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EBA akzeptiert Ombudsfrau-Empfehlungen nach Wechsel des ehemaligen Exekutiv-Direktors zu Finanzlobby
Communiqué de presse n° 3/2020 - Date Mardi | 01 septembre 2020

Die Europäische Ombudsfrau Emily O'Reilly lobt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) dafür, dass sie sich bereit erklärt hat, die von ihr empfohlenen Maßnahmen einzuführen, um mit künftigen „Seitenwechseln“ umzugehen. Dies folgt ihrer Feststellung, dass die EBA ihrem ehemaligen Exekutivdirektor nicht hätte erlauben dürfen, CEO einer Finanzlobby-Vereinigung zu werden.
Ihrer Antwort an die Ombudsfrau zufolge ist die EBA bereit, leitenden Angestellten künftig die Besetzung bestimmter Positionen zu untersagen, wenn sie die EBA verlassen. Kurz nachdem die Ombudsfrau in diesem Fall einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt hatte, untersagte die EBA ihrem ehemaligen Exekutiv-Direktor, eine andere Stelle in der Privatwirtschaft anzunehmen. Die EBA hat auch eine neue Richtlinie für die Evaluierung von Einschränkungen und Verboten für Angestellte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verabschiedet. Darüber hinaus hat sie Verfahren eingeführt, um den Zugang zu vertraulichen Informationen für Angestellte, von denen bekannt ist, dass sie ihren Arbeitsplatz wechseln, sofort zu unterbinden.
Die Empfehlungen der Ombudsfrau folgten auf eine Untersuchung - basierend auf einer Beschwerde von Change Finance (einer Koalition zivilgesellschaftlicher Gruppen) - über die Entscheidung der EBA, ihrem ehemaligen Exekutiv-Direktor zu erlauben, CEO der Association for Financial Markets in Europe (AFME) zu werden.
"Die EBA hat hart gearbeitet, um den Empfehlungen, die ich in diesem Fall ausgesprochen habe, volle Wirkung zu verleihen. Ich bin zuversichtlich, dass das breite Spektrum der neuen Maßnahmen ihr helfen wird, künftig schädliche Seitenwechsel zu vermeiden. Andere EU-Institutionen und Agenturen sollten sich bei der Überarbeitung ihrer eigenen Vorschriften auf diese neuen Regeln der EBA stützen."
Ich begrüße auch die Entscheidung der Europäischen Kommission, eine zweijährige, kommissionsweite Karenzzeit für Treffen mit dem CEO der AFME bis zum 1. Februar 2022 zu verhängen,” sagte Frau O’Reilly.
Die Untersuchung
Die Ombudsfrau kam zu dem Schluss, dass die EBA zwar umfangreiche Einschränkungen an die Genehmigung des neuen Postens des ehemaligen Exekutiv-Direktors bei AFME geknüpft hatte, die EBA jedoch nicht in der Lage war, deren Umsetzung wirksam zu überwachen. Die Untersuchung zeigte auch, dass die EBA zwar über den Stellenwechsel am 1. August 2019 informiert wurde, ihr scheidender Exekutiv-Direktor jedoch bis zum 23. September 2019 Zugang zu vertraulichen Informationen hatte.
Die Ombudsfrau gab drei Empfehlungen ab, wie die EBA mit solchen Situationen in Zukunft umgehen soll:
1. Für die Zukunft sollte die EBA gegebenenfalls von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihren leitenden Angestellten die Übernahme bestimmter Positionen nach Ablauf ihrer Amtszeit zu untersagen. Ein solches Verbot sollte zeitlich begrenzt sein, beispielsweise auf zwei Jahre.
2. Um den Führungskräften Klarheit zu verschaffen, sollte die EBA Kriterien dafür aufstellen, wann sie solche Wechsel in Zukunft verbieten wird. Bewerber*innen für leitende EBA-Stellen sollten über die Kriterien informiert werden, wenn sie sich bewerben.
3. Die EBA sollte interne Verfahren einführen, damit der Zugang zu vertraulichen Informationen mit sofortiger Wirkung gesperrt wird, sobald bekannt wird, dass ein*e Mitarbeiter*in an einen anderen Arbeitsplatz wechselt.
Hintergrund
Artikel 16 des EU-Personalstatuts befasst sich mit so genannten "Seitenwechseln", bei denen die Bediensteten eine Institution informieren müssen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem EU-Beamtendienst eine Stelle antreten wollen. Die Institution hat das Recht, der Person die Annahme der Stelle zu untersagen, wenn sie der Ansicht ist, dass dies den Interessen der EU-Institution zuwiderlaufen würde. Eine EU-Institution muss ihren ehemaligen leitenden Beamten auch verbieten, während der 12 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Dienst bei den Mitarbeiter*innen der Institution Lobbyarbeit zu betreiben.
Im Jahr 2019 schloss die Ombudsfrau eine eingehende Untersuchung darüber ab, wie die Europäische Kommission mit solchen Fällen umgeht, und schlug vor, in Fällen, in denen hohe Beamte involviert sind, einen robusteren Ansatz zu wählen.
Gleichzeitig schloss die Ombudsfrau eine Untersuchung darüber ab, wie die EU-Verwaltung im Allgemeinen mit solchen Fällen umgeht, und unterbreitete eine Reihe von Vorschlägen zur Stärkung der Transparenz in diesem Bereich.
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