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Europäischer Bürgerbeauftragter bittet Öffentlichkeit um Kommentare zu seiner Initiativuntersuchung über Zahlungsverzögerungen durch die Europäische Kommission
Public consultation - Date Tuesday | 12 January 2010
Case OI/1/2009/GG - Opened on Tuesday | 17 February 2009 - Decision on Tuesday | 08 February 2011
Hintergrund
Seit der Schaffung seines Amtes im Jahre 1995 hat der Europäische Bürgerbeauftragte zahlreiche Beschwerden über Zahlungsverzögerungen durch Organe und Einrichtungen der Union erhalten.
Daher beschloss er im Jahre 1999 die Einleitung einer Untersuchung aus eigener Initiative („Initiativuntersuchung") zur Frage der Zahlungsverzögerungen durch die Europäische Kommission, die den größten Teil der Zahlungen der EU abwickelt. Nachdem alle Interessenten die Möglichkeit zu Äußerungen erhalten hatten, zog der Bürgerbeauftragte das Fazit, dass die bereits unternommenen bzw. vorgesehenen Maßnahmen der Kommission bei ordnungsgemäßer Umsetzung zu erheblichen Fortschritten auf diesem Gebiet führen dürften.
Im Jahre 2007 leitete der Bürgerbeauftragte eine neuerliche Initiativuntersuchung zu dieser Problematik ein. Die Kommission teilte ihm weitere verwaltungstechnische und legislative Maßnahmen mit, die sie zwischenzeitlich ergriffen hatte, um die Einhaltung von Zahlungsfristen zu verbessern. Nach Ansicht des Bürgerbeauftragten waren die betreffenden Maßnahmen zwar durchaus sachdienlich und vielversprechend, doch hielt er eine Beurteilung der Auswirkungen für verfrüht. Daher erschien es ihm am sinnvollsten, im Rahmen einer weiteren Initiativuntersuchung im Jahre 2009 anhand der bis dahin vorliegenden Zahlen für 2008 einzuschätzen, ob die Kommission alle notwendigen Vorkehrungen zur Vermeidung von Zahlungsverzögerungen getroffen hatte oder ob weitere Schritte erforderlich sein würden.
Diese weitere Initiativuntersuchung wurde im Februar 2009 mit einer Bitte um Stellungnahme an die Kommission eingeleitet. Nach Prüfung der Ausführungen der Kommission bat der Bürgerbeauftragte um ergänzende Auskünfte, die die Kommission Ende Oktober 2009 übermittelte.
Konsultation der Öffentlichkeit
Der Bürgerbeauftragte erachtet es für angebracht und zweckmäßig, der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Deshalb wurde sein Schriftwechsel mit der Kommission auf seine Website gestellt. Beschwerden über Zahlungsverzögerungen gehen zum größten Teil in Englisch, Deutsch und Französisch ein. Indem er die relevanten Unterlagen in diesen drei Sprachen der Öffentlichkeit zugänglich macht, glaubt der Bürgerbeauftragte daher einen vernünftigen Kompromiss zwischen dem Wunsch nach Veröffentlichung in möglichst vielen Sprachen und der Notwendigkeit eines verantwortungsvollen und sparsamen Umgangs mit dem Geld der EU-Steuerzahler gefunden zu haben.
Interessenten können ihre Beiträge selbstverständlich in allen Sprachen einreichen, die in Artikel 55 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union genannt werden.
Diese Beiträge werden der Kommission und interessierten Dritten zugänglich sein.
Worum geht es dem Bürgerbeauftragten?
Gegenstand der aktuellen Initiativuntersuchung ist das Problem der Zahlungsverzögerungen durch die Kommission im Allgemeinen. Der Bürgerbeauftragte legt daher großen Wert auf Meinungsäußerungen interessierter Bürger, Unternehmen und Vereinigungen zu der Frage, ob sie die Bemühungen der Kommission für ausreichend erachten bzw. welche weiteren Maßnahmen sich empfehlen.
Bei der aktuellen Untersuchung geht es nicht um die Prüfung und Lösung einzelner Fälle von Zahlungsverzug. Es ist jedoch natürlich möglich, in solchen Fällen beim Bürgerbeauftragten Einzelbeschwerden einzulegen. Dazu kann das auf seiner Website vorliegende Beschwerdeformular verwendet werden.
Endtermin für die Einreichung von Beiträgen
Bitte übermitteln Sie Ihre Anmerkungen bis zum 31. März 2010 an den Bürgerbeauftragten.
Per Post: Europäischer Bürgerbeauftragter, 1 avenue du Président Robert Schuman, CS 30403, F-67001 Strasbourg Cedex
Per Fax: +33-388-179062
Per E-Mail: http://www.ombudsman.europa.eu/shortcuts/contacts.faces
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