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Die Europäische Bürgerbeauftragte startet öffentliche Konsultation über die Zusammensetzung von Expertengruppen der Europäischen Kommission

Hintergrund

Am 19. Dezember 2013 schloss die Bürgerbeauftragte ihre Untersuchung zur Beschwerde 1682/2010/BEH ab, welche unter anderem die Frage der ausgewogenen Zusammensetzung von Expertengruppen der Kommission betraf[1]. Es ergibt sich aus der genannten Untersuchung, den Berichten von Organisationen der Zivilgesellschaft und dem Austausch im Rahmen des informellen Dialogs bezüglich Expertengruppen zwischen der Kommission und einigen Mitgliedern des Parlaments (MdEP), dass Fortschritte gemacht wurden. Allerdings bescheinigen diese Darstellungen auch anhaltenden Probleme bei der Verwirklichung einer ausgewogenen Zusammensetzung, wobei Bedenken insbesondere in Bezug auf Expertengruppen erhoben wurden, welche seit September 2012 eingerichtet worden sind.

Entscheidung, eine Untersuchung aus eigener Initiative einzuleiten

In Umsetzung ihrer Ankündigung, ein wachsames Auge auf die Situation zu haben, hat die Bürgerbeauftragte beschlossen, eine Untersuchung aus eigener Initiative betreffend die Zusammensetzung von Expertengruppen der Kommission einzuleiten.

Schwerpunkt und Ziel der Untersuchung aus eigener Initiative

Die vorliegende Untersuchung aus eigener Initiative betrifft die Zusammensetzung von Expertengruppen der Kommission. Sie umfasst nicht die Beurteilung der Arbeitsergebnisse dieser Gruppen.

Während der Schwerpunkt dieser Untersuchung auf den aktiven und seit September 2012 eingerichteten Kommissions-Expertengruppen liegt, hindert dies die Bürgerbeauftragte nicht, die Zusammensetzung von zu einem früheren Zeitpunkt eingerichteten Gruppen zu untersuchen, sollte sie Gründe dazu finden.

Die Untersuchung aus eigener Initiative betrifft systemische Fragen. Sie beabsichtigt daher nicht, Einzelfälle zu lösen, wie z.B. Fälle betreffend die Nichtzulassung einer bestimmten zivilgesellschaftlichen Organisation zu einer Expertengruppe der Kommission. Solche Fälle können natürlich bei der Bürgerbeauftragten in Form von individuellen Beschwerden eingereicht werden.

Die Untersuchung aus eigener Initiative zielt auf die Förderung und Unterstützung der Bemühungen um die Verwirklichung einer ausgewogenen Zusammensetzung von Expertengruppen der Kommission.

Im Dezember 2013 hat die Kommission einen neuen Rahmen für den zivilen Dialog im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik eingerichtet (Beschluss Nr. 2013/767/EU der Kommission). Da die Auswahl der Mitglieder von 14 Zivildialoggruppen, welche von der Generaldirektion Landwirtschaft der Kommission betreut werden, derzeit auf dieser Grundlage im Gange ist, ist es unerlässlich, dass die Bürgerbeauftragte die Auswahl mit größter Sorgfalt beobachtet. Die Bürgerbeauftragte hat daher beschlossen, eine separate und gleichzeitig durchzuführende Untersuchung aus eigener Initiative betreffend die ausgewogene Zusammensetzung dieser Zivildialoggruppen zu starten (OI/7/2014/BEH). Daraus folgt, dass die letztgenannten Gruppen nicht durch die vorliegende Untersuchung aus eigener Initiative abgedeckt sind.

Öffentliche Konsultation - Einladung, Beiträge einzureichen

Um allen Beteiligten, welche an diesem Thema Interesse zeigen, die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung zu äußern, damit die Bürgerbeauftragte, diese Ansichten berücksichtigen kann, hat sie beschlossen, eine öffentliche Anhörung als ersten Schritt ihrer Untersuchung zu durchzuführen. Die Ansichten der Beteiligten werden es der Bürgerbeauftragten erleichtern, Ihre Untersuchung so zu gestalten, dass diese sich auf reale, die Interessenten unmittelbar betreffende Probleme konzentriert, und in einem zweiten Schritt an die Kommission heranzutreten.

  Die öffentliche Konsultation wird in allen 24 Amtssprachen der EU durchgeführt.

Was die Bürgerbeauftragte sucht

Auf die Themen aufbauend, die die Bürgerbeauftragte im Rahmen der Beschwerde 1682/2010/BEH behandelt hat, und unter gebührender Berücksichtigung der Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie des informellen Dialogs betreffend Expertengruppen zwischen der Kommission und einigen Abgeordneten, lädt die Bürgerbeauftragte alle Beteiligten ein, die an diesem Thema Interesse zeigen, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Welchen spezifischen Expertengruppen der Kommission mangelt es Ihrer Meinung nach in ihrer Zusammensetzung an einer ausgewogenen Vertretung der relevanten Fachgebiete und Interessen? Welche ist, Ihrer Ansicht nach, die Grundursache für die unausgewogene Zusammensetzung der von Ihnen identifizierten Expertengruppen der Kommission?

2. Die allgemeinen Vorschriften der Kommission betreffend Expertengruppen ermöglichen es, einzelne Experten in ihrer persönlichen Eigenschaft zu ernennen. Gibt diese Möglichkeit nach Ihrer Erfahrung Anlass zur Sorge in Bezug auf die ausgewogene Zusammensetzung der Expertengruppen und/oder Interessenkonflikte?

3. Sind Sie der Meinung, dass das derzeitige Niveau der Transparenz in Bezug auf die Zusammensetzung von Expertengruppen der Kommission, insbesondere durch das Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen, ausreichend ist? Insbesondere erlaubt es die von der Kommission zur Verfügung gestellte Information zu ermitteln, welche Interessen von den Mitgliedern von Expertengruppen der Kommission vertreten werden? Wenn nicht, wo sehen Sie Verbesserungsbedarf? Sind Sie der Meinung, dass das derzeitige Niveau der Transparenz in Bezug auf die Arbeit von Expertengruppen, insbesondere durch die Veröffentlichung von Tagesordnungen und Protokollen, ausreichend ist?

4. Sind Sie der Ansicht, dass in jenen Fällen, wo die Kommission Aufforderungen zur Einreichung von Anträgen auf Mitgliedschaft in Expertengruppen veröffentlicht, Auswahlkriterien zur Anwendung kommen, welche die Notwendigkeit einer ausgewogenen Zusammensetzung von Expertengruppen ausreichend berücksichtigen? Wenn nicht, wo sehen Sie Verbesserungsbedarf? Könnte die Kommission Ihrer Ansicht nach mehr tun, um die öffentliche Wahrnehmung dieser Aufforderungen mit dem Ziel zu erhöhen, Interessenten zur Einreichung von Anträgen auf Mitgliedschaft zu ermutigen? Wenn ja, welche konkreten Schritte könnte die Kommission in diesem Zusammenhang ergreifen?

5. Haben Sie selbst jemals einen Antrag auf Mitgliedschaft in einer Expertengruppe der Kommission gestellt? Wenn ja, gab es Probleme betreffend das Bewerbungsverfahren? Wenn nicht, wissen Sie, ob zivilgesellschaftliche Organisationen mit solchen Problemen konfrontiert waren? Werden Ihrer Erfahrung nach zivilgesellschaftliche Organisationen aufgrund der mit der Teilnahme verbundenen Kosten/des Mangels an umfassenden Erstattungsregeln entmutigt, Mitgliedschaftsanträge zu stellen?

6. Bitte geben Sie uns Bescheid, welche Maßnahmen Ihrer Meinung nach zu einer ausgewogeneren Zusammensetzung von Expertengruppen der Kommission beitragen könnten.

7. Haben Sie weitere Kommentare?

Wie Sie beitragen können

Beiträge können per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden und sollten bis zum 31. August 2014 bei der Bürgerbeauftragten eingehen.

Anschrift: Der Europäische Bürgerbeauftragte, 1 Avenue du Président Robert Schuman, CS 30403, F - 67001 Strasbourg Cedex, Frankreich;

Fax-Nummer: +33 (0) 3 88 17 90 62;

E-Mail: http://www.ombudsman.europa.eu/shortcuts/contacts.faces

Beiträge können in jeder der 24 Amtssprachen der EU eingereicht werden.

Die Bürgerbeauftragte beabsichtigt, die Kommentare von Teilnehmern an der Konsultation an die Kommission weiterzuleiten, und behält es sich vor, diese on-line zu veröffentlichen. Teilnehmer, die der Auffassung sind, dass ihr Name und/oder ihre Kommentare nicht veröffentlicht werden sollten, sollten dies kundtun und die Gründe dafür erläutern. Im letzteren Fall werden die Teilnehmer gebeten, eine nichtvertrauliche Zusammenfassung zu erstellen, welche der Kommission übermittelt und auf der Webseite der Bürgerbeauftragten veröffentlicht werden kann.



[1] http://www.ombudsman.europa.eu/cases/decision.faces/en/52942/html.bookmark