungstätigkeit vorliegt.
In ihrer Antwort an Sie, hat die Kommission Ihnen erklärt, dass es den Mitgliedstaaten und ihren Justizbehörden obliegt, die Wahrung und den Schutz der Grundrechte nach ihrem jeweiligen innerstaatlichen Recht und ihren jeweiligen internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten. Des Weiteren hat die Kommission Ihnen mitgeteilt, dass sie nicht befugt ist in Einzelfällen den Sachverhalt zu prüfen und Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Die Kommission hat Ihnen geraten, sich an die nationalen Behörden zu wenden.
Wir sind der Auffassung, dass diese Erläuterungen klar und schlüssig sind und die Kommission keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hat.
Wir haben den Fall daher abgeschlossen.[1]
Ich verstehe, dass dies vielleicht nicht Ihr gewünschtes Ergebnis ist, hoffe aber, dass Ihnen diese Erläuterungen weiterhelfen. Vielen Dank, dass Sie sich an die Europäische Bürgerbeauftragte gewandt haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Tina Nilsson
Leiterin des Referats Fallbearbeitung
Straßburg, den 16.01.2023
[1] Vollständige Information über das Verfahren und die mit Beschwerden verbundenen Rechte finden Sie unter https://www.ombudsman.europa.eu/de/document/70707.
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