Beschwerdegegenstände der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Untersuchungen


Beschwerdegegenstände der von der Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2017 abgeschlossenen Untersuchungen
Transparenz/Rechenschaftspflicht (z. B. Zugang zu Informationen und Dokumenten)
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75
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20,6 %
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Dienstleistungskultur (z. B. Bürgernähe, Sprachen und Pünktlichkeit)
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61
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16,8 %
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Einhaltung der Verfahrensrechte (z. B. Recht, gehört zu werden)
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60
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16,5 %
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Ordnungsgemäße Ausübung des Ermessens (u. a. in Vertragsverletzungsverfahren)
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49
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13,5 %
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Achtung der Grundrechte
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44
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12,1 %
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Personaleinstellungen
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43
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11,8 %
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Ordnungsgemäße Handhabung von EU-Personalangelegenheiten
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38
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10,5 %
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Solides Finanzmanagement (z. B. im Zusammenhang mit Ausschreibungen, Finanzhilfen und Verträgen der EU)
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23
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6,3 %
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Sonstiges
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16
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4,4 %
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Ethische Fragen
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13
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3,6 %
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Beteiligung der Öffentlichkeit an EU-Entscheidungsfindungen
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7
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1,9 %
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Anmerkung: Einige der von der Bürgerbeauftragten abgeschlossenen Untersuchungen betrafen mehrere Beschwerdegegenstände. Daher ergeben die vorstehend angegebenen Prozentzahlen mehr als 100 %.