Europäische Bürgerbeauftragte startet öffentliche Konsultation zur Transparenz der Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Julkinen kuuleminen - Päivämäärä Perjantaina | 19 syyskuuta 2014
Kanteluasia OI/10/2014/RA - Tutkittavaksi otetut kantelut, pvm Tiistaina | 29 heinäkuuta 2014 - Päätökset, pvm Tiistaina | 06 tammikuuta 2015 - Toimielin, jota kantelu koskee Euroopan komissio ( Tutkimusta ei syytä jatkaa )
Hintergrund
Am 29. Juli 2014 eröffnete die Europäische Bürgerbeauftragte auf eigene Initiative eine Untersuchung gegen die Europäische Kommission zur Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit den TTIP-Verhandlungen (OI/10/2014/RA). Die hier behandelte öffentliche Konsultation betrifft diese Untersuchung[1].
Das Ergebnis der TTIP-Verhandlungen könnte erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Bürger haben. Mit der Untersuchung der Bürgerbeauftragten soll sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeit den Fortgang dieser Gespräche verfolgen und ihre Ergebnisse mitgestalten kann.
Fragen und Vorschläge an die Kommission
Im Einklang mit Anregungen des Europäischen Parlaments hat die Kommission konkrete Anstrengungen unternommen, um die TTIP-Verhandlungen transparenter zu machen und die Beteiligung der Öffentlichkeit zu fördern. Dennoch sind einige Personen und Organisationen nicht zufrieden. Vor diesem Hintergrund hat die Bürgerbeauftragte die Kommission ersucht, bis zum 31. Oktober 2014 ihre Ansichten zu bestimmten Fragen und Vorschlägen, die in dem Schreiben zur Einleitung dieser Untersuchung zu finden sind, mitzuteilen.
Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen
Diese Konsultation gibt jedem die Möglichkeit, seine Ansichten zu den von der Initiativuntersuchung aufgeworfenen Fragen vorzutragen. Die Bürgerbeauftragte wird die eingegangenen Beiträge prüfen, bevor sie eine Reihe weiterer Vorschläge vorlegt, die die Kommission im weiteren Verlauf der Verhandlungen berücksichtigen sollte. Da der 31. Dezember 2014 das geplante Abschlussdatum der Untersuchung ist, werden Sie von der Bürgerbeauftragten aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2014 nachstehende Fragen zu beantworten:
- Bitte teilen Sie uns mit, welche konkreten Maßnahmen die Kommission Ihrer Ansicht nach ergreifen könnte, um die TTIP-Verhandlungen transparenter zu machen. Wo sehen Sie insbesondere Raum für Verbesserungen? (Wir möchten Sie bitten, in Ihren Antworten so konkret wie möglich zu sein und auch die Machbarkeit Ihrer Vorschläge angesichts des Zeitrahmens für die Verhandlungen zu prüfen. Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie bei Ihren Vorschlägen Prioritäten setzen könnten.)
- Bitte nennen Sie Beispiele für bewährte Vorgehensweisen, denen Sie in diesem Bereich (beispielsweise in den Generaldirektionen der Kommission oder in anderen internationalen Organisationen) begegnet sind und die Ihrer Ansicht nach in der gesamten Kommission angewendet werden könnten.
- Bitte erläutern Sie, wie sich Ihrer Ansicht nach größere Transparenz auf das Ergebnis der Verhandlungen auswirken könnte.
Bitte beachten Sie, dass sich diese öffentliche Konsultation nicht auf den Inhalt der Verhandlungen bezieht. Sie soll auch keine einzelnen Probleme wie konkrete Verweigerungen des Zugangs zu Dokumenten lösen. Solche Fälle können der Bürgerbeauftragten in Form von Beschwerden vorgelegt werden.
So können Sie einen Beitrag leisten
Ihre Anmerkungen können berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 31. Oktober 2014 eingereicht werden.
Per E-Mail:
http://www.ombudsman.europa.eu/email?to=contactform_email_consultation-2014-10
oder
per Post: European Ombudsman (Europäische Bürgerbeauftragte), 1 avenue du Président Robert Schuman, CS 30403, F - 67001 Straßburg Cedex, Frankreich
oder
per Fax: +33 (0)3 88 17 90 62.
Bitte geben Sie zu Beginn Ihres Beitrags deutlich „TTIP-Konsultation“ an.
Beiträge können in jeder der 24 Amtssprachen der EU eingereicht werden.
Im Rahmen des Untersuchungsverfahrens wird die Bürgerbeauftragte alle eingegangenen Beiträge an die Kommission weiterleiten. Die Bürgerbeauftragte kann diese auch online veröffentlichen. Beitragende, die nicht möchten, dass ihr Name veröffentlicht wird und/oder dass ihre Anmerkungen öffentlich zur Verfügung gestellt werden, sollten dies angeben und auch die Gründe dafür erläutern. Im letztgenannten Fall werden die Beitragenden aufgefordert, eine nicht-vertrauliche Zusammenfassung vorzulegen, die an die Kommission weitergeleitet wird und auf der Website der Bürgerbeauftragten veröffentlicht werden kann.
Sollten Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Frau Rosita Agnew, Koordinatorin für Initiativuntersuchungen bei der Bürgerbeauftragten (Tel.: +32 2 284 25 42).