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Bürgerbeauftragter berichtet über das Versäumnis des Rates, die Öffentlichkeitsregeln anzuwenden

Der Europäische Bürgerbeauftragte, Jacob Söderman, hat einen Sonderbericht erlassen, der sich mit dem Versäumnis des Rates der Europäischen Union befasst, Zugang zu bestimmten Unterlagen zu gewähren, die seine Sitzungen im Bereich Justiz und Inneres betreffen. Diese Unterlagen waren von der britischen Vereinigung Statewatch angefragt worden, die sich für Offenheit und Transparenz einsetzt.

In seinem Empfehlungsentwurf im März diesen Jahres, ersuchte der Bürgerbeauftrage den Rat, all relevanten Dokumente herauszugeben. Soweit dem Bürgerbeauftragten bekannt ist, hat der Rat es bis jetzt unterlassen, in diesem Sinne zu handeln. In seinem Sonderbericht an das Europäische Parlament bekräftigt der Bürgerbeauftragte seine Empfehlung und bittet das Parlament in dieser Sache einzugreifen.

Statewatch hat in seiner Beschwerde ferner das Versäumnis des Rates angeprangert, eine Liste aller Dokumente anzufertigen, die in seinen Sitzungen behandelt werden. Der Bürgerbeauftragte ist der Meinung, dass der Rat eine solche Liste erstellen und den Bürgern zugänglich machten sollte. Dies ist nach seiner Ansicht entscheidend, damit die Bürger von ihrem Recht auf Zugang zu Dokumenten Gebrauch machen können.

Die neue Verordnung 1049/2001 über den Zugang zu Dokumenten verpflichtet den Rat ein solches Register zu führen. Herr Söderman findet daher, dass es nicht notwendig ist, diesen Teil der Beschwerde weiterzuverfolgen.

 

Der Sonderbericht des Bürgerbeauftragten steht unter folgender Internet-Adresse zur Verfügung:

http://www.ombudsman.europa.eu/cases/specialreport.faces/de/382/html.bookmark 

Für weitere Informationen, wenden Sie sich bitte an Herrn Gerhard Grill, Juristischer Hauptberater, Tel.: +33 (0) 3 88 17 24 23.

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