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Grundrechte und Abschiebungen: Ombudsfrau startet Untersuchung
Comunicado de prensa núm. 20/2014 - Fecha Miércoles | 22 octubre 2014

Die Europäische Ombudsfrau, Emily O'Reilly, hat eine Untersuchung darüber eingeleitet, wie Frontex sicherstellt, dass die Grundrechte von Migranten respektiert werden, die in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Die EU-Agentur in Warschau koordiniert und finanziert gemeinsame Rückführungsaktionen der EU-Mitgliedstaaten. Die Ombudsfrau bittet Frontex um Erläuterungen darüber, wer die Verantwortung für das Wohlergehen der Rückkehrer während der Flüge trägt und wie eine unabhängige Überwachung während der Rückführungsaktionen gewährleistet werden kann.
Emily O'Reilly erklärte: "Eine meiner Hauptaufgaben ist es sicherzustellen, dass die EU-Institutionen die Grundrechte einhalten. Bei Abschiebungen besteht naturgemäß die Gefahr, dass ernsthafte Grundrechtsverletzungen vorkommen können. Mit Hilfe dieser Untersuchung möchte ich herausfinden, wie Frontex gegen mögliche Grundrechtsverletzungen gewappnet ist.
Das Thema Immigration spielt für EU-Bürger eine immer größere Rolle, und Frontex steht dementsprechend verstärkt im Rampenlicht. Im vergangenen Jahr habe ich die Agentur aufgefordert, einen Beschwerde-Mechanismus für Grundrechteverletzungen, einzurichten, die im Rahmen ihrer Aktivitäten auftreten können. Diese neue Untersuchung ist Teil meiner fortlaufenden Arbeit in diesem wichtigen Bereich."
Mehr als 10 000 Personen in gemeinsamen EU-Aktionen abgeschoben
Eine EU-Richtlinie legt gemeinsame EU-Standards und Verfahren für die Abschiebung von Personen aus Drittländern fest, die sich unrechtmäßig in der EU aufhalten (z.B. abgelehnte Asylbewerber). EU-Mitgliedstaaten ordneten 2012 die Ausreise von 484 000 Personen an, von denen ungefähr 178 000 tatsächlich die EU verließen.
Frontex koordiniert gemeinsame Rückführungsaktionen, an denen verschiedene EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Von 2006 bis 2013 fanden 209 solcher Aktionen statt, bei denen insgesamt 10 855 Personen abgeschoben wurden.
Die Untersuchung der Ombudsfrau umfasst die Zusammenarbeit von Frontex mit nationalen Kontrollinstanzen, wie z.B. Ombudsleute. Sie bat alle ihre nationalen Kollegen im Europäischen Verbindungsnetz der Ombudsleute um relevante Informationen über Abschiebungen.
Die Untersuchung umfasst außerdem die Überwachung gemeinsamer Rückführungsaktionen oder die Behandlung von Rückkehrern, die z.B. krank oder im fortgeschrittenen Stadium einer Schwangerschaft sind. Sie wirft auch Fragen nach der Umsetzung des Verhaltenskodex auf, den Frontex eingeführt hat. Dazu gehören Standards für Begleitpersonen, Beschwerde-Mechanismen und die Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten.
Der Brief der Ombudsfrau an Frontex ist hier erhältlich: http://www.ombudsman.europa.eu/en/cases/correspondence.faces/en/58135/html.bookmark
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