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Mehrsprachigkeit bei den EU-Organen und -Einrichtungen- Bericht über die öffentliche Konsultation

Anmerkung: Die in diesem Bericht geäußerten Ansichten geben Beiträge zur öffentlichen Konsultation wieder und stellen nicht den Standpunkt der Europäischen Bürgerbeauftragten dar.

Februar 2019

 

1. Einleitung

Im Juli 2018 leitete die Europäische Bürgerbeauftragte eine öffentliche Konsultation zur Regelung der Sprachenfrage bei den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU (die „EU-Einrichtungen“) ein.

Mit der Konsultation soll eine Diskussion zu diesem Thema angeregt werden, wobei dem Erfordernis Rechnung zu tragen ist, die Achtung und Unterstützung der sprachlichen Vielfalt mit administrativen und Haushaltszwängen zu vereinbaren. Sie erstreckte sich auf vier Hauptthemen:

I. Regeln und Praktiken;

II. Regelung der Sprachenfrage auf Websites;

III. Regelung der Sprachenfrage bei öffentlichen Konsultationen und

IV. Bedarf an neuen Rechtsvorschriften, Übersetzungskosten und das Potenzial maschineller Übersetzungen.

Bei der Bürgerbeauftragten sind 286 Antworten eingegangen. Manche Auskunftspersonen beantworteten nur einige der Fragen.

Drei Antworten wurden von Mitgliedstaaten eingereicht, zwei von EU-Agenturen, eine von einer regionalen Behörde, 33 von Nichtregierungsorganisationen bzw. Verbänden und 247 von Privatpersonen (siehe Anhang).

Bei der Bürgerbeauftragten gingen Antworten in 19 EU-Amtssprachen ein, und zwar auf Französisch (95), Englisch (57), Italienisch (32), Spanisch (25), Deutsch (21), Niederländisch (18), Slowakisch (14), Ungarisch (3), Polnisch (3), Portugiesisch (3), Irisch (2), Schwedisch (2), Tschechisch (2), Bulgarisch (1), Kroatisch (1), Dänisch (1), Finnisch (1), Griechisch (1) und Rumänisch (1). Eine Antwort wurde auf Lateinisch, eine auf Esperanto und eine auf Katalanisch eingereicht.

2. Zusammenfassung

  • Die Mehrsprachigkeit wird auf breiter Ebene befürwortet.
  • Einschränkungen bei den Sprachen können unter bestimmten Umständen zulässig sein, sollten jedoch im Rahmen einer Sprachenpolitik, die auf der Website jeder EU-Einrichtung veröffentlicht wird, begründet werden. Die Sprachenpolitik sollte in allen EU-Amtssprachen vorliegen.
  • Eine Regelung in Bezug auf „Übersetzungen auf Anfrage“ ist eine sinnvolle Sicherheitsvorkehrung.
  • Die Websites der EU-Einrichtungen sollten zumindest ansatzweise in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung stehen.
  • Zusammenfassungen der wichtigsten Themen, die in allen oder vielen Amtssprachen veröffentlicht werden, gelten in der Regel dann, wenn die uneingeschränkte Mehrsprachigkeit als nicht möglich angesehen wird, als ein guter Kompromiss.
  • Öffentliche Konsultationen sollten naturgemäß grundsätzlich in möglichst vielen EU-Amtssprachen vorliegen.
  • Es wäre sinnvoll, das Potenzial maschineller Übersetzungen zumindest als Hilfe für menschliche Übersetzer zu nutzen.

3. Antworten

I. Regeln und Praktiken in Bezug auf Einschränkungen bei den Sprachen

Mangelnde Transparenz (Frage 1)

Es mangelt an Transparenz (und an ausreichend formalen Regeln) bezüglich der Art und Weise, wie die unterschiedlichen EU-Verwaltungsbereiche Informationen in den verschiedenen Amtssprachen der EU zur Verfügung stellen. Dies gilt unter anderem auch für die Kriterien, die verwendet werden, um zu entscheiden, welche Sprache(n) in bestimmten Kontexten Anwendung finden sollen. Wie können diese Lücken geschlossen werden? Welche zusätzlichen Kriterien sollten gegebenenfalls Anwendung finden?

Die überwiegende Mehrheit der Auskunftspersonen hält den derzeitigen Mangel an Transparenz für unerwünscht, da er zu Willkür, Unstimmigkeiten und Diskriminierung führt. Zur Schließung der Lücken sollten Regelungen getroffen werden. Was den Inhalt dieser Regelungen (Frage 2) und ihre Form (Frage 8) anbetrifft, gehen die Meinungen auseinander.

Viele Auskunftspersonen weisen in diesem Zusammenhang auf die Grundsätze der Sprachenvielfalt und der Gleichberechtigung zwischen den Sprachen hin. Sie führen an, dass Sprache einen wesentlichen Teil der Identität der Bürger ausmacht. Sprachbarrieren stehen der Beteiligung der Bürger an Debatten und an der Entscheidungsfindung auf EU-Ebene entgegen. Es wird befürchtet, dass Einschränkungen bei den Sprachen bestimmten Mitgliedstaaten, Bürgern und Wirtschaftsteilnehmern einen privilegierten Zugang ermöglichen und die Legitimation der EU insgesamt verringern.

Viele Auskunftspersonen stellen fest, dass der Zugang zu Informationen in einer für die Bürger verständlichen Sprache entscheidend ist, um das Vertrauen in den öffentlichen Dienst der Europäischen Union zu gewährleisten und Misstrauen, Desinteresse und Euroskeptizismus entgegenzuwirken.

Drei Modelle für eine Sprachenpolitik

Die Auskunftspersonen schlagen drei weit gefasste Modelle für eine Sprachenpolitik für die EU-Einrichtungen vor:

1. Eingeschränkte Mehrsprachigkeit

Die meisten Auskunftspersonen, die diese Frage beantworteten (102), befürworten eine Art eingeschränkte Mehrsprachigkeit. Sie sind der Ansicht, dass Informationen immer in mindestens drei bis fünf der gebräuchlichsten Amtssprachen (Englisch, Französisch und Deutsch sowie möglicherweise Italienisch und Spanisch) vorliegen müssen. Weitere Amtssprachen sollten nur dann verwendet werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die folgenden Informationen sollten immer in allen Amtssprachen zur Verfügung stehen:

  • Dokumente/Informationen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Bürger und für KMU, etwa Erasmus+, Stellenausschreibungen, Ausschreibungen oder Leitfäden für EU-Projekte;
  • Informationen, die das Leben der Bürger besonders betreffen, etwa Informationen über Bildung, Gesundheit, Bürgerrechte und soziale Sicherheit;
  • Dokumente, die Rechte und Pflichten für Bürger begründen;
  • öffentliche Konsultationen;
  • bestimmte Pressemitteilungen.

Dabei werden folgende zusätzliche Kriterien genannt:

  • Wenn bestimmte Mitgliedstaaten oder Bürger besonders betroffen sind oder eine spezielle Zielgruppe darstellen, sollten die Informationen/Dokumente in der/den Amtssprache(n) der betroffenen Mitgliedstaaten bzw. Bürger vorliegen;
  • für bestimmte Fachgebiete, etwa wissenschaftliche Forschung, sind Einschränkungen bei den Sprachen möglicherweise gerechtfertigt;
  • es sollte der Dringlichkeit und der politischen Bedeutung von Informationen Rechnung getragen werden;
  • im Fall von dezentralen EU-Einrichtungen sollte die Sprache des Gastmitgliedstaates berücksichtigt werden.

2. Uneingeschränkte Mehrsprachigkeit

18 Auskunftspersonen wünschen sich eine absolute Mehrsprachigkeit, bei der alle EU-Amtssprachen die ganze Zeit über verwendet werden und alle Übersetzungen gleichzeitig vorliegen.

3. Auf dem Weg zu einer „Lingua Franca“

46 Auskunftspersonen fordern eine gemeinsame Sprache, die von allen EU-Bürgern gesprochen wird. Dabei werden zwei Ansätze verfolgt: 4 Auskunftspersonen halten eine der derzeitigen Arbeitssprachen (Englisch) für die richtige Wahl. 41 Auskunftspersonen plädieren nachdrücklich für den Gebrauch einer gemeinsamen, jedoch neutralen Sprache, etwa Esperanto.

Beobachtung der Mehrsprachigkeit

Mehrere Auskunftspersonen schlagen Mechanismen vor, mit denen beobachtet werden soll, ob die EU-Einrichtungen die Mehrsprachigkeit auch einhalten. Zu den Vorschlägen gehören beispielsweise:

  • Die Einrichtung einer „Beobachtungsstelle für Mehrsprachigkeit“, die dieses Thema ständig überwacht;
  • die Einsetzung eines „Fürsprechers für Mehrsprachigkeit“, ähnlich eines Ombudsmannes, der sich auf Mehrsprachigkeit spezialisiert, oder einer Prüfstelle, die befugt ist, Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung zu verhängen;
  • Statistik über die Regelung der Sprachenfrage bei EU-Einrichtungen für mehr Transparenz.

Sprachenpolitik (Frage 2)

Sollte jede EU-Institution über eine Sprachenpolitik verfügen und, falls ja, was sollte eine solche Sprachenpolitik umfassen? Sollten diese Sprachregelungen auf den Websites der Institutionen veröffentlicht werden? Wie detailliert sollte eine solche Politik in Bezug auf bestimmte Fälle sein, in denen die Wahl der Sprache(n) eingeschränkt ist?

Attraktivität einer Sprachenpolitik

Die meisten Auskunftspersonen (175) befürworten eine Sprachenpolitik. Die Meinungen darüber, ob diese Politik für alle EU-Einrichtungen gelten oder spezifisch auf jede einzelne Einrichtung zugeschnitten werden sollte, gehen auseinander. Dabei zeichnen sich im Wesentlichen drei Optionen ab:

1. Eine gemeinsame Politik: 52 Auskunftspersonen sind der Auffassung, dass eine gemeinsame Politik der Transparenz und Klarheit bezüglich der Regelung der Sprachenfrage bei EU-Einrichtungen förderlich wäre. In der Frage, ob dies auch für die EU-Agenturen gelten sollte, bestehen unterschiedliche Auffassungen.

2. Eine gemeinsame Politik, die auf jede einzelne EU-Einrichtung zugeschnitten ist: Eine zweite Option (17 Auskunftspersonen) ist eine gemeinsame Politik, in der die wesentlichen Grundsätze für den Sprachgebrauch dargelegt sind und die für alle EU-Einrichtungen gilt. Diese gemeinsame Politik würde dann auf die spezifischen Aufgaben und die spezielle Funktion jeder EU-Einrichtung zugeschnitten werden.

3. Getrennte Politik: Aufgrund der erheblichen Unterschiede im Hinblick auf Rollen und Aufgaben der verschiedenen EU-Einrichtungen wäre eine gemeinsame Sprachenpolitik nicht zweckmäßig (7 Auskunftspersonen).

Veröffentlichung einer Sprachenpolitik

Die Auskunftspersonen sind einhellig der Meinung, dass eine Sprachenpolitik auf den Websites der EU-Einrichtungen veröffentlicht werden und in allen EU-Amtssprachen vorliegen sollte. 20 Auskunftspersonen halten es für sinnvoll, eine Kommentarfunktion für die Sprachenpolitik auf der Website vorzusehen, denn damit könnte die Öffentlichkeit Rückmeldung zum Inhalt und zur Umsetzung der Politik geben.

Detailtiefe einer Sprachenpolitik

Die Auskunftspersonen sind sich grundsätzlich darin einig, dass im Rahmen einer Sprachenpolitik genau festgelegt werden sollte, welche Sprachen von den EU-Einrichtungen in welchen Situationen verwendet werden. Dies sollte so abgefasst sein, dass es für die Bürger leicht verständlich ist.

Im Hinblick auf die Detailtiefe

  • bevorzugen manche Auskunftspersonen eine (sehr) detaillierte Sprachenpolitik, bei der Einschränkungen anhand klarer Kriterien begründet werden. Damit soll Willkür vermieden werden;
  • geben manche Auskunftspersonen einer eher allgemein gefassten und flexiblen Sprachenpolitik den Vorzug, bei der wesentliche Grundsätze dafür dargelegt werden, wann und weshalb der Gebrauch von Sprachen eingeschränkt werden kann. Die Sprachenpolitik sollte prägnant, stimmig und logisch sein. Um jedoch umsetzbar zu sein, sollte sie flexibel gestaltet sein und Einzelfallprüfungen ermöglichen.

Übersetzungen auf Anfrage (Frage 3)

Sollte jede Institution über eine Politik hinsichtlich der Umstände verfügen, unter denen sie Übersetzungen von Informationen oder von Dokumenten auf Anfrage bereitstellen kann? Falls ja, wie kann diese Politik ausgestaltet werden, damit es nicht zu unverhältnismäßigen Kosten kommt?

Ja oder Nein?

Ja: 114 Auskunftspersonen erklären, dass es eine Politik für die Anfertigung von Übersetzungen auf Anfrage (d. h. bei Bedarf) geben sollte, damit der Zugang der Bürger zu Informationen gewährleistet ist. Eine solche Politik sollte Bestandteil einer (gemeinsamen) Sprachenpolitik sein.

Nein: 31 Auskunftspersonen meinen, dass die EU-Einrichtungen keine Politik für die Anfertigung von Übersetzungen auf Anfrage einführen sollte, und zwar aus verschiedenen Gründen:

  • Übersetzungen auf Anfrage sind unnötig, wenn Einschränkungen bei den Sprachen im Rahmen einer detaillierten Sprachenpolitik gebührend begründet werden.
  • Gefahr der Ausbeutung durch Antragsteller, die mit dieser Möglichkeit Missbrauch treiben.
  • Zu teuer.
  • Ein Teilnehmer an der Konsultation, die Europäische Chemikalienagentur, hat Bedenken, dass das Recht, Übersetzungen auf Anfrage zu bekommen, dazu führen könnten, dass die Agentur ihre vorgeschriebenen Fristen nicht einhalten kann.
Vermeidung unverhältnismäßiger Kosten

Eine Gruppe von Auskunftspersonen stimmt der Auffassung, eine Politik für die Anfertigung von Übersetzungen auf Anfrage wäre mit „unverhältnismäßigen Kosten“ verbunden, nicht zu. Eine Auskunftsperson fasst diese Sichtweise folgendermaßen zusammen: „Dies ist der Preis der Demokratie. Der Preis der Demokratie ist nie zu hoch“.

Andere Auskunftspersonen schlagen folgende Maßnahmen zur Vermeidung unverhältnismäßiger Kosten vor (siehe auch die Antworten auf Frage 9):

· Anfertigung von Übersetzungen auf Anfrage nur im Fall wichtiger Dokumente (etwa zum Thema Bürgerrechte) oder von Dokumenten, die mindestens ein Jahr lang ihre Gültigkeit behalten;

· Anfertigung von Übersetzungen auf Anfrage nur dann, wenn der Antragsteller die Notwendigkeit nachweisen kann[1];

  • Angebot (bearbeiteter) maschineller Übersetzungen, gegebenenfalls zusammen mit einem Haftungsausschluss;
  • rationeller Einsatz von Ressourcen durch Aufbau eines gemeinsamen Ressourcenpools für alle EU-Einrichtungen, etwa in Form eines zentralen Übersetzungsdienstes;
  • Minimierung des Missbrauchspotenzials, etwa, indem EU-Einrichtungen bestimmte Anfragen auch ablehnen dürfen;
  • Einplanung eines besonderen Haushalts für Übersetzungen auf Anfrage;
  • Bereitstellung von Übersetzungen ausschließlich in digitaler Form;
  • Verwendung einer neutralen gemeinsamen Sprache zur Senkung von Übersetzungskosten;
  • Einführung eines „Antragsmodells“, bei dem ein Dokument nur übersetzt wird, wenn eine erhebliche Zahl von Personen eine Übersetzung wünscht;
  • Übertragung der Aufgabe von Übersetzungen auf Anfrage an die Vertretungen der EU in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten;
  • Berechnung der Kosten an die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten;
  • Überprüfung, ob eine Übersetzung bereits in einem Mitgliedstaat vorliegt, etwa durch Schaffung „einer gemeinsamen Übersetzungsplattform“ zur Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen nationalen Übersetzungszentren;
  • Reduzierung der Länge von Dokumenten und Informationen im Internet.

Die Auskunftspersonen vertreten gegensätzliche Ansichten in der Frage, ob für Übersetzungen auf Anfrage Gebühren erhoben werden sollten. Die Befürworter von Gebühren führen an, dass Gebühren nicht nur die Übersetzungskosten decken, sondern auch Personen von missbräuchlichen Anfragen abhalten würden. Die Gegner argumentieren, dass es diskriminierend wäre, von Bürgern Gebühren zu verlangen, wenn andere Bürger Zugang zu denselben Informationen in ihrer Muttersprache haben.

II. EU-Websites

Allgemeine Grundsätze für Sprachen (Frage 4)

Welche allgemeinen sprachlichen Grundsätze sollten für die Websites von EU-Institutionen gelten? Speziell welche Teile von EU-Websites sollten Ihrer Meinung nach in allen oder vielen EU-Sprachen zur Verfügung stehen?

Die Meinungen der Auskunftspersonen sind zwischen einer uneingeschränkten und einer eingeschränkten Mehrsprachigkeit für EU-Websites gespalten. Eine Gruppe von Auskunftspersonen (81) vertritt die Auffassung, dass im Sinne der demokratischen Legitimität und der Gleichberechtigung zwischen den Sprachen alle Bereiche von EU-Websites in allen Amtssprachen angeboten werden sollten. Eine kleinere Gruppe ist der Ansicht, dass alle EU-Websites zumindest in Englisch, Deutsch, Französisch sowie eventuell in anderen Sprachen zur Verfügung stehen sollten. Eine weitere Gruppe hätte gerne alles in einer gemeinsamen, neutralen Sprache.

70 Auskunftspersonen finden, dass diejenigen Bereiche von EU-Websites, die für die „Allgemeinheit“ von Interesse sind, in allen EU-Amtssprachen vorliegen sollten, wie zum Beispiel:

  • Die Bereiche „Über...“, in denen Arbeitsweise und Ziel einer EU-Einrichtung beschrieben sind, zusammen mit Kontaktangaben;
  • Bereiche mit Nachrichten, Pressemitteilungen und aktuellen Entwicklungen;
  • Websites
    • zu den Themen öffentliche Gesundheit, Bildung, Wirtschaft, Rechte von Flug-/Fahrgästen, Lebensmittelsicherheit, Sicherheit bei der Arbeit oder Bürgerrechte;
    • mit Informationen über Finanzhilfen, Ausschreibungen und andere Beschaffungs- oder Förderprogramme;
    • in Bezug auf wichtige politische Initiativen, rechtliche Sachverhalte und Leitlinien zu der Frage, wie den Verpflichtungen aus dem EU-Recht nachgekommen werden kann;
    •  mit Stellenausschreibungen;
    •  von EU-Ratspräsidentschaften.

Für andere Bereiche von EU-Websites, die sich eher an ein Fachpublikum richten, ist eine eingeschränktere Sprachenregelung möglicherweise gerechtfertigt[2].

Zusammenfassungen in allen oder vielen Amtssprachen (Frage 5)

Wäre es hilfreich, Zusammenfassungen von zentralen Themen in allen oder vielen Amtssprachen veröffentlichen zu lassen?

Etwa zwei Drittel der Auskunftspersonen halten Zusammenfassungen von zentralen Themen, die in allen oder vielen Amtssprachen veröffentlicht werden, für hilfreich.

Viele Auskunftspersonen, die Zusammenfassungen befürworten, halten diese für einen guten Kompromiss. 62 Auskunftspersonen vertreten den Standpunkt, dass Zusammenfassungen in allen EU-Amtssprachen vorliegen sollten. Einige Auskunftspersonen halten Zusammenfassungen in den 3, 4 oder 5 gängigsten Sprachen für ausreichend. Andere Auskunftspersonen führen an, dass Informationen bei einer Zusammenfassung möglicherweise verzerrt werden und damit diejenigen, die lediglich Zugang zum Text der Zusammenfassung haben, benachteiligt werden könnten.

Einschränkungen bei den Sprachen (Frage 6)

Ist es unter bestimmten Umständen vertretbar, Material in wenigen Sprachen anstatt in allen Amtssprachen bereitzustellen? Falls ja, welche Kriterien sollten verwendet werden, um zu bestimmen, wie diese Sprachen ausgewählt werden (z. B. Größe der Bevölkerung der betreffenden Sprache, Grad der sprachlichen Vielfalt in der Bevölkerung …)?

Ja oder Nein?

Ja: Die meisten (119) Auskunftspersonen, die diese Frage beantworteten, halten es für vertretbar, unter bestimmten Umständen und aus pragmatischen Gründen, Materialien nur in einer kleinen Zahl von Sprachen zur Verfügung zu stellen. Manche Auskunftspersonen knüpfen dies an bestimmte Bedingungen, etwa, dass dies genau begründet wird oder dass Einschränkungen mit der Möglichkeit kombiniert werden, Übersetzungen auf Anfrage anzubieten.

Nein: 84 Auskunftspersonen befürworten das Modell einer uneingeschränkten Mehrsprachigkeit, bei der jegliche Art von Einschränkung bei den Sprachen einer Diskriminierung gleichkommt und damit inakzeptabel ist.

Kriterien für die Auswahl der Sprachen

Die Auskunftspersonen vertreten hinsichtlich der Kriterien, die bei der Auswahl der Amtssprachen herangezogen werden, unterschiedliche Ansichten.

Viele Auskunftspersonen halten die Auswirkungen, die Relevanz oder die Bedeutung von Informationen für eine bestimmte Gruppe von Bürgern, Mitgliedstaaten oder die Allgemeinheit für das wichtigste Kriterium überhaupt. Ihres Erachtens sollten die Sprachen auf einer Grundlage ausgewählt werden, wonach jeder, der betroffen ist, in der Lage ist, die Informationen zu verstehen. Dies würde bedeuten, dass bestimmte, sehr spezifische Inhalte, die häufig für Experten gedacht sind, nur in einer begrenzen Anzahl von Sprachen zur Verfügung stehen könnten.

Manche Auskunftspersonen halten die Bevölkerungsgröße derjenigen, die die ausgewählten Sprachen verstehen, für ein geeignetes Kriterium, das entweder auf einem Mindestanteil der europäischen Bevölkerung[3], die die ausgewählten Amtssprachen versteht, oder auf den gängigsten Amtssprachen beruht. Andere Auskunftspersonen sind strikt gegen die Bevölkerungsgröße als Kriterium, da dies zwangsläufig kleinere Bevölkerungen und deren Sprachen benachteiligen würde.

Manche Auskunftspersonen vertreten die Auffassung, dass die Arbeitssprachen des europäischen öffentlichen Dienstes (für manche EU-Einrichtungen sind dies Englisch, Französisch und Deutsch) oder Sprachen bevorzugt werden sollten, die in mehr als einem Mitgliedstaat Amtssprachen sind.

III. Öffentliche Konsultationen

Politik der Kommission (Frage 7)

Im April 2017 verabschiedete die Europäische Kommission neue interne Regeln, die vorschreiben, dass Dokumente in Bezug auf öffentliche Konsultationen zu „prioritären Initiativen“ im Rahmen des jährlichen Arbeitsprogramms der Kommission in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht werden müssen. Alle anderen öffentlichen Konsultationen müssen mindestens auf Englisch, Französisch und Deutsch verfügbar gemacht werden. Öffentliche Konsultationen von „breitem öffentlichen Interesse“ sollten in zusätzlichen Sprachen zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren „müssen Konsultationsseiten oder eine Zusammenfassung davon in alle EU-Amtssprachen übersetzt werden“.

Stellt diese Regelung Ihrer Ansicht nach das richtige Gleichgewicht zwischen dem Erfordernis, die sprachliche Vielfalt zu wahren und zu fördern, und dem Erfordernis, administrative und budgetäre Zwänge zu beachten, her? Handelt es sich hierbei um eine sinnvolle Politik, die von anderen EU-Institutionen übernommen werden könnte?

Rund die Hälfte der Auskunftspersonen (124) gibt an, dass die Politik der Kommission nicht ausgewogen ist. Die überwiegende Mehrheit dieser Auskunftspersonen hält die derzeitige Politik der Kommission für unzulänglich, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Viele Auskunftspersonen (50) bedauern die ungenaue Definition bestimmter Schlüsselbegriffe, wie z. B. „breites öffentliches Interesse“, „weitere Sprachen“ und „vorrangige Initiativen“. Damit verfügt die Kommission über einen großzügigen Ermessensspielraum, was zu einer willkürlichen Umsetzung der Politik führen könnte.
  • Viele Auskunftspersonen (49) sind der Meinung, dass öffentliche Konsultationen in allen EU-Amtssprachen durchgeführt werden sollten. Ihr Argument lautet, dass EU-Einrichtungen aufgrund der Natur öffentlicher Konsultationen dafür Sorge tragen müssen, dass alle Bürger in der Lage sind, gleichberechtigt daran teilzunehmen. Einschränkungen sollten die Ausnahme sein, nicht umgekehrt.
  • Viele Auskunftspersonen (46) können nicht nachvollziehen, weshalb Englisch, Französisch und Deutsch bei öffentlichen Konsultationen eine privilegierte Stellung eingeräumt werden sollte. Diese privilegierte Stellung führt zu sprachlicher Benachteiligung.
  • Manche Auskunftspersonen (9) sind der Ansicht, dass die Mindestanzahl von drei Sprachen um weitere Amtssprachen (einschließlich Spanisch und Italienisch) aufgestockt werden sollte.
  • Einige Auskunftspersonen (6) haben Bedenken hinsichtlich praktischer Einzelheiten: Inwieweit wird die Politik der Kommission 2017 in der Praxis umgesetzt? Zu welchem Zeitpunkt während der Konsultationsphase liegen die verschiedenen Übersetzungen vor?

64 Auskunftspersonen halten die Sprachenpolitik der Kommission für öffentliche Konsultationen 2017 für angemessen. Einige bezeichnen die Politik als wichtigen ersten Schritt und schlagen sogar vor, dass sie von anderen EU-Einrichtungen übernommen werden sollte. Zu diesem Aspekt stellt eine Auskunftsperson, die Europäische Chemikalienagentur, fest, dass es schwierig ist, bei anderen Einrichtungen genau dieselbe Politik zu übernehmen, da sich die von der Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultationen von denjenigen anderer EU-Einrichtungen möglicherweise unterscheiden und sich an andere Zielgruppen richten.

Nach Ansicht einiger weniger Auskunftspersonen (5) ist die Politik der Kommission 2017 zu teuer, und sie halten eine Veröffentlichung nur in Englisch oder in Englisch, Französisch und Deutsch für ausreichend.

IV. Sonstiges

Neue EU-Rechtsvorschriften (Frage 8)

Die einzige konkrete Rechtsvorschrift über den Sprachgebrauch der EU-Verwaltung stammt aus dem Jahr 1958, als es sechs Mitgliedstaaten und vier Amtssprachen gab. Wären unter den derzeitigen Umständen Ihrer Ansicht nach neue Rechtsvorschriften hilfreich? Oder sind Sie der Meinung, dass sich sprachliche Fragen am besten außerhalb eines detaillierten Rechtsrahmens behandeln lassen?

Die meisten Auskunftspersonen (126), die diese Frage beantworteten, sind der Auffassung, dass neue Rechtsvorschriften oder eine Überprüfung der geltenden Verordnung 1/1958 nützlich wären. Manche führen in ihrer Antwort weiter aus, dass solche geänderten Rechtsvorschriften die Mehrsprachigkeit stärken sollten, indem die Sprachenrechte der Bürger im Einzelnen festgelegt werden. Einige Auskunftspersonen relativieren ihre Aussage dahingehend, dass ihres Erachtens eine neue Rechtsvorschrift zwar wünschenswert wäre, mit der Überarbeitung der Verordnung 1/1958 jedoch die Gefahr einhergehe, die „Büchse der Pandora“ zu öffnen.

Die Auskunftspersonen unterbreiten folgende Vorschläge zur Änderung der Verordnung 1/1958: Es wird vorgeschlagen,

  • von den EU-Einrichtungen zu verlangen, Geschäftsordnungen zur Regelung der Sprachenfrage zu erlassen, anstatt ihnen diese Möglichkeit zu bieten (Artikel 6);
  • das Recht mit aufzunehmen, Übersetzungen auf Anfrage zu erhalten;
  • die Verordnung 1/1958 nach Maßgabe von Artikel 11 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf den neuesten Stand zu bringen, wonach die Kommission verpflichtet ist, breit angelegte öffentliche Konsultationen durchzuführen, und die EU-Einrichtungen verpflichtet sind, einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft zu pflegen;
  • eine neutrale gemeinsame Sprache einzuführen.

34 Auskunftspersonen sind gegen neue Rechtsvorschriften bzw. gegen eine Überarbeitung der Verordnung 1/1958. Sie sind der Auffassung, dass die Verordnung 1/1958 ausreichend und aktuell ist und die Gleichberechtigung zwischen allen 24 Amtssprachen erhalten werden sollte. Die Schwierigkeit besteht vielmehr darin, die geltenden Rechtsvorschriften ordnungsgemäß umzusetzen.

Einige Auskunftspersonen schlagen vor, sprachliche Fragen außerhalb eines detaillierten Rechtsrahmens zu klären. Hierzu werden mehrere Vorschläge unterbreitet:

  • (Gemeinsame) Leitlinien, die von den EU-Einrichtungen erlassen werden;
  • Aktualisierung der Mitteilung an die Kommission „Die Übersetzung als Teil des Entscheidungsprozesses der Kommission“ (2016);
  • ein Verhaltenskodex für Mehrsprachigkeit;
  • eine interinstitutionelle Vereinbarung, auf deren Grundlage jede EU-Einrichtung ihre eigene Sprachenpolitik festlegt; und
  • Empfehlungen des Europäischen Bürgerbeauftragten.

Übersetzungskosten (Frage 9)

Eine zunehmende Menge an Informationen und Dokumenten, die in allen EU-Sprachen veröffentlicht werden, bringt zusätzliche Übersetzungskosten mit sich. Wie können diese zusätzlichen Kosten Ihrer Meinung nach gedeckt werden? Aus anderen Bereichen des EU-Haushalts? Durch zweckgebundene zusätzliche Mittel der einzelnen beteiligten Mitgliedstaaten? Durch andere Mittel?

Die Antworten auf diese Frage fallen unterschiedlich aus, je nachdem, welches Modell für eine Sprachenpolitik von den Auskunftspersonen befürwortet wird.

Manchen Auskunftspersonen zufolge sind die Übersetzungskosten nicht unverhältnismäßig hoch, und die Frage sollte umgekehrt gestellt werden: „Was kostet es, wenn keine Übersetzung angefertigt wird?“ Insbesondere: „Übersetzungen, also Informationen und die Fähigkeit eines jeden Bürgers, zu verstehen, was geschieht, sind für mich keine Nebenkosten, sondern ein demokratisches „Muss“ vor dem Hintergrund, dass die Union häufig missverstanden und abgelehnt wird“ (diese Antwort wurde auf Französisch eingereicht).

Die Auskunftspersonen haben verschiedene Vorschläge dazu unterbreitet, wie die (zusätzlichen) Übersetzungskosten bestritten werden könnten:

  • Nach Meinung von 62 Auskunftspersonen sollten die Übersetzungskosten aus dem Gesamthaushaltsplan der EU finanziert werden. Ansonsten würden kleinere Mitgliedstaaten letztendlich mehr für Übersetzungen bezahlen als größere.
  • Einige Auskunftspersonen (22) gehen noch weiter und fordern, dass Mitgliedstaaten, in denen eine der „privilegierten Sprachen“ gesprochen wird, als Ausgleich für diesen Vorteil mehr bezahlen sollten.
  • Umgekehrt vertreten manche Auskunftspersonen (24) die Auffassung, dass Mitgliedstaaten, die weitere Übersetzungen in ihrer Amtssprache wünschen, die damit verbundenen Kosten selbst tragen sollten.
  •  Viele Auskunftspersonen legen Vorschläge dazu vor, wie Übersetzungskosten reduziert werden könnten:
    • durch Bündelung der Übersetzungsressourcen aller EU-Einrichtungen;
    •  durch stärkere Nutzung der maschinellen Übersetzung (siehe auch Frage 10);
    •  durch Verringerung der Textmenge;
    •  durch Verbesserung der Textqualität;
    •  durch Vergabe von Übersetzungen an externe Übersetzer;
    •  durch Förderung des Wettbewerbs zwischen Übersetzungsagenturen über transparente Ausschreibungen;
    •  durch Senkung der Preise für Übersetzungen des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, um sie mit den Preisen im privaten Übersetzungssektor in Einklang zu bringen;
    •  durch Vermeidung der Überarbeitung bereits übersetzter Dokumente;
    •  durch Vermeidung von dringenden Übersetzungen;
    •  durch Zusammenarbeit mit nationalen Übersetzungsdiensten, etwa durch Schaffung einer gemeinsamen Übersetzungsplattform zur Vermeidung von Doppelarbeit.

Maschinelle Übersetzungen (Frage 10)

Inwieweit kann Technologie eingesetzt werden, um Übersetzungen zwischen den verschiedenen EU-Sprachen bereitzustellen? Insofern als „maschinelle“ Übersetzungen unter Umständen nicht immer vollständig richtig sind, wäre dies ein hinnehmbarer Preis, um Übersetzungen von Dokumenten schneller und kostengünstiger zur Verfügung gestellt zu bekommen, als es sonst der Fall wäre?

Die Auskunftspersonen betrachten es als Herausforderung, einen guten Mittelweg zwischen dem Potenzial maschineller Übersetzungen und dem Risiko von Ungenauigkeiten zu finden: „Manchmal sind maschinelle Übersetzungen besser als nichts, manchmal jedoch auch schlimmer“.

Für fast die Hälfte der Auskunftspersonen (134) schlägt die Waage zugunsten von maschinellen Übersetzungen aus. Auch wenn die damit verbundenen derzeitigen Probleme klar erkannt werden, sind mehrere Auskunftspersonen (17) der Ansicht sind, dass mehr Mittel in die Entwicklung von Übersetzungstechnologien investiert werden sollten. Zugleich formulieren die meisten Auskunftspersonen Bedingungen für den derzeitigen Einsatz von maschinellen Übersetzungen; so sollte die maschinelle Übersetzung beispielsweise:

  • nur als Hilfe[4] oder dann verwendet werden, wenn sie von einem menschlichen Übersetzer überarbeitet oder Korrektur gelesen wird;
  • nicht für Dokumente genutzt werden, bei denen es auf Genauigkeit ankommt, etwa juristische oder finanzielle Dokumente;
  • nur zusammen mit einem Haftungsausschluss zum Einsatz kommen, damit klar wird, dass der Text maschinell übersetzt wurde und möglicherweise keine getreue Übersetzung darstellt;
  • nur so lange als eine Übersetzungslösung verwendet werden, bis eine „fachgerechte“ Übersetzung vorliegt;
  • mit der Möglichkeit gekoppelt werden, „fachgerechte“ Übersetzungen auf Anfrage zu bekommen.

Manche Auskunftspersonen führen Beispiele für Fälle an, in denen maschinelle Übersetzungen häufiger eingesetzt werden könnten, etwa für Web-Inhalte, einfache oder kurze Texte, interne Unterlagen oder für Übersetzungen in andere als die EU-Amtssprachen.

Für rund ein Viertel der Auskunftspersonen (73) schlägt die Waage gegen den Einsatz maschineller Übersetzungen aus. Einige Auskunftspersonen (28) heben deren Unzuverlässigkeit und mangelnde Qualität hervor. Beim Einsatz von maschinellen Übersetzungen besteht das Risiko, dass EU-Bürger benachteiligt werden, wenn manche Amtssprachen „fachgerecht“ übersetzt werden und andere nicht. Manche Auskunftspersonen warnen davor, „graue“ Übersetzungen in Umlauf zu bringen, die das Potenzial bergen, „Falschmeldungen“ in Umlauf zu bringen. Wenn überhaupt, sollten maschinelle Übersetzungen als Unterstützung für menschliche Übersetzer verwendet werden (14 Auskunftspersonen).

4. Überblick über weitere Punkte, die thematisiert wurden

Gebrauch von Regional- oder Minderheitensprachen durch EU-Einrichtungen

Einige Auskunftspersonen führen die Bedeutung von Regional- und Minderheitensprachen in den EU-Mitgliedstaaten an, die nicht den Status einer Amtssprache besitzen, jedoch weit verbreitet sind oder einen wesentlichen Teil der Identität ausmachen. Es werden Vorschläge vorgebracht, wie diesen Sprachen auf EU-Ebene ein höherer Stellenwert verliehen werden kann:

  • indem man ihnen einen Bereich auf EU-Websites widmet;
  • indem Themen, die Minderheiten betreffen, in der/den jeweiligen Sprache(n) veröffentlicht werden;
  • indem Zusammenfassungen von Schwerpunktthemen und öffentlichen Konsultationen in Regional- oder Minderheitensprachen zur Verfügung gestellt werden;
  • indem die Verordnung 1/1958 so geändert wird, dass Regional- oder Minderheitensprachen geschützt werden.
Folgen des Brexit

Eine Reihe von Auskunftspersonen merkt an, dass sich die vorherrschende Position und die Bedeutung von Englisch in der internen und externen Kommunikation des europäischen öffentlichen Dienstes infolge des Brexit im März 2019 abschwächen dürften.

Anhang: Liste der Beiträge

Mitgliedstaaten

Frankreich - Secrétariat Général des Affaires Européennes

Italien - Permanent Representation of Italy to the EU

Spanien - Secretaría de Estado para la Unión Europea

Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU

Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

Regionale Gebietskörperschaften

Vlaamse Overheid

Organisationen

European Language Equality Network

Kotimaisten kielten keskus (Finnish Centre of Domestic Languages)

Oifig an Choimisinéara Teanga, Ireland

Conradh na Gaeilge (Gaelic League), Ireland

Europa Esperanto Unio (2 contributions)

Esperanto France

Europe-Démocratie-Esperanto (2 contributions)

Comité Pauvreté et Politique, France

DLF Bruxelles-Europe

Internacia Scienca Instituto "Ivo Lapenna"

Matris lingua, I want my language back

Observatoire européen du plurilingualisme

Panhellenic Association of Translators

Délégation des Barreux de France (au nom du Conseil national des Barreux, du Barreau de Paris et de la Conférence des Bâtonniers)

Centre d'Etudes Jacques Georgin

GEM+ "Pour une gouvernance européenne multilingue" asbl

AlumISIT

Plataforma per la Llengua

Česká esperantská mládež, z.s. (Czech Esperanto Youth)

Wirtschaftskammer Österreich

Irish Translators' and Interpreters' Association

FIT Europe, Regional Centre of the International Federation of Translators

International Certificate Conference Languages (ICC)

Cornish Language Board

Stiftung Lichterfeld

Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

Exilio - Hilfe für Migranten, Flüchtlinge und Folterüberlebende e.V.

Interkultura Centro Herzberg (Esperanto-Gesellschaft Südharz)

EsperantoLand e.V.

Verein Deutsche Sprache e.V.

Budapesti Orvos-Egészségügyi Eszperantó Szakcsoport

Wissenschaftler

Eòghann Dickson, University of Glasgow

Federico Gobbo, University of Amsterdam

Angelo Ariemma, Università degli Studi "La Sapienza" di Roma

Daniel Gonçalves, University of Lisbon

Jean-Claude Barbier, Université Paris 1 Panthéon Sorbonne

Universitat Rovira i Virgili

Michele Gazzola, Ulster University

Universidade do Algarve

François Grin, Université de Genève

Christoph Knabe, Beuth-Hochschule für Technik Berlin

Robert Phillipson, Copenhagen Business School

Isabelle Pingel, Université Paris 1 Panthéon Sorbonne

Victor Ginsburgh, Université Libre de Bruxelles / Université catholique de Louvain & Juan D. Moreno-Ternero, Universidad Pablo de Olavide

Einzelpersonen

Von Einzelpersonen gingen 234 Beiträge ein

 

[1] Die Notwendigkeit sollte von Fall zu Fall geprüft werden. Die Auskunftspersonen schlugen verschiedene Varianten dieser Anforderung vor: die Antragsteller sollten i) einen Grund angeben, ii) ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen oder iii) darlegen, dass sie auf die eine oder andere Weise von dem Dokument betroffen sind.

[2] Eine Variante dieser Vorstellung ist die Einführung einer Sprachenregelung, bei der zwischen den Hauptwebsites der EU (so genannte Level-1-Websites) und ausführlicheren oder technischen EU-Websites (Level-2-Websites) unterschieden wird. In dieser Gruppe von Auskunftspersonen sind Unterschiede in Bezug auf die Frage, wie viele Amtssprachen für jede Art von Website verwendet werden sollten, zu erkennen. Dabei gibt es im Wesentlichen zwei Ansätze, und zwar:

· Verwendung aller EU-Amtssprachen für die Hauptwebsites der EU und einer minimalen Anzahl von Sprachen für die anderen - ausführlicheren oder technischen - Websites (Englisch, Französisch, Deutsch plus eventuell Italienisch plus eventuell Spanisch), oder aber Übersetzung dieser Websites in alle Amtssprachen mithilfe der maschinellen Übersetzung;

· Verwendung einer begrenzten Zahl von EU-Amtssprachen für die Hauptwebsites (Englisch, Französisch, Deutsch plus eventuell Italienisch plus eventuell Spanisch) und von weniger Sprachen (etwa Englisch, Französisch und Deutsch oder nur Englisch) für die ausführlicheren, technischen Websites.

[3] Die Auskunftspersonen führen 60, 75, 80 oder 90 % der europäischen Bevölkerung an.

[4] Eine Auskunftsperson erwähnt auch das Potenzial der computergestützten Übersetzung (so genannte „CAT-Tools“), die von einem menschlichen Übersetzer zur Erleichterung des Übersetzungsvorgangs verwendet werden.