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Europäische Bürgerbeauftragte - Öffentliche Konsultation - Transparenz der legislativen Tätigkeit in den Vorbereitungsgremien des Rates
Public consultation - Date Friday | 10 March 2017
Case OI/2/2017/TE - Opened on Friday | 10 March 2017 - Recommendation on Friday | 09 February 2018 - Special report on Wednesday | 16 May 2018 - Decision on Tuesday | 15 May 2018 - Institution concerned Council of the European Union ( Closed after Special Report , Maladministration found )
Hintergrund
Die Bürger der Europäischen Union haben ein Recht, am demokratischen Leben der Union teilzunehmen. Entscheidungen müssen daher so offen wie möglich getroffen werden.
Die Europäische Bürgerbeauftragte hat am 10. März 2017 eine strategische Untersuchung eröffnet, die die Transparenz von Diskussionen zu Gesetzgebungsverfahren innerhalb der Vorbereitungsgremien des Rates der EU, einem der beiden Gesetzgebungsorgane der EU, zum Schwerpunkt hat.
Die Untersuchung betrifft weder die Art und Weise wie der Rat vorbereitende Diskussionen, die zur Verabschiedung seiner formalen Position zu EU-Gesetzgebungsvorschlägen führen, organisiert, noch geht es um einen bestimmten Gesetzgebungsvorschlag. Vielmehr betrifft die Untersuchung die Frage, wie das Generalsekretariat des Rates (GSC) den gesetzgeberischen Entscheidungsfindungsprozess auf Verwaltungsebene unterstützt, sowohl durch die Protokollierung des Ausgangs von Diskussionen, die zwischen den Mitgliedstaaten in den Vorbereitungsgremien stattfinden, als auch durch das Registrieren, Verwalten und Veröffentlichen von Dokumenten, die damit im Zusammenhang stehen.
Bevor der Rat seine formale Position für Verhandlungen mit dem zweiten Gesetzgebungsorgan, dem Europäischen Parlament, verabschiedet, finden vorbereitende Diskussionen über Gesetzesentwürfe auf Ebene der Ständigen Vertreter bzw. Stellvertreter der Ständigen Vertreter (AStV (1. Teil) bzw. AStV (2. Teil)), sowie in mehr als 150 Ausschüssen und Arbeitsgruppen[1] statt. In einigen Fällen kann eine Einigung auf der Ebene der Vorbereitungsgremien erzielt werden; die vereinbarte Position wird dann ohne Diskussion der Minister auf Ratsebene verabschiedet. Nach dem endgültigen Erlass eines Gesetzgebungsakts stellt der Rat den Großteil der Unterlagen zum Gesetzgebungsverfahren, inklusive der Dokumente, die in den Vorbereitungsgremien verfasst wurden, der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Die Untersuchung der Bürgerbeauftragten deckt vier Bereiche ab:
- Zugänglichkeit von Unterlagen zu Gesetzgebungsverfahren im Dokumentenregister des Rates;
- Vollständigkeit des Dokumentenregisters;
- Konsistenz der Entwurfs- und Offenlegungspraktiken zwischen den Vorbereitungsgremien;
- Transparenz hinsichtlich der Positionen von Mitgliedstaaten.
Einladung zur Abgabe einer Stellungnahme
In einem ersten Schritt hat die Bürgerbeauftragte dem Rat 14 Fragen übermittelt, zu welchen dieser am 26. Juli 2017 Stellung genommen hat.[2] In seiner Stellungnahme hat der Rat eine Reihe von Verbesserungen aufgelistet, welche die Möglichkeiten der Öffentlichkeit, seinem Entscheidungsfindungsprozess zu folgen, verbessern wird, einschließlich (i) eines neuen Systems zur Speicherung von Dokumenten des Rates, (ii) eines Projekts zur Entwicklung einer gemeinsamen Plattform für Entwürfe mit dem Europäischen Parlament und der Kommission, (iii) technischer Hilfsmittel zur Vereinfachung der Offenlegung von Dokumenten, die mit der Kennzeichnung „LIMITE“ (d. h. „nicht offenzulegen“) versehen sind, und (iv) verschiedener Initiativen, die der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten ermöglichen.
Die Bürgerbeauftragte hat den Rat nun um eine Einsicht in die Unterlagen zu Gesetzgebungsverfahren, die im Jahr 2016 geschlossen wurden, ersucht. Gleichzeitig lädt die Bürgerbeauftragte die Öffentlichkeit dazu ein, zu den Themenfeldern, die im Rahmen der Untersuchung aufgeworfen wurden, Stellung zu nehmen. Die Bürgerbeauftragte lädt Sie insbesondere dazu ein, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
I. Zugänglichkeit von Informationen und Dokumenten
1. Sobald die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegt, wird dieser in einem oder mehreren Ratsarbeitsgruppen diskutiert. Welche hilfreiche Information könnte zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht werden, die es der Öffentlichkeit erlauben würde, den Fortschritt der Diskussionen nachzuvollziehen und zu verstehen?
2. In der Antwort an die Bürgerbeauftragte hat der Rat beschrieben, welche Schritte er bereits unternimmt, um das Auffinden von Dokumenten auf seiner Webseite zu erleichtern, wie etwa die Verbesserung der Suchmaske, das Zugänglichmachen von Dokumenten über einen Tagungskalender sowie die Entwicklung einer „Gemeinsamen Datenbank für Gesetzgebungsdossiers“ wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vorgesehen[3].
Gibt es insofern aus Ihrer Sicht weitere Maßnahmen, die der Rat ergreifen könnte, um das Auffinden von Unterlagen zu Gesetzgebungsverfahren zu erleichtern?
II. Transparenz der Diskussionen
3. Bitte beschreiben Sie Schwierigkeiten, die Sie hinsichtlich der Erlangung von Informationen oder Dokumenten über die Diskussionen in den Vorbereitungsgremien des Rates gehabt haben, sowie spezifische Verbesserungsvorschläge.
4. In den Vorbereitungsgremien des Rates können verschiedene Arten von Dokumenten erstellt und zirkuliert werden (Beratungsergebnisse, Kompromissvorschläge des Vorsitzes, Fortschrittsberichte, usw.). Sind Ihrer Meinung nach bestimmte Dokumente besser geeignet als andere, die Öffentlichkeit über laufende Diskussionen zu informieren? Bitte begründen Sie Ihre Antwort kurz.
5. Nehmen Sie grundsätzlich Einblick in die Unterlagen zu Gesetzgebungsverfahren, die der Rat nach Erlass eines Gesetzgebungsaktes veröffentlicht?
6. Finden Sie, dass unterschiedliche Anforderungen für die Transparenz der Diskussionen in Arbeitsgruppen einerseits und der Diskussionen in den AStVs andererseits gelten sollten? Bitte begründen Sie Ihre Antwort kurz.
7. Während die Diskussionen andauern, werden Dokumente, die die Kennzeichnung „LIMITE“ tragen, nicht öffentlich gemacht. Welche zusätzlichen Maßnahmen könnten Ihrer Meinung nach ergriffen werden, um die Verwendung der „LIMITE“-Kennzeichnung in Bezug auf legislative Dokumente weiter zu regulieren und zu harmonisieren?
8. Unter Rücksicht darauf, dass sich die Position von Delegationen während der Verhandlungen ändern können, und darauf, dass der Rat die Effektivität seines Entscheidungsfindungsprozesses sicherstellen muss, inwieweit sollten Ihrer Meinung nach Stellungnahmen, die von nationalen Delegationen während der Verhandlungen in den Arbeitsgruppen/AStVs des Rates abgegeben werden, aufgezeichnet werden? Wie wichtig wäre es für Sie, die Position der nationalen Delegation in Erfahrung zu bringen?
III. Sonstiges
9. Bitte teilen Sie uns auch Ihre Ansichten zu allen weiteren Bereichen oder Maßnahmen mit, die Ihrer Meinung nach entscheidend für die Verbesserung der Transparenz der Diskussionen über Gesetzgebungsvorhaben innerhalb der Vorbereitungsgremien des Rates sind. Seien Sie insoweit bitte so spezifisch wie möglich.
Möglichkeiten zur Stellungnahme
Stellungnahmen können bis zum 31. Dezember 2017 eingereicht werden.
Per E-Mail: http://www.ombudsman.europa.eu/email?to=contactform_email_EO-CouncilConsultation
oder
Per Brief: Der Europäische Bürgerbeauftragte, 1 avenue du Président Robert Schuman, CS 30403, F - 67001 Strasbourg Cedex, Frankreich
Bitte kennzeichnen Sie ihren Beitrag eindeutig mit “Konsultation Rat - OI/2/2017”.
Sie können Ihre Stellungnahme in jeder der 24 Amtssprachen der EU abgeben. Soweit möglich, sollte Ihr Beitrag (inklusive Anlagen, falls erforderlich) nicht länger als 10 Seiten sein.
Die Bürgerbeauftragte wird alle Stellungnahmen an den Rat weiterleiten. Daneben wird die Bürgerbeauftragte die Stellungnahmen gegebenenfalls auch auf Ihrer Webseite veröffentlichen. Natürliche Personen, die der Meinung sind, dass ihre Namen gemäß Datenschutzverordnung 45-2001[4] nicht auf der Webseite veröffentlicht werden sollen, werden ersucht, die Bürgerbeauftragte entsprechend zu informieren.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Alice Bossière, Beauftragte für Untersuchungen aus eigener Initiative beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Tel: +32 228 33 401).
[1] Für eine ausführliche Liste der Vorbereitungsgremien des Rates, siehe Webseite des Rates, verfügbar in allen 24 Amtssprachen: http://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/preparatory-bodies/
[2] Siehe unten, Brief der Bürgerbeauftragten und Antwort des Rates.
[3] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016Q0512(01)&from=EN
[4] Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr, OJ 2001 L 8, p. 1. Siehe auch: https://www.ombudsman.europa.eu/de/resources/dataprotection/home.faces
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